Skip to content

Bierdose unterm Sweatshirt

"Ich hab nix eingesteckt", versuchte sich der Mann zu verteidigen, aber was wir mit eigenen Augen gesehen hatten (und auch auf der Videoaufzeichnung zu erkennen war), sprach eindeutig gegen ihn und so hielten wir ihm vor dem Ausgang des Marktes an und ließen ihn auch erst mal nicht mehr raus. Es stellte sich in der Folge heraus, dass er tatsächlich ohne die Bierdose, die er zunächst unter seinem Oberteil verschwinden lies, den Markt verlassen wollte. Vermutlich war er aufgrund unserer Mitarbeiterpräsenz misstrauisch geworden und hatte die Dose in der Nähe der Kasse wieder abgestellt.

Vielleicht hätten wir ihn einfach so rausgeworfen und ihm noch ein Hausverbot mit auf den Weg gegeben. Es folgte aber dennoch eine Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls. Das mag kleinlich wirken, aber bei der Steilvorlage mussten wir es einfach tun. Immerhin hat Typ gleich, als wir ihn ansprachen, selber sein Handy gezückt und die Polizei angerufen, um uns wegen "Freiheitsberaubung" anzuzeigen – und da die Beamten schon mal da waren, haben wir den Spieß einfach mal umgedreht. :-)


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

eigentlichegal am :

Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls?

Was für ein Diebstahl wurde denn da vollzogen?

Björn Harste am :

Das war eine Dose Bier, die da in seinem Hosenbund verschwand.So viel Ärger für 74 Cent insgesamt …

Sven_ am :

Juristen haben dafür ein eigenes Konzept, daß dazu führt, daß schon das Einstecken der Bierdose strafbar ist, auch wenn man sie dann versucht, aus dem Markt mitzunehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)#Bestehen_fremden_Gewahrsams mit dem wundervollen Begriff der Gewahrsamsenklave.

Anonym am :

nicht versucht muß es natürlich heißen.

Santino am :

Hast den Toaster wieder angebaut? :-P

Klodeckel am :

Okay, der Fall ist eindeutig und die Anzeige zweifellos angebracht.

Aber straffrei "eingesteckt" wird doch heutzutage am laufenden Band. Sei es in Rucksäcke, Einkaufsbeutel, Rollatoren oder Kinderwagen, wo wirklich jeder freie Stauraum genutzt wird.

So viel zu dem Juristenartikel über die "Gewahrsamsenklave".

PAX am :

Der Unterschied wird der sein, das jeder andere "Einsteckende" nicht die Polizei ruft, wenn Er/Sie/* darauf angesprochen wird. :-)

Nicht der Andere am :

Geahndet oder gar bestraft wird's ja sowieso nicht. Aber wenn der Täter selbst schon die Polizei herbeizitiert, sollte man die bequeme Gelegenheit ruhig wahrnehmen. Reicht ja, daß er nun möglicherweise doch nicht zum Serientäter wird.

Marco am :

Das Problem ist, dass der Diebstahl nicht nur einen objektiven Tatbestand hat (das Wegnehmen, das mit Bilden der „Gewahrsamsenklave“ vollendet ist), sondern im subjektiven Tatbestand auch die sogenannte Zueignungsabsicht verlangt, also die Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Und da es bei subjektiven Elementen wie Vorsatz oder Absicht (ja, das ist ein Unterschied) immer schwierig ist, den Beweis zu führen, kann man es demjenigen, der Artikel - womöglich noch recht offensichtlich - in seiner Einkaufstasche oder seinem Hackenporsche verstaut, nur schwer widerlegen, dass er vorhatte, das zu bezahlen. Zumal das ja in der überwältigenden Mehrheit der Fälle stimmt.

Wer allerdings eine Bierdose heimlich unter dem Sweatshirt versteckt, bei dem werden die meisten Richter (sollte es so weit kommen) die Behauptung, dass er die Dose bezahlen wollte, nicht glauben, sondern als bloße Schutzbehauptung ansehen.

Das ist der relevante Unterschied, nicht die Gewahrsamsenklave.

Santino am :

Strafbar sollte so' ne Videokamera sein. ;-)

Dachte, das war einmal in Bremerica...

eigentlichegal am :

Die ist ja nicht verschwunden, die ist doch wieder aufgetaucht!

AIso jetzt mal angenommen, ich stecke eine Bierdose in den Hosenbund (warum auch immer) und fühl mich dabei beobachtet:
Dann wäre es also letztendlich schlauer, mit der Bierdose aus dem Supermarkt zu rennen (Chance, nicht erwischt zu werden) als sie wieder zurückzustellen und den Laden normal zu verlassen (und dabei auf jeden Fall abgefangen zu werden)

Peter am :

Lese seit gefühlt 10 Jahren hier mit und freue mich immer über neue Beiträge, aber muss das 10sek Intro vor jedem Video wirklich sein? Mich nervt‘s jedes Mal..

Patsy am :

Danke, geht mir nämlich genauso ;-)

John Doe am :

Jetzt weiß ich, woher der Begriff "Bierbauch" kommt.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen