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Handelsstatistik

In einem Schreiben vom Statistischen Landesamt Bremen werde ich aufgefordert, die "Jahreserhebung im Handel für das Geschäftsjahr 2004" auszufüllen.
Dieser Fragebogen besteht aus acht A4-Seiten und fast keine Frage könnte ich ohne jeglichen Aufwand beantworten. Das Land Bremen möchte z.B. wissen
· Gesamtumsatz des Unternehmens ohne Umsatzsteuer im Geschäftsjahr.
· Sonstige betriebliche Erträge im Geschäftsjahr.
· Gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen für Arbeitnehmer.
· Betriebliche Steuern und Abgaben
· Einzelhandelsumsatz prozentual in verschiedene Warengruppen aufgeschlüsselt.
Ich glaube, ich leite den kompletten Fragebogen einfach mal direkt an meinen Steuerberater weiter... ;-)

Trackbacks

Open-Source, Physik & Politik am : Ein Hoch auf die Bürokratie!

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Der Shopblogger berichtet gerade über die "Jahreserhebung im Handel für das Geschäftsjahr 2004" des Statistischen Landesamtes Bremen.Wieder einmal ein typisches Beispiel dafür, wie gerade kleinen Unternehmen mit völlig unnötiger Bürokratie das L

Der Shopblogger am : Ausgefüllt

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Nun habe ich den Fragebogen vom Statistischen Landesamt Bremen doch noch selber ausgefüllt. Echt bekloppt, was die alles wissen wollen.

Der Shopblogger am : Statistisches Landesamt - mal wieder

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Schon wieder gab es Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Diesmal geht es um eine Befragung über Verkaufsflächen im Groß- und Einzelhandel. Das Ausfüllen dauerte nur fünf Minuten, Porto zahlt Empfänger. Na, gut. Will ich mal kooperativ sein.

Kommentare

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flar am :

Aha, Statistik! Muss man das machen? Wer zahlt für den Aufwand?

Joachim Casper am :

ja, keiner

Uwe Keim am :

Wann ist mit der Abmahnung vom Statistischen Landesamt Bremen wegen Erwähnung im Weblog denn zu rechnen?

André Fiebig am :

Stimmt die Seite wird unter dem Suchbegriff "Handelsstatistik" sicherlich ganz oben landen.

Anonym am :

Genau, deshalb wäre eigentlich "Statistisches Landesamt Bremen" die bessere Überschrift :-)

Sabine am :

Hm, zumindest die ersten 4 Punkte dürften mit einem Blick in die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) oder die Bilanz des Jahres 2004 recht zügig zu beantworten sein. Steuerberater machen sowas natürlich auch gerne, dann kann man nämlich mal was anderes auf die Rechnung schreiben. :-)

Kirstin am :

Geschäftsfreunde von mir schickten einfach die komplette (recht dicke) Bilanz eines Geschäftsjahres beim Landesamt ein.

Sie bekamen nie wieder Post.

Wir müssen ausfüllen:

- Dienstleistungsstatistik (bin schon wieder einen Monat überfällig...) jährlich
- Produktionserhebung (vierteljährlich)
- und dann noch monatlich etwas, wo sie Lohnkosten und Umsätze wissen wollen (komme jetzt nicht auf den Namen)

Also, da kannst Du froh sein, wenn das alles ist!

Habe schon alles versucht, um aus diesem Kreislauf rauszukommen. Keine Chance in diesem Land!

So bezahlt man viele Arbeitsstunden eines Mitarbeiters, der sich mit Arbeiten beschäftigen muß, von denen das Unternehmen selbst keinerlei Nutzen hat. UND: Von den Steuergeldern zahlen wir alle die viiiielen Mitarbeiter in den Statistischen Landesämtern, welche diese vielen Bögen auswerten und sich den lieben langen Tag wahrscheinlich mit unfreundlichen, genervten Unternehmern rumärgern müssen.

Und wenn es dann Auswertungen in den Ländern gibt, kommt wahrscheinlich dabei raus, daß z. B. wieder x sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verlorengingen, x kleine Firmen Insolvenz anmeldeten, nur weil der Unternehmer keine Zeit hat sich um das Wesentliche: das Wachstum in seiner Firma zu kümmern.

Warum kümmert sich diese Regierung nicht endlich darum, Bedingungen zu schaffen, die Wachstum ermöglichen, anstatt Wachstum zu verhindern?

Gerhard Schoolmann am :

Die Weiterleitung an den Steuerberater kann teuer werden, weil sowas neben den regelmaessigen Gebuehren fuer die laufende Buchhaltung usw. abkassiert wird.

Jemand hat mir mal die Variante "Gluecksache" empfohlen. Alle Werte grob schaetzen, damit sie nicht als voellig schwachsinnig erkannt werden und wild drauf los ausfuellen. Hilfreich ist auch ein Würfel oder ein andere Form von Zufallsgenerator. Falls wirklich erkennbare Widersprueche und Ungereimtheiten in den Angaben stecken, werden sich die Jungs vom Statistischen Landesamt schon melden und man kann dann gezielt nachbessern. Aber aufgepasst, bewusst falsche Angaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Andererseits muessten Statistiker nicht fragen, wenn sie die richtigen Zahlenwerte kennen wuerden.

In der Regel werden solche nicht brauchbaren Frageboegen ausgesondert, weil man sonst Ueberstunden machen muesste. Und beamtete Statistiker in Bremen sind vermutlich auch nicht weniger scharf auf Ueberstunden als in anderen Bundeslaendern.

Bei mir hat man noch nie nachgefragt, selbst als ich bei der letzten Volkszaehlung angegeben habe, mein Weg zur Arbeit sei 500 Kilometer weit und ich wuerde ihn in 5 Minuten gehen.

M1 am :

Habe auch letzte Woche sowas bekommen und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass das Finanzamt da mit drin hängt. Warum sonst ist das Ganze Pflicht! Warum muss man als freier Mitarbeiter angeben, wieviel Geschäftsstellen etc. man hat?? Könnte doch sein, dass plötzlich die Steuerfahndung auf der Matte steht, wenn irgendwelche Ungereimtheiten zur Steuererklärung auftreten oder?

Oder ist es keine Pflicht das auszufüllen? Wer weiß das genau Bescheid??

flar am :

Ist es denn nun Pflicht oder nicht? Wenn das FA mit drin hängt: Datenweitergabe sollte doch nciht gestattet sein, oder? Und wenn doch: man macht sowas nciht zweimal. Warum gibt es sonst PCs.

Kirstin am :

Hier ist ein Link zum Bundesstatistikgesetz:

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/bildung/bstatg.htm

Normalerweise müßten aber auf der Rückseite des Anschreibens die Rechtsgrundlagen abgedruckt sein. Hab ja mein ganzes Büro davon voll... *seufz*

Daß das Finanzamt mit drin hängt, glaube ich nicht. Bei uns hat auch noch nie jemand nachgeprüft, ob die Zahlen stimmen, also ob sie mit den Jahresabschlüssen übereinstimmen.

Ob die Zahlen schlüssig sein können, prüfen die bei uns allerdings schon. Also, wenn ich schreibe, daß ich bei 10 Mitarbeitern im Monat dafür Kosten in Höhe von 100,-- Euro hatte, gibt es schon einen Anruf, ob das denn stimmen kann?

Im Prinzip ist es halt wirklich nur nervig und kostenintensiv und völlig nutzlos!

Gerhard Schoolmann am :

Die Pflicht ergibt sich aus Paragraph 15 Bundesstatistikgesetz
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/bildung/bstatg.htm#p15

Nach Paragraph 23 koennen falsche Angaben usw. als Ordnungswidrigkeit bestraft werden:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/bildung/bstatg.htm#p23

Und nach Paragraph 22 würden sich die Statistiker strafbar machen, wenn Sie Angaben aus Fragebögen usw. mit anderen Angaben zusammenführen würden.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/bildung/bstatg.htm#p22

Mit einer Weitergabe an die Finanzbehoerden ist deshalb nicht zu rechnen.

Eine Auswertung von Kopien der Angaben, die man beim Steuerpflichtigen finden wuerde, durch Aussenpruefer oder Steuerfahnder macht aber auch wenig Sinn. Es wird wohl kein Befragter, der in seiner Steuererklaerung falsche Angaben macht, sich die Muehe machen, in den Frageboegen der Statistischen Aemter davon abweichende, wahrheitsgemaesse Angaben zu machen.

südlurker am :

Da kommt dann so was raus: http://epp.eurostat.cec.eu.int/extraction/evalight/EVAlight.jsp?A=1&language=de&root=/theme4/sbs/region/nuts03

Habe mal eine Weile lang Statistik (aus einem anderen Bereich) recht intensiv gebraucht. Wahnsinn, was es da alles gibt.

Zazzel am :

Kostenintensiv ist es, das gebe ich zu. Aber gerade Deutschland stellt ein Statistik-Niemandsland dar. Leider ist das Bundesstatistikgesetz keine sonderlich große Hilfe - sinnvoll wäre wohl, möglichst viele Angaben direkt aus Daten der FA zu gewinnen, aber da steht vermutlich der Datenschutzgedanke vor.

Jedenfalls sind für einen BWLer jegliche Untersuchungen anhand deutscher Unternehmensdaten eine zweifelhafte Sisiphosarbeit. In den USA werden wesentlich präzisere Daten erhoben, da freut sich auch die VWL :-)

Trotzdem Beileid, Björn :-)

heribert am :

Da dürfte doch ein Druck auf den Computer langen oder wird Frimenpolitik aus dem Bauch gemacht ?
Das Institut BAW tut zu meinem Ärger die Zahlen des Statistischen Landesamtes nicht ausnutzen sondern schreibt sowas wie ...unter der Vorraussetzung 50 %... , und ein anderes Institut macht ähnliches und halbiert die vom statistischen Landesamt gelieferten Zahlen einfach ohne sachlichen Grund und näherer Begründung. Denn wieso gerade halbiert und nicht gedrittelt ?
Vor Jahren wollte ich 2 mal in der Bibliothek des statistischen Landesamtes etwas nachsehen und die Fachkraft war beide male betrunken. Im Jahre 2005 habe ich dann allerdings mir etwas aus dieser Bibliothek schicken lassen und die Versenderin hat behauptet, die Betrunkene arbeitet nicht mehr dort. vAllerdings war bei einer anderen Behörde im Jahre 2005 die von mir angesprochene Frau auch betrunken aber ihr Chef konnte mir helfen.
In Bremen sind solche Statistiken sinnlos , weil die Behörden diese nicht benutzen.

Marc am :

Anstelle des Statistikamts würde ich den Fragebogen ja online bereit stellen, dann würde die gesamte Auswertung automatisch funktionieren. Unglaublich, wieviel Zeit das Amt da sparen könnte...

fabian am :

ja sie ist auf Platz drei!!!

Peter Roßmann am :

Der Fragebogen für die Jahreserhebung Handelsstatistik steht auch online zur Verfügung.

https://www-idev.destatis.de/idev/.

Das Gleiche gilt auch für die Monaterhebung

http://w3stat.destatis.de/.

Dies gilt nicht nur für die Handelsstatistik, wie man auf der letzten Seite sieht.

Natürlich würden die Statistiker gerne Zeit sparen. Leider melden erst rd. 30 % online im Bereich der Handelsstatistik. Jeder der kann, sollte also online melden. :-D

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