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Zum gleichen Preis

Woher stammt eigentlich der Irrglaube, dass ein Einzelhändler, wenn eine Ware nicht mehr vorrätig ist, eine hochwertigere zum Preis der günstigereren abzugeben habe?

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Kommentare

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foolala am :

Wäre bei Autohäuser interessant =)
Habe aber obige Aussage noch nie gehört...

Blogleser Matthias am :

Ich glaube, irgendjemand hatte mal gesagt, dass der Händler bei speziellen Angeboten genug Ware für einen gewissen Zeitraum auf Lager haben und sonst einen gleichwertigeren Artikel anbieten können muss.

MHD am :

Wer macht den sowas? :-O

Beverly am :

das ist die der-kunde-ist-kaiser-krankheit

Fongo am :

Bei Saturn und Co kommt das schon mal vor, glaube ich. Die haben ja öfter ne Angebotsgarantie, dass man die Sachen auf alle Fälle bekommt, zur Not aber ne Woche warten muss. Wenn dann wider erwarten doch nix mehr da ist, bieten die dann sowas an. Meine ich.

Mr. Captcha am :

Ich kannte das von Katalogversendern. Das ist aber auch schon Jahre her.

Gerd am :

Der Glaube stammt aus der Unterschicht. Diese ist bekanntlich ja gar nicht blöd und glaubt auch an die Existenz eines Tiefpreisgesetzes.

Devblogger am :

Moin Björn :-)

Ich glaube das kommt von den Optikern (Fielmann bietet das an) sowie von den Baumärkten (Ich glaube Praktiker war es...)...

DeserTStorM am :

Weil sich dich Leute das wünschen. Und vielen glauben eben jeden Tag ist "Wünsch dir was" Tag :-)

Manchmal schon interessant was viele denken was andere so müssen :-)

Mendian am :

Ich kenne solche Garantien aus den Globus-Maerkten (gilt aber nur fuer Wochenangebote)

Sam am :

Das kommt wahrscheinlich aus der gleichen Kundenirrtummottenkiste wie der Blödsinn, dass man die Ware aus dem Angebot eine Woche vorrätig haben MUSS.
Wer lesen könnte ist klar im Vorteil, aber welcher reine Angebotskunde kann schon lesen?

satyasingh am :

da kenne ich noch ein zwei:

1. bei produkten im angebot darf man pro kunde max 5 stück kaufen

2. produkte im angebot, die ausverkauft sind, muss der einzelhändler beim wettbwerber nachkaufen, um sie den eigenen kunden weiter zum angebotspreis verkaufen zu können

hangoverjo am :

Und wenn ich bei Björn ein knuspriges Brötchen anknabbere und einen Schluck aus der Bierflasche nehme, ist das nur (straffreier!) Mundraub...

MASC am :

Das kommt schon mal vor - aber aus reiner Kulanz.

Banger am :

Manchmal fände ich so eine Regelung wirklich gut. Allein schon "meines" real-Marktes wegen, bei dem Leerstände im Regal (natürlich nur bei den günstigen Waren der Hausmarke) auch schon mal mit "Kommt erst nächste Woche wieder rein!" kommentiert werden. Wobei es übrigens um alltäglichen Haushaltsbedarf geht.

MASC am :

Genauso ein Irrglaube wie "Der Preis steht am Regel, also ___MÜSSEN___ Sie mir den Preis auch geben!!!!!11einself"

edge-0815 am :

Da kommt bestimmt von den selben Leuten, die nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden können/wollen.

Manuel R. am :

Und jeder Händler muss gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Grund zurücknehmen!

ToWi am :

Als Kulanz(!) kenne ich das von Lieferanten hochwertiger Heimkinokomponenten durchaus.

RaSCH am :

Schmeiß doch die billigen Waren ganz raus und biete nur noch die teueren Sachen an. Aufgrund der dann höheren Einkaufsmenge und der niedrigeren Lagerhaltungskosten kann dann auch "richtig gutes Zeug" zum Preis der Ramsch-Artikel abgegeben werden.

Die Kunden werden Dich lieben.

tyler am :

Das stammt aus dem Land "Mankannesjamalversuchen"

Hamburger Jung am :

Wenn ich mich an einige Urteile der letzten fünf Jahre richtig erinnere. Ist es aber so, daß die Ware zum angebotenen Preis abgegeben werden muss, sofern nicht aufgrund der Relation Warenwert zu Preis eindeutig ersichtlich ist, daß es sich um eine falsche Auszeichnung handelt.

Beispiel:
Ein Notebook wird für 12,99 Euro angeboten statt für 1299,- Euro, weil sich jemand vertippt hat. In diesem Fall ist ganz klar ersichtlich, daß es nicht der korrekte Preis sein kann. Wurde es jedoch mit 1199,- ausgewiesen, dann ist es auch zu diesem Preis zu verkaufen.

Alleswisser am :

Vielleicht solltest Du sowas wie eine "Ewige Bestenlist der Kundenirrtümer" einführen. Die Besten Kandidaten stehen alle schon in den Kommentaren zu diesem Artikel.

Interessant wird es wenn alle diese diese Irrtümer dann noch von einem juristisch versierten Blog-Kollegen aufgeklärt werden. Dann wäre es nicht nur eine Bestenliste sondern ein Kundenirtümer-Wiki... :-)

Hamburger Jung am :

Wenn ich mich an einige Urteile der letzten fünf Jahre richtig erinnere. Ist es aber so, daß die Ware zum angebotenen Preis abgegeben werden muss, sofern nicht aufgrund der Relation Warenwert zu Preis eindeutig ersichtlich ist, daß es sich um eine falsche Auszeichnung handelt.

Beispiel:
Ein Notebook wird für 12,99 Euro angeboten statt für 1299,- Euro, weil sich jemand vertippt hat. In diesem Fall ist ganz klar ersichtlich, daß es nicht der korrekte Preis sein kann. Wurde es jedoch mit 1199,- ausgewiesen, dann ist es auch zu diesem Preis zu verkaufen.

Kalle am :

Dann kauf doch einfach woanders ein? Wenn die Kunden ausbleiben wird sich der real,- seine Geschäftspolitik schon überlegen...
Genau deshalb (und wegen des Baumarkt"charmes") kaufe ich bei so Riesenmärkten schon lange nicht mehr ein.

obi am :

na du musst ja nen ganz geiler sein.
Als ob "Angebotskunden" nicht lesen können. gibt genung leute die auf geld achten müssen. Hast du ja scheinbar nicht nötig (bezahlt noch alles mama, ne?). Und leute die nicht ganz so flüssig sind, mit blöd gleich zu setzen ist ja wohl das letzte.

Volker am :

Das kommt von den Autovermietern.
Dort bekommt man schnell und leicht mal einen "größeren" Wagen, wenn die Klasse, die man gebucht hat nicht zur Verfügung steht.

RaF am :

War eine zeitlang bei Rewe ein Konzept!! Auch wurden damals die Artikel vom Kollegen ALDI oder Lidl zurückgenommen und auch das Geld BAR erstattet. Alles für die Kundengewinnung :-)

blablubb am :

Der Preis am Regal ist juristisch gesehen kein Angebot, sondern die Einladung an den Kunden, dem Verkäufer das Angebot zu unterbreiten, den Artikel zu diesem Preis zu kaufen.

Wikipedia: [...]Auch das Aufstellen von Ware im Selbstbedienungs-Supermarkt ist kein Angebot im Rechtssinne. Hier gibt erst der Kaufinteressent durch das Verbringen der Ware an die Kasse eine Willenserklärung ab, die vom Kassierer angenommen oder abgelehnt wird.[...]

