Skip to content

Aussetzung der Abschiebung

Ein heruntergekommen und ziemlich nervös wirkender Mann fiel uns im Laden durch seine reine Erscheinung auf, weshalb wir ihm über die Videoanlage eine Weile zusahen. Zunächst schlich er nur durch den Laden, dann immer mehr in Richtung Spirituosenabteilung. Zwischendurch blickte er immer wieder in Richtung unserer Kameras.

Schließlich nahm er sich mehrere Flaschen Jägermeister und legte sie in einen Einkaufskorb. Damit ging er dann zum Nudelregal, wo er die Flaschen zwischen und unter der Ware deponierte. Vermutlich, um später wiederzukommen und sie an unauffälliger Stelle im Markt einpacken zu können.

Nachdem er die Flaschen zwischen die Teigwaren gestopft hatte, wollte er unser Geschäft verlassen. Ob das so von ihm geplant war oder er sich durch irgendetwas oder irgendjemanden gestört fühlte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatten wir uns vorsorglich schon am Eingang positioniert und ihn nicht einfach so rausgehen lassen. Ein Blick in die Tasche, Ausweiskontrolle, Aufnimmerwiedersehen. Er hatte in dem Moment zwar keine Ware mit rausgenommen, aber er konnte ruhig wissen, dass wir hier aufmerksam sind.

Apropos Ausweis: Er legte uns eine "Aussetzung der Abschiebung" mit abgelaufenem Datum auf den Tisch. Angenommen, wir hätten ihn tatsächlich bei einem Diebstahl erwischt und es wäre zu einer Begegnung mit der Polizei gekommen: Hätte das für ihn irgendwelche Konsequenzen gehabt, die über ein "Dududu" hinausgehen? Oder hätte dieses Dokument diesbezüglich überhaupt keinen Einfluss gehabt? Weiß das jemand von euch da draußen?


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Max am :

(Kommentar entfernt)

Bernd am :

Diese Frage hätte die gerufene Polizei sofort beantworten können.

Sokrates am :

Diese widerliche rechtsextreme Sch... ist einfach nur erbärmlich.
Eure Ansicht hat keine Mehrheit, auch wenn ihr das immer glauben wollt.

Arne am :

Ich kann mir vorstellen, dass coronabedingt solche Duldungen verlängert wurden. Wirklich gut aus der EU ausreisen kann man gerade ja auch nicht.

John Doe am :

Es hätte die Auswirkung gehabt daß alle Blockleser dann wissen wie es mit Toleranz und Gastfreundschaft ausschaut .........

Wobei social profiling und Diskrimierung ja auch so schon oft im Block vorkommt !!!!!

Roland am Freitag am :

eine Nachbarin von mir ist mit einem Inder verheiratet, der zur See fährt und nur immer kurz vorbei kommt ... er hat dann ein Visum für die Zeit. Nun kam er ganz kurz vor Corona und plötzlich war einerseits die Ausreise nicht mehr möglich, andererseits hatte das zuständige Amt auch kein Publikumsverkehr mehr ... er hat dann ein pdf bekommen, in dem sinngemäß stand: "Aufenthaltsrecht ist abgelaufen, aber bis das Amt wieder für Publikumsverkehr offen ist, darf die Person in Deutschland bleiben. Dieses pdf ist (ausgedruckt) mitzuführen".
Er ist vor kurzem ausgereist ... jetzt gibt's wieder Flüge in seine Richtung.

N. Aunyn am :

Wenn der Inhaber des Papiers ausreisepflichtig ist, wird er beim Kontakt mit der Polizei in Abschiebehaft genommen - solange bis die Abschiebung vollzogen werden kann, d.h. wenn er wieder in sein Herkunftsland zurückgebracht werden kann. Da sein Aufenthaltstitel am 30 März abgelaufen ist, also zu Zeiten von Corona, kann es gut sein, daß er eine weitere Duldung erhalten hätte können. Ob er das weiß? Kontakt mit einer Flüchtlingsberatung eines freien Trägers wäre sinnvoll. Vermutlich hat er untergetaucht gelebt. Der Zugang zu Essensausgaben etc. ist derzeit ja auch sehr limitiert. Solange er eine Duldung hat, bekommt er 60 % vom Hartz IV - Satz, also Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Nicht der Andere am :

Tatsächliche Abschiebungen von Ausreisepflichtigen gibt's nur in fast homöopathischer Verdünnung. Anwalt, Gericht, Bürokratie, Revision, PR, Begleitungsaufwand, Privatflüge, Ziellandbedenken, Aufnahmeverweigerung, Nichtantreffen und sowieso weggeworfene Pässe, falsche Staatsangehörigkeitsangaben und und und.

