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"Klein"transporter vorm Fenster

Fenster mit Aussicht oder so ähnlich. Die Zufahrt zum Hof sollte solchen Fahrzeugen grundsätzlich verwehrt bleiben. Aber teilt das mal den Moschee-Besuchen mit …


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eigentlichegal am :

"Aber teilt das mal den Moschee-Besuchern mit"

...und die Hälfte der Kommentatoren ruft "Hier!", "Ich!", Darf ich? Darf ich?" "Wann soll ich vorbeikommen" und ähnliches

Sven am :

Eine Schranke würde das sehr gut mitteilen xD

Marc am :

Wie wäre es mit einem Deal mit den Moschee-Leuten:
Wenn ein Jahr lang keiner der Besucher auf eurem Parkplatz parkt, dann dürfen sie beim nächsten Ramadan wieder das Zelt aufstellen?

Micha am :

Sollte, müsste,....

Ich dachte die Eigentumsverhältnisse sind geklärt?
Kein Mitleid, du lässt sie ja machen als ob es ihr Hof wäre.

DerBanker am :

Hmpff, die Dinger sind nervig.

Wenn ich mich recht entsinne, dürfen LKW nicht X Meter vor Einmündungen stehen, damit sie dort nicht die Sicht verdecken.
PKW dürfen dort stehen.
Transporter sind PKW.
Wie scheiß gefährlich das ist, darf ich regelmäßig auf meinem Arbeitsweg beobachten.

Nicht der Andere am :

Selbst für den Container-LKW ist sind Hof und Hofzufahrt ja kein Problem, sondern lediglich die Straße selbst. Du wirst ja nun nicht anfangen wollen damit, daß zwar wild geparkt werden darf, aber nicht Transporter und falls doch Transporter, dann zumindest nicht vor deinem Bürofenster. Die Hofnachbarn zeichnen sich halt nicht gerade durch Interesse an Erkenntnisgewinn und gesellschaftlichem Miteinander aus.

Um's mal mit etwas Sarkasmus zu würzen: Die Merci-Geschenkpackung wurde ja extra und ausnahmsweise nicht bei dir gekauft, um den Überraschungseffekt zu gewähren.

Andi am :

Was die Merci-Packung angeht, tippe ich eher darauf, dass jemand aus dem Moschee-Umfeld in einem Krankenhaus arbeitet. Dort sind solche Dinger eigentlich immer "übrig" weil sie oft gut gemeint ans Personal verschenkt werden, von diesem aber absolut verhasst sind.

Johnny Doe am :

Die Hausverwaltung hat vermutlich eine eventuelle vorherige Anfrage nicht abgelehnt. :-P

Birger am :

Transporter sind keine PKW, sondern Fahrzeuge zur Güterbeförderung und damit LKW (entscheidend ist, was in den Papieren steht). Zu Kreuzungsbereichen müssen alle parkenden Fahrzeuge einen Abstand vom 5m einhalten, 8m wenn es einen Radweg gibt. Ich habe so auf die schnelle keine Sondervorschriften für LKW bzw. Fahrzeuge über 3,5 oder 7,5 Tonnen gefunden. (Diese gibt es auf vielfältige Art und Weise z. B. für Wohngebiete.)

All das ist hier aber egal. Das Kraftfahrzeug steht auf Björns Grundstück, damit macht er die Regeln und kann diese so er will auch durchsetzen. Oder er duldet bzw erlaubt es, dann kann der Transporter da stehen.

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