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Verdienststrukturerhebung

In der Verdienststrukturerhebung werden Daten zu Verdiensten erfasst. Sie sind untergliedert nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben über die Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss. Zudem werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben: Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden, Angaben zu Tarifvertrag, Leistungsgruppe, Art der Beschäftigung und den Umfang des Urlaubsanspruchs. […]
Den vollständigen Text mit der kompletten Beschreibung der Verdienststrukturerhebung könnt ihr auf der verlinkten Seite nachlesen.

Diesmal hatte es mich getroffen. Für April 2018 sollte ich für jeden einzelnen Mitarbeiter, es waren damals in beiden Märkten immerhin zusammen 35 Leute, unter anderem folgende Daten abliefern:

· Verdienstregelung (z. B. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag)
· Geburtsjahr
· Datum des Beschäftigungsbeginns
· Personengruppe (z. B. Azubi, Aushilfen, Vorruheständler)
· Tätigkeitsschlüssel (Berufsbezeichnung, Anforderung, Abschlüsse etc.)
· regelmäßige Arbeitszeit
· Im Monat April 2018 bezahlte Stunden (ohne Überstunden)
· Im Monat April 2018 bezahlte Überstunden
· Bruttomonatsverdienst
· Zuschläge (z. B. für Schicht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit)
· Lohnsteuer
· Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
· Anzahl sozialversicherungspflichtige Arbeitstage im Jahr 2018
· Bruttojahresverdienst 2018
· Sonderzahlungen 2018
· Urlaubsanspruch
Das waren im Prinzip die wesentlichen Fragen. Eigentlich ist das gar nicht so schwer. Die meisten dieser Daten finden sich auf den Gehaltsabrechnungen von April 2018 und Dezember 2018. Sowas wie Schul- und Ausbildungsabschlüsse und die faktisch geleisteten Stunden und die Daten zum Urlaub sind etwas mühsamer herauszufinden. Das ist für jeden Einzelnen eine relativ überschaubare Arbeit von vielleicht 10-15 Minuten. Aber das mal 35 ist eben schon eine Ansage … Ist aber nun mit Hilfe unseres externen Lohnbüros erledigt worden.

Ignorieren hatte übrigens auch nichts, da drohten bis zu 5000 Euro Strafe.

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Kommentare

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Alex am :

Die Angaben zum höchsten Schul- und Ausbildungsabschluss müssen bereits bei der Anmeldung des Arbeitnehmers übermittelt werden.

Daher wird das in der Regel im Personalfragebogen abgefragt. Wenn diese Angaben noch nicht erfasst waren, hat dort offenbar jemand geschlampt...

Und eine Ordnungswidrigkeitenvorschrift gibt es dafür bestimmt auch. ;-)

Theo am :

Hm. Nun kann man natürlich durchaus im Laufe eines Arbeitsverhältnisses einen höheren Schulabschluss oder gar Studienabschluss erwerben....

Alex am :

Dafür sollte sich im Personalfragebogen ein Hinweis befinden, dass Änderungen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen.

Chris_aus_B am :

Der Chef muss sich (für die Bürokratie) für den Schul- und Ausbildungsabschluss der Mitarbeiter interessieren???

alex0711 am :

Wenn Du 35 Mitarbeiter hast, dann musst Du aber nicht für alle 35 melden.

"Für Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten ist es nicht zwingend, alle Beschäftigten zu melden. Bei diesen Betrieben sind eine Startzahl sowie ein Auswahlabstand vorgegeben. Bitte erfassen Sie die Beschäftigten aus einer beliebigen Liste Ihrer Mitarbeiter/-innen ab der vorgegebenen Startzahl fortlaufend nach dem Auswahlabstand:"

John Doe am :

Kreativ ausfüllen?

Nicht der Andere am :

Abgesehen davon, daß sinnvolles Erfinden auch seine Zeit braucht, will man doch nicht selbst an Statistikfälschung mitwirken. Fließt ja schließlich auch auf vielfältige Weise in gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Entscheidungen ein. Aber wenn man will, dann kann man ja versuchen, seine eigene Ideologie in die Verformung der abzugebenden Statistikangaben umzusetzen. Da muss man sich nur genügend sicher sein, daß die eigene Fälschung nicht nach hinten losgeht.