2019 DE: Geduldete 120.000, Ausreisepflichtige 250.000, Eigenabreise 21.000, Abschiebungen 21.000, Abschiebehaftplätze 600.

Anonym am :

Seltsam, dass er keinen Aufenthaltstitel hat, wenn er mit deiner Nachbarin verheiratet ist. Oder vielleicht ist das keine deutsche, oder er interessiert sich gar nicht für den Titel.

Norbert am :

Wie ist denn die Rechtsgrundlage für eine Ausweiskontrolle mit fotografischer Datenerfassung durch einen Supermarkt?

ShadowAngel am :

(Kommentar entfernt)

SPages am :

Textverständnis 6. Setzen Bernd.

Nörbe am :

Was wird hier bloß für ein Stuß geschrieben...
Das Ganze ist einfach formlos verlängert, genauso wie Besuchsvisa. Das weiß natürlich auch die Polizei. Auf den Ämtern können sie gerade keine Besuche für Verlängerungen dieser Kettenduldungen gebrauchen.

Der Inder bekommt keinen Aufenthaltstitel wenn er hier keinen festen Wohnsitz hat.

AM am :

(Kommentar entfernt)

SPages am :

Ja die Leute aus dem Block ... wer hat wieder das Tor an der Trollweide aufgelassen?

XB-CPU 126 am :

Artikel 766 Paragraph 35 GGB

SUPPoRTHoTLiNE am :

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__18.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/
https://regina-stoiber.com/2019/07/05/sind-fuehrerschein-und-ausweiskopie-nach-der-dsgvo-erlaubt/

SUPPoRTHoTLiNE am :

Die haben wenigstens ein Kriegstrauma. Was ist deine Entschuldigung für dein Verhalten?

Anonym am :

Ja Moment, nach ISO 8601:2004 lautet das Datumsformat YYYY-MM-DD.

Also ist seine Duldung bis 20.03.2031 gültig.

Dankt mir später.

hans12 am :

Niemand billigt hierzulande Vergewaltigung und Anschläge!

Niemand hat den Satz in einer Gerichtsverhandlung gesagt!

Kannst Du für irgendeine Deiner Aussagen einen glaubwürdigen Beweis bringen?
Nicht einmal die "Bild" kann das.

Ich möchte gern die Wörter "wiederlich", "Lügner" und "Hetzer" in dieser Mail unterbringen, aber ich fürchte, spätestens da wird Björn dann einschreiten.

Norbert am :

Die Aufenthaltsgenehmigung gibt es nur für Ehepartner mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, was in diesem Fall nicht gegeben ist. (Ich spreche aus Erfahrung einer binationalen Ehe, meine Frau war über viele Jahre nur mit Visum in Deutschland.)

Jan Franck am :

> Und es ist schlichtweg ein Fakt, das diese Pseudoflüchtlinge Immunität haben, das merkt man in den Gerichtsverhandlungen. "Der ist geflohen, der ist traumatisiert, das er die Frau vergewaltigte, kann man ihm nicht vorwerfen" usw.


Zeig doch mal ein Gerichtsurteil, in dem das tatsächlich so passiert ist.

Arno Nym am :

Interessante Lektüre, leider alle hier nicht zutreffend. Einzig die DSGVO könnte greifen. Die würde es aber erlauben, da ja eine Zweckbindung der personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten vorliegt (Diebstahlprävention). Der hier gezeigte Ausschnitt ist aber weder personenbezogen noch -beziehbar.

André am :

Danke!

Anonym am :

Wenn der Ehemann nicht dauerhaft hier wohnt bekommt selbst dann keinen dauerhaften Aufenthaltstitel wenn wer die sonstigen Bedingungen erfuellt. (Z.B. Sprachkenntnisse nachweisen.)

Sebastian am :

Wow! Solche Antworten habe ich hier bei Björn auch noch nicht erlebt. Musste erst nochmal nachschauen, ob ich nicht doch bei heise bin.

