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"Brauchen Sie einen Bon?" ab 2020

Die populäre Frage nach dem Kassenbon hat sich in ein paar Monaten erledigt. Ab Januar sieht das der Paragraf 146a der Abgabenordnung nämlich folgendermaßen:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Im Klartext: Der Bon muss gedruckt und ausgehändigt werden.

Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.

Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.

Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.

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Kommentare

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DerBanker am :

Hmm. Ich hatte eigentlich auch gehofft, dass es mal eine Regelung gibt, damit wir nicht für jeden Quatsch einen Bon drucken. Vor Jahren kam der Bon in einen Speicher und war dort abrufbar, bis der nächste Bon ihn überschrieb, irgendwann dann wurde immer alles gedruckt, ob man will oder nicht.

Ich dachte, schon damals hätte so eine Vorschrift gegeben. Wieso sonst sollte meine Firma so ein Heidengeld für Bonrollen raushauen, wenn nicht unter Zwang? :-D

Sebastian am :

Und was passiert wenn ich den als Kunde partout nicht annehmen möchte?

akbwl am :

Das ist eine absolut sinnvolle Regelung. Damit werden Schwarzgeldkassen bei Kiosken, Bäckereien und ähnlixhem verhindert. Und wer sagt, dass ein Supermarktbetreiber nicht auch bei einem Bonlosem Einkauf das ganze hinterher storniert? Wenn man die Plastik- und Kartonmenge eines durchschnittlichen Einkaufs mit dem kleinen Bon vergleicht, ist das Argument mit der Papierverschwendung lächerlich.
Wenn Björn sparen will, soll er Logo und Kontaktdaten kleiner aufbringen.

akbwl am :

Das ist eine absolut sinnvolle Regelung. Damit werden Schwarzgeldkassen bei Kiosken, Bäckereien und ähnlixhem verhindert. Und wer sagt, dass ein Supermarktbetreiber nicht auch bei einem Bonlosem Einkauf das ganze hinterher storniert? Wenn man die Plastik- und Kartonmenge eines durchschnittlichen Einkaufs mit dem kleinen Bon vergleicht, ist das Argument mit der Papierverschwendung lächerlich.
Wenn Björn sparen will, soll er Logo und Kontaktdaten kleiner aufbringen.

akbwl am :

Das ist eine absolut sinnvolle Regelung. Damit werden Schwarzgeldkassen bei Kiosken, Bäckereien und ähnlixhem verhindert. Und wer sagt, dass ein Supermarktbetreiber nicht auch bei einem Bonlosem Einkauf das ganze hinterher storniert? Wenn man die Plastik- und Kartonmenge eines durchschnittlichen Einkaufs mit dem kleinen Bon vergleicht, ist das Argument mit der Papierverschwendung lächerlich.
Wenn Björn sparen will, soll er Logo und Kontaktdaten kleiner aufbringen.

Thomas' am :

Ich nehme immer die Kassenbons, da viel zu häufig Angebotspreise falsch ausgezeichnet sind.

Am besten wäre es, wenn man sie digital erhalten könnte. Irgendein Supermarkt - ich glaube Lidl? - bietet das schon an, wenn man über eine App bezahlt. Eine allgemeingültige Lösung müsste aber her.

Daniel am :

Es wäre schön wenn es den Bon elektronisch gibt, sprich als PDF per E-Mail.

Der einzige Händler der das problemlos hinbekommt ist REWE.

Dort kann man theoretisch alles elektronisch mit dem Smartphone abwickeln - man scannt seine digitale Payback Karte, bezahlt damit und erhält den Kassenbon per Mail. Keine Hantiererei mit Bargeld, kein Papierbeleg, und man kann die digitalen Belege schön archivieren.

Arne am :

Du schreibst von Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen. Welche sind das denn?
Ware die gewogen wird? Kartenzahlung? Nur Kartenzahlung mit Auszahlung? Guthabenkarten?

Matthiasausk am :

Und dann kommt die Mitführungspflicht für den Kunden, wie in Italien. Dann werden die Kunden auf der Straße kontrolliert und müssen für ihre Waren einen Bon mitführen, um zu beweisen, daß die MWSt bezahlt wurde.

Simon. am :

Das wäre mal eine Gelegenheit endlich eine schöne Lösung für digitale Belege zu finden. REWE (und afaik auch dm) kriegt es über Payback hin, leider ist der Beleg auch nur ein PDF im Format des Thermopapiers und außerdem steht groß „DUPLIKAT“ drüber. Die Kassierer fragen auch zusätzlich, ob man den Ausdruck will.

Schön wäre eine Lösung die händlerübergreifend funktioniert, und dann noch die Vorteile des digitalen Belegs nutzt: Man könnte ein vernünftiges A4-PDF liefern (nie wieder Thermopapier kopieren und scannen!) und das ganze gleich noch maschinenlesbar gestalten.

So als banale Implementierungs-Idee: Man stelle sich vor, z.B. der Handelsverband würde einen Barcode spezifizieren, der an der Kasse gescannt werden könnte und der der Kasse mitteilt wohin sie den Beleg schicken soll.

Falk am :

Ah,danke,beim dritten Mal hab ich es kapiert.

name am :

Tscha, der Staat braucht halt jeden Cent.

RaSch am :

Und, schon die digitale Sicherheitseinrichtung für die Kassen bestellt?

Der Quatsch ist doch noch viel schlimmer als die Bon-Ausgabe.

John am :

Wenn es denn wenigstens nur Papierverschwendung wäre - aber meistens ist es ja dieