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Späte Rechnung für das Halteverbot

Er erinnert euch noch an das Halteverbot auf dem Parkstreifen vor dem Laden, das wir für die Zeit unseres Umbaus im September 2018 eingerichtet hatten? Macht nichts, ich hatte das auch nicht mehr auf dem Schirm. Das ist seit über drei Jahren erledigt:



Erledigt? Denkste!

Die Firma, die damals die Schilder aufgestellt hatte, habe ich natürlich längst bezahlt. Dass die Stadt Bremen für Aktion auch Geld sehen möchte, kann man verstehen, aber wenn so eine Forderung über drei Jahre später erst gestellt wird, guckt man als Gläubiger, dessen man sich gar nicht mehr bewusst war, im ersten Moment schon etwas blöde aus der Wäsche. Aber die Erklärung wird direkt mitgeliefert: Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2018 können demnächst bis zum Ende des Jahres 2022 festgesetzt werden.

Manche Überraschungen kommen eben überraschend. (Der Schmerz hält sich jedoch in Grenzen, wir reden hier von einem Betrag in Höhe von unter 30 Euro. Das schafft mancher Raucher in einer halben Woche.)


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Kommentare

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Mitleser am :

Hmm, was spricht eigentlich für die Stadt dagegen, die Rechnung zeitnah zu stellen?

Chris_aus_B am :

Unterbesetzt, überarbeitet, Krankheits(aus)fälle mit und ohne Corona, zuerst kommen die großen Beträge dran, sie haben 4+ Jahre Zeit...

Hinnerk am :

Kaffeepause und Zeitung lesen sind wichtigere Dinge die müssen zuerst erledigt werden.............
Am Personalmangel kann es nicht liegen,nach jeder Wahl werden Partei und andere Freunde doch gerne mit irgend welche Pöstchen verwöhnt

Man Fred am :

Kenne ich vom Land Schleswig-Holstein,

wenn unser Sicherheitsdienst zu einem Alarm die Polizei schickt und sich hinterher herausstellt, dass es ein Fehlalarm war. Dann kommt auch eine Rechnung für 2 Beamte und 1 Fahrzeug. Die Rechnungen kommen aber 2-3 Jahre nach dem Ereignis...

Erweckt so bisschen den Eindruck, wenn mal wieder mehr Geld in der Landeskasse notwendig ist, wird geschaut, wem man noch welches abnehmen kann...

Raoul am :

QUOTE:
Aber die Erklärung wird direkt mitgeliefert: Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2018 können demnächst bis zum Ende des Jahres 2022 festgesetzt werden.


Naja, dass das geht ist ja schön und gut, aber unter einer Erklärung verstehe ich eher, WARUM das erst jetzt gemacht wird.

Panther am :

Dass sich die Prozesse darum eigentlich gar nicht rechnen und solcher Kleinkram damit nicht die höchste Prio einnimmt?

Mitleser am :

Wenn man mal bedenkt, dass Björns Daten für die Ausstellung der Genehmigung eh irgendwo in einen PC eingetragen werden mussten und man daraus im Grunde ad hoch automatisch ne Rechnung drucken kann, dann sind 4 Jahre Zeit schon bisschen arm.

Deabonniert

jott am :

So einfach ist das nicht. Bei solchen Gebühren gibt es immer wieder irgendwelche kreativen Ausnahme und Sonderregeln und regelmäßige Änderungen. Die Vollautomatische Software, die ständig aktuell gehalten wird und alle Spezielfälle kennt ist in der Wartung teurer als die Dinger durch eine genetische Software (Excelsheet?) vorberechnen zu lassen und dann durch Sachbearbeiter gegen Ausnahmen prüfen zu lassen.

Eine Alternative wären natürlich einfachere Gebührenordnungen, aber man will eben gewisse Fälle politisch fördern (Straßensperrung durch Karnevalsverein?) andere aber nicht so sehr (Wegen eines Umzugs bitte nicht die ganze Straße für die ganze Woche sperren?)

strassenbaubeitraege am :

Strassenbaubeiträge im sechsstelligen Bereich werden auch immer kurz vor Ende der Vierjahresfrist nach Fertigstellung abgerechnet und zugestellt.
Für die bezahlte Rechnungen vor Fertigstellung werden Zinsen bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung berechnet. Für die Zeit von Fertigstellung bis Zustellung (4 Jahre) möchten sie auch noch Zinsen, scheitern mit diesem Anliegen aber am Verwaltungsgericht.
Das Land Bremen hat ja auch keine Geldprobleme und braucht keine Schulden tilgen.

Peter am :

Inkompetenz. Es ist Bremen.

John judge am :

Widerspricht das nicht dem bgb nachdem eine Schuld am Ende des dritten Jahres des entstehens verjährt ist?

Panther am :

Dein Populistenstammtisch konnte aber auch nicht beantworten, was "die Pöstchen da oben" nun eigentlich mit den Sachbearbeitern zu tun haben sollen.

Asd am :

Froh sein!
Wir haben mittlerweile so eine hohe Inflation, da wird die Strafe geldentwertungsbedingt noch billiger.

Asd am :

Dann würde ich mich als Straßenbaubetrieb mal mit allen anderen Straßenbaubetrieben der Region zusammensetzen und ein nettes Kartell gründen.
Schön vereinbaren, dass jeder auf seine Angebote die Zinsen für den entsprechenden Zeitraum plus einen Unsicherheits-Klagefaktor und einen Ärgerzuschuss einrechnet.
Wenn dann alle höhere Angebote abgeben, muss der Staat halt für den Schwachsinn, den er veranstaltet, zahlen.
Die Straße wird ja auch direkt nach Auftragseingang repariert, und nicht erst vier Jahre später. Absolute Frechheit!

Asd am :

Der Staat genehmigt sich immer eine Extrawurst.
Der kennt auch Gebührenbescheide. Egal was draufsteht, gezahlt werden muss immer erstmal, ansonsten wird vollstreckt, ohne Mahnverfahren.
Man kann innerhalb von vier Wochen dagegen klagen, aber zahlen muss man trotzdem, selbst, wenn es ganz offensichtlich falsch ist.

Alexander M. am :

Das BGB ist hier so gar nicht einschlägig, denn das regelt den Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen (natürliche wie auch juristische). Hier geht es aber um das Rechtsverhältnis zwischen einer Kommune und einer Privatperson, insofern greift hier nicht das BGB, sondern die Regelungen des Öffentlichen Rechts, welches das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt.

Ulf am :

Es geht doch hier wohl eher um die Beiträge, die Anlieger einer Straße (also Grundstückseigentümer) nach Straßenbaumaßnahmen zu zahlen haben und nicht um die Bezahlung der Rechnung der Straßenbaufirmen.

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