Schade, dass es so zugehen muss. :-(

TheK am :

Die Begriffe im Ausländerrecht sind leider für Laien oft völlig missverständlich, weil de iure alles von dem (nur selten erfüllten) Status "(politisches) Asyl" ausgeht. "Asyl" scheitert aber schon, wenn man nicht vom nominellen Staat, sondern von irgendwelchen Warlords verfolgt wird. So sind "Flüchtlinge" rechtlich "Abgelehnte Asylbewerber mit Aufenthaltstitel" (also de facto GENAU den gleichen Rechten).
"Duldung" ist dann die schwächste dieser ganzen Schutzformen wenn die Behörden an baldige Besserung glauben – die gelten dann nur kurz und erlauben keine Wiedereinreise. De facto können aber auch diese auch quasi ewig gelten.

TheK am :

Nö, denn die Duldung setzt ja eben die Abschiebung (und auch die Abschiebehaft) aus. "Ausreisepflichtig" heißt nur, dass er nicht wieder einreisen darf. Formell ist das Ding jetzt zwar abgelaufen, aber das interessiert wegen Corona gerade niemanden – zumal das vorherige Abschiebehindernis jetzt sicherlich nicht weggefallen ist.

Nudelsuppe am :

Die rufst du weswegen genau?
Den versuchten Diebstahl kannst du nicht nachweisen.
Jägermeister zu den Nudeln stellen hab ich im StGB adhoc auch nicht gefunden, aber eventuell kannst du ja hier kurz aushelfen?

Seb am :

Da ist viel richtiges dabei, aber nicht alles.

Die Asylanerkennung und der Flüchtlingsstatus haben den gleichen Schutzumfang. Asyl ist aber vor allem deswegen viel seltener, weil es die sog. Drittstaatenregelung gibt. Das bedeutet, dass ein Migrant dann kein Asyl bekommt, wenn er vorher durch ein sicheres Drittland gereist ist. Da Deutschland im Wesentlichen von sicheren Drittländern umgeben ist, sind hier in der Praxis nur humanitäre Projekte oder Einreisen auf dem Luftweg möglich.

Einen geringeren Schutzumfang hat der sog. subsidiäre Schutz gem. § 4, den ein Migrant erhält, wenn ihm Gefahren drohen, die keine Grundlage in einem Verfolgungsmerkmal der EMRK haben, wie Religion, Volkszugehörigkeit, Sexualität, etc.

Der geringwertigste Schutz ist das sog. Abschiebungsverbot, das jemand erhält, bei dem eine Abschiebung nicht möglich ist, weil er in seinem Herkunftsland sein Existenzminimum nicht sichern kann, oder sich eine Erkrankung bei ihm lebensbedrohlich verschlechtern würde.

Liegt kein Schutzstatus vor, erhält der Migrant keinen Aufenthaltstitel, sondern die Duldung (wie abgebildet), wenn aus tatsächlichen Gründen keine Abschiebung möglich ist. Insbesondere ist das der Fall, wenn der Abzuschiebende keine Personalpapiere hat, und er auch mit Hilfe der Botschaft nicht identifiziert werden kann. Kein Land der Welt nimmt eine unbekannte Person wieder auf. Wer 4Blocks gesehen hat: Das ist der Status, den die Hamadis zu Beginn hatten.

Der "einfachste" Weg, um von einer Duldung doch noch zu einem Aufenthaltstitel zu kommen, ist erstmal eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, und dann 5 Jahre in die Sozialkassen einzuzahlen, so dass dann ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden kann (stark vereinfacht dargestellt).

In dem obigen Fall hätte die Polizei wahrscheinlich nichts gemacht. Es wird eine Abfrage der Personalien im System erfolgen, und wenn der Herr nicht zur Festnahme ausgeschrieben ist, weil eine baldige Abschiebung eingeleitet wurde, wird er freigelassen.

Sewi am :

Sofern die Verlängerung sich nicht nur wegen Corona verschoben hat würde er vermutlich höchstens zur Ausländerbehörde gebracht werden, um die Bescheinigung über die Duldung zu verlängern.
Denn ich kann mir kaum vorstellen, daß das vorher bestehende Abschiebungshindernis jetzt weggefallen ist.

Sonst negative Auswirkungen dürfte es auch nicht haben, da er ja ohnehin ausreisepflichtig ist, die Abschiebung jedoch aktuell nicht möglich.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!