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

Aber ich spreche da aus Erfahrung (Tankstelle): Die Kunden verstehen sowas nicht und haben stattdessen ne große Klappe ("Ich zeige Sie an", "Ich rufe die Polizei" etc)

Seller am :

Na ja, müssen muss ein Einzelhändler natülich nicht, aber bevor ich einen Kunden verliere oder er das preisgünstigere wo anders kauft, verzichte ich lieber auf ein wenig Marge, behalte den Kunden, den Umsatz und mache noch ein bisschen Gewinn. Mache ich aber auch nicht, wenn mir klar ist, dass ich alle höherpreisigen Produkte bis zur nächsten Lieferung auch zum vollen Preis verkaufen kann.

Das geht allerdings nur bei "normalen" Produkten. Bei der geringen Marge im Lebensmittelbereich ist dafür sicherlich kein Spielraum.

DJ Teac am :

Mir ist das erst vor etwas mehr als einem Monat passiert.

Hatte ein Netbook für 250€ bestellt, das war anscheinend entgegen der Onlineauskunft nichtmehr Lieferbar.

Also hab ich kurzerhand ein 350€ Netbook mit besserer Ausstattung und in ähnlicher Farbe bekommen für den Preis des ursprünglich bestellten.

Mailin am :

Ja von den Wochenangeboten bei Globus kenn ich es auch. Und die Real-Märkte, die hier in direkter räumlicher Konkurrenz mit Globus stehen, sind dann nachgezogen. Von daher könnte ich es hier in der Gegend sogar halbwegs nachvollziehen, wenn jemand meint, dass sei wirklich - also auch in anderen Geschäften - bei Wochenangeboten so üblich.

Karsten am :

Versandhandel ist ja wieder etwas anderes: Da besteht ja mit der Bestellung ein Vertrag, den dann beide Seiten grundsätzlich zu erfüllen haben. Also muss der Versand liefern.

Konstantin am :

Das ist nicht ganz richtig. Mit einer Bestellung kommt noch kein Vertrag zustande. Erst mit der Vertragsbestätigung oder dem Versand.

Claudia am :

Kann sich der Verkäufer da nicht immer noch für "Dir verkauf ich nichts" entscheiden?

Karsten Linke am :

Machen wir bei uns auch - aber ebenfalls nur aus Kulanz (Großhändler für Lebensmittelumverpackungen).

Sam am :

Also erstmal bin ich mit über 30 kaum auf meine "Mama" angewiesen, und zweitens hat das mit flüssig oder nicht absolut nichts zu tun.
Es steht auf jedem Handzettel unten der Hinweis, dass das Angebot so lange gilt, wie der Vorrat reicht.
Aber wir haben es in unseren Läden oft genug, das sich dann Kunden am Freitagnachmittag muckieren, weil der Artikel XYZ aus der Werbung vergriffen ist.
Das hat auch damit nichts zu tun, das dies dann ein Kunde ist der auf sein Geld achten muss, sondern das sine vorrangig die Leute, die man sonst NIE in den Läden sieht, die es aber fertigbringen für die 26 cent Schlagsahne 3 Kilometer zu fahren.
ich kenne unsere Kunden, wir haben 3 Läden in Orten mit nicht mehr als 400 Einwohnern, glaub mir, ich weiss genau wer bei uns ein sogenannter "Angebotskunde" ist und wer nicht.
Sollte es sich um Stammkundschaft handeln, wird auch mehr als einmal ein Auge zugedrückt und der teurere Artikel zum Angebotspreis verkauft.
Ich habe nie blöd gesagt, ich habe lediglich angemerkt, dass Leute die gezielt wegen der Angebote Lebensmittelmärkte aufsuchen (müssen), nicht darauf achten und auch nicht daran denken wollen, das es doch eigentlich immernoch heisst "Wenn weg dann weg".
Man muss nicht gleich so hochgehen wie du, so hart war mein Comment auch nicht gemeint.

CarstenB. am :

Rechtlich gesehen besteht ein solcher Anspruch natürlich nicht, aber aus dem Wettbewerbsrecht heraus könnte es billiger sein, so zu handeln, als eine Strafe zu zahlen, wenn trotz Abmahnung Ware beworben wurde, ohne ausreichend Vorrat zu besitzen. Eine Zeit lang war dies mal bei der Aktionsware bei Discountern sehr verbreitet, ist aber inzwischen kaum noch anzutreffen.

Und bei größeren Ketten hat genau dies Fehlverhalten zu Marketinginitiativen mit dem Inhalt geführt: "Sollte der Artikel am ersten Tag vergriffen sein, erhalten sie einen gleich oder höherwertigen Artikel zum selben Preis innerhalb von .... /kostenlos zugesendet/.... "

Und irgendwie leiten dann unbedarfte Kunden eben daraus ein Gewohnheitsrecht ab.

Ist doch mit dem Umtausch nicht anders: Da hat sich auch jeder so daran gewöhnt, dass viele nicht mehr trennen können, von dem was Ihr Recht ist und was der Händler freiwillig leistet.

Damien am :

"Solange der Vorrat reicht..."

Die Klauseln sind aber auch nicht tragbar. Einfach mal nach der LIDL-Gerichtsentscheidung suchen.

http://www.billigdrucker.de/gericht-lidl-wegen-lockangeboten-verurteilt_6544.html

So ganz unrecht hast du also nicht, aber wirklich korrekt ist es auch nicht.

MASC am :

Da hast "blablubb" aber Recht. ;-) Regalpreise sind (genau wie die Handzettel oder Zeitungsinserate) ANPREISUNGEN, keine ANGEBOTE.

FaaB am :

Man was eine Diskussion hier...

1. Björn hat oben nicht geschrieben, dass es sich um Aktionsware handelt. Vielleicht hat ein Kunde ja bei Regelware darauf bestanden?

2. Björn ist nicht LIDL. Wenn Björn Aktionsangebote macht, wird er wohl sicherlich vorher kalkulieren, wieviel er schätzungsweise davon benötigt. Da muss ich dann auch direkt mal Kommentar #11.1.1.1 ansprechen:
Nehmen wir mal an, Björn stellt als Aktionsangebot Pudding für je 29cent anstatt 39cent... Und die Ware ist nach 1 Tag aufgekauft... Dann wird Björn einfach sein Warenwirtschaftssystem benutzen, sich ausdrucken lassen, wieviel sonst davon in einer WOche gekauft wird und wieviel an diesem Tag davon gekauft wurde und schon hat er dem Gericht dargelegt, dass er angemessen Disponiert hat.

Ihr reitet immer alle auf dieser Regelung rum, dass man ja genug Ware für so und soviele Tage dann haben muss. Aber es gibt nun mal Aktionsprodukte, da wird dann vielleicht nur doppelt soviel davon von Kunden gekauft und es gibt Produkte, da wird plötzlich 10x soviel davon gekauft.
Wie wollt ihr sowas als Einzelhändler kalkulieren? Seid ihr jetzt alle Hellseher oder so? Wenn er zuviel einkauft, bleibt er evtl. auf der Ware sitzen und macht dann im besten Fall +/- 0.
Ihr denkt immer sofort, dass die Händler dann ja nicht genug davon gekauft haben und dass sie es hätten wissen müssen. Aber wieso nehmt ihr euch die FRECHHEIT herraus, einem Händler so etwas zu unerstellen? Vielleicht haben ja Kunden wie ihr in lauter Geiz-ist-Geil-Manier soviel davon gekauft, dass einfach nichts mehr da ist?

Steffi am :

'Wie wollt ihr sowas als Einzelhändler kalkulieren?'

Erfahrungswerte? ,)

Selbst als Kunde kann ich Dir ziehmlich genau sagen welches Angebot hier im Rewe ab Tag 2 nicht mehr verfügbar sein wird ;-) Bei Frischware mag es ja da noch schwierig werden, wenn aber Nutella mit langem MHD an Tag 2 aus ist sei die Frage gestattet, ob das Angebot nicht doch nur ein übliches Lockmittel gewesen ist.

Andreas am :

das liegt weniger dran, dass das Angebot ein Lockmittel ist, sondern eher an der Unfähigkeit der Marktverantwortlichen, richtig zu bestellen.
Und dazu kommen natürlich die üblichen Lieferschwierigkeiten der meisten großen Handelsketten hinzu, es gibt nur 1,2 Ketten, die 24h Belieferung wirklich zu 99,9% hinbekommen, und dementsprechend wenig Werbeware Out of Stock sind..
deshalb, liebe Kunden: kauft lieber dort ein, wo Werbeware nicht vergriffen ist (nämlich bei mir :-D )

Andreas am :

wer Fehler findet, darf sie um die Uhrzeit übrigens behalten :-D

FaaB am :

Freut mich, dass wenigstens einer sich die Zeit genommen hat, meinen leider doch sehr langen Text zu lesen! :-)

Selbst wenn du mit Erfahrungswerten Kalkulierst, kann es dennoch immer wieder passieren, dass Plötzlich 500 Kunden mehr das Produkt kaufen. Dies nennt man die Willkür der Menschen. Man kann es nicht fest kalkulieren, wieviel man nun exakt brauch, sondern nur grob schätzen.

Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Supermärkten und Discountern, die Angebotsware absichtlich niedrig bestellen. Und genausogut gibt es Unfähige Marktleiter.
Aber genausogut gibt es Marktleiter, die nach besten Gewissen Ware bestellen für Aktionen und dann doch von einem hohen Kaufrausch überrascht werden.

Und genau da fängt es an mich anzukotzen, denn andauernd hört man hier nur, dass es sich um Schwarze Schafe handelt und nicht etwa um "Pech" - dieses abstempeln als schlecht..

steffi am :

Sicher gibt es unkontrollierbaren menschlichen Wahnsinn und auch seriöse Einzelhändler, ich behaupte dennoch das solche Ausbrüche eher selten sind und 0815-Artikel mit normalem Angebotspreis doch eher nicht betreffen.
Beispiel HohesC, hier alle x Wochen bei wechselnden Anbietern für 99cents die 1l-Flasche im Angebot. Spätestens an Tag 2 ist grundsätzlich das Regal komplett leer für die Woche. Da kann mir einfach keiner mehr erzählen das sei leider gerade unerwartet stark nachgefragt worden ;-)

Dieses 'Pech' ist einfach im Verhältniss zu Misswirtschaft und vorsätzlicher Kundentäuschung selten...damit kann ja kein Kunde rechnen :-)
Ich hab zu Schülerzeiten jahrelang in einer kleinen Supermarktgruppe im Münsterland gejobbt, dort hies Angebot normale Bestellung + 1 Kiste für Protokoll. Seitdem glaub ich eh nix mehr in dieser Richtung. Sorry wenns heute andere ausbaden müssen ;-)

noch ein Markus am :

ihr stellt euch alle an, ey.
natürlich muss der Händler das höherwertige Produkt billig verkaufen, und noch 10% Rabatt draufgeben und kostenlos liefern, wegen der Umstände.

das ist ein neues EU-Gesetz!

und bei Lebensmittel kommt noch hinzu dass der Händler die nach dem Bezahlvorgang sogar noch selber essen muss!

mannmannmann...

Schubladenschuhplattler am :

Einmal drin. Alles hin.
Gib real keine Chance!

Nico3 am :

Wurde hier sicher schon öfter gesagt, aber unser Globus hat das auch. Wenn der beworbene Artikel nicht verfügbar ist, bekommt man den nächst höherpreisigen (was ein Wort!) Artikel zum beworbenen Preis.

Paddy am :

Bei Real hab ich das mal gelesen, ist aber schon länger her.

Die haben das nächst teurere Produkt zum gleichen Preis ihrer Eigenmarke abgegeben, wenn diese ausverkauft war.

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