Aber am Ende erfasst man dann eben ab nun die paar Merkmale, die das Lohnbüro nicht sowieso hat und braucht und dann ist's beim nächsten Mal nur noch ein Klacks.

mnobby am :

Tätigkeitsschlüssel "Abschluss unbekannt" ist ein zulässiger und valider Schlüssel. Eine Pflicht zum Nachfragen gibt es nicht. Nicht fragen und daher "... unbekannt" ist korrekt. (und da man die Angabe nicht zwingend für eine Lohnabrechnung benötigt auch im Sinne der Datensparsamkeit am sinnvollsten).

Karl Ramseier am :

….blablablabla…..

John Doe am :

Die unverschämte Bußgeldandrohung fordert es geradezu heraus, Datenmüll abzuliefern. Solange man sich nicht völlig Haarsträubendes ausdenkt, was mir wirklich nicht viel Arbeit macht, fressen sie das anstandslos.

Ing. am :

Macht jeder gute Student der Sozialwissenschaften, in seinen empirischen Umfragen so, weil er ja so viel zu tun hat und so viele Hausarbeiten schreiben muss.

Nicht der Andere am :

Um mal deinen Vorredner zu zitieren: ….blablablabla…..

Meine Fälschung wurde ja durch die unverschämte Strafandrohung herausgefordert.

Meine Steuerhinterziehung wurde ja durch die unverschämte Besteuerung herausgefordert.

Meine Geschwindigkeitsübetretung wurde ja durch die unverschämte Geschwindigkeitsbegrenzung herausgefordert.

Meine [Dies] wurde ja durch [Das] herausgefordert.

Um mal deinen Vorredner zu zitieren: ….blablablabla…..

Engywuck am :

ein guter Chef interessiert sich schon aus Eigeninteresse dafür. "Ohne Schulabschluss, ohne Berufsausbildung" mit Mitte 20 ist tendentiell eher jemand, der mit einfacheren Tätigkeiten zufrieden ist, während "Abitur, mit Promotion" wohl eher weniger freiwillig jahrelang Regale einräumt und deshalb sowas eher als Überbrückung sucht - oder er hat andere Gründe, die aber für einen Chef auch interessant sind.

Dass es auch den Staat interessiert, wieviele Personen mit welchem Schul-/Ausbildungsabschluss wo beschäftigt sind (und wielange schon, in welchen Positionen, wieviele Überstunden, ...) ist auch irgendwie logisch.

Und dann gibt es noch die Tarifverträge, die teilweise unterschiedliche Löhne/Gehälter bzw. entsprechende Stufen je nach Ausbildung vorsehen. Das ist sogar bei Hiwis in der Uni so: als "geprüfte Hilfskraft" (also nach dem Diplom) bekommt man mehr als als "ungeprüfte Hilfskraft". Da muss der Arbeitgeber das ohnehin erfassen.

Chris_aus_B am :

Ich hatte mich vor allem gewundert/darüber aufgeregt, dass es eine behördliche(?) Pflicht der Erfassung (und Weiterleitung) des Schulabschlusses geben soll. Dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, ihn zu wissen, will ich gar nicht bestreiten.
Aber in dem von dir angesprochenen (und von mir im Prinzip auch angedachten) Bereich der einfachen Tätigkeiten zum Beispiel sehe ich erstmal keine richtige Notwendigkeit für dieses Wissen, wobei ich deiner Argumentation über die jeweilige Motivation für den Job nicht wiedersprechen will.
Es ist halt mal wieder das wohl typisch deutsche Bürokratiemonster, das einen verpflichtet, Wissen (nichtg allgemien, sondern Eigenschaften im Kontext dieses Beitrages/dieser Diskussion) anzusammeln, das man selber nicht benötigt. Wie an anderer Stelle zu lesen ist, ist 'Abschluss unbekannt' wenigstens eine gültige Antwort. Ein Hoch auf die darauf aufbauenden Statistiken...

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