Skip to content

Fleischtheke und Handwerkskammer

Mit der Tagespost kam hier auch ein Schreiben der Handwerkskammer an. Im angesprochenen Urteil heißt es, dass Supermärkte mit Frischfleischtheken einen Fleischermeister beschäftigen müssen, da die dort ausgeübten Arbeiten ein handwerklicher Nebenbetrieb gemäß der Handwerksordnung seien. Okay, habe ich kapiert.

Interessant finde ich die Ansprache in dem Brief: "Sie führen einen Lebensmittelbetrieb mit Frischfleischtheke" Nein, führe ich nicht. Wir haben keine Bedientheke und dementsprechend fühle ich mich mit dem Schreiben auch gar nicht angesprochen. Da dort nur aufgeführt ist, was man als Frischfleischthekenbetreiber alles machen muss, in keiner Weise jedoch die Möglichkeit erwähnt wurde, gar keine Bedientheke zu haben, sehe ich mich nicht in der Position, handeln zu müssen. Auch nicht in Form einer Meldung, dass wir keine Bedientheke haben. Wenn die was wollen, sollen die selber herkommen und einfach mal alles mit dem hiesigen Fleischermeister bereden. :-)


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

TOMRA am :

War der interne Trautwein Servicetechniker nicht auch schon mitgliedspflichtig? :-P

Mitleser am :

Lass doch mal jemanden von der Kammer vorbeikommen und der soll sich die Frischfleischheke mal anschauen 8-)

Pax am :

Zusammengefasst: Ab jetzt möchte neben der Handelskammer auch die Handwerkskammer Geld von Dir. Rechnung folgt. .-)

Tagedieb am :

Ist wie bei meiner Gewerkschaft. Jedes mal, wenn die Gewerkschaft für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung erwirkt haben, bekomme ich einen Brief, doch gefälligts meinen Gewerkschaftsbeitrag zu erhöhen. Dummerweise bin ich einem privaten Unternehmen beschäftigt, dass nicht tarifgebunden ist. Und das weiß die Gewerkschaft auch, habe ich bei Eintritt mitgeteilt, und zweimal als Reaktion auf so ein Schreiben wissen lassen. Was passiert: Ein solches Schreiben trudelt wieder und wieder ein.

Brauche ich mal eine Rechtsberatung, muss ich erst böse werden und eine Beschwerdemail an vier verschiedene Stellen in der Gewerkschaft senden. Dann bequemt man sich mal.

Geld einzufordern sind sie alle sehr schnell dabei, Leistung dafür erbringen, naaaaajaaaaa, sind wir überhaupt zuständig? Und wenn ja, wer denn überhaupt im Haus und in welchem Umfang überhaupt?

Nicht der Andere am :

Wenn die Handwerkskammer mal vorbeikommt zwecks Ermahnung/Überprüfung/Bestrafung, dann führe sie doch voller Stolz hinten in den Laden und erläutere ihnen die wortreich die Frischfleischtheke und beziehe auch den Fleischermeister, die Fleischergesellen, die Fleischfachverkäuferinnen und die Handlanger mit ins Gespräch ein.

naja am :

Na, son Fischmarkt wird ja wohl ne Fischfleischtheke haben? :-P

Jörns Fischmarkt am :

Damit man an beide Kammern Geld abdrücken darf. :'(

Don Joe am :

von 2018?
Effektives Timing.

Kai am :

"Mischbetrieb" und "Abgrenzung" sind schon Hinweise darauf, dass man in Summe i.d.R. nicht viel mehr zahlt. Die Idee ist, dass es bei der "überwiegend" zuständigen Bude ankommt.
Dass das Thema nervt und eigentlich eine Kombi aus Kammer, BG, Innung (und nur eine für alle!) notwendig wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Heinz Wäscher am :

Scheinbar war der Absender des Schreibens der Auffassung, dass der darin geschilderte Sachverhalt den Tatsachen vor Ort im Supermarkt entspricht. Ich persönlich würde in so einem Fall 5 EURO in ein Einwurfeinschreiben investieren um dem Absender des Schreibens die tatsächliche Situation vor Ort mitzuteilen - aber das ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung dazu.

Peter am :

Also zumindest bei uns ist die Handwerkskammer nicht dafür bekannt viele Briefe zu verschicken sondern zügig zu vollstrecken, was die auch relativ einfach können.
Ich würde hier überlegen ob nicht ein Zweizeiler, dass man keine Theke habe nicht aufwandsärmer ist.....

J D am :

Immer wieder schön mit diesen überhaupt nichts zur eigenen Situation passenden Schreiben...

Rudolph am :

Wo ein Trog ist, kommen die Schweine.

Asd am :

Dann würde ich austreten. Rechtsberatung gibt's auch mit einer Rechtschutzversicherung, und die muss auch nicht teurer als ein Gewerkschaftsbeitrag sein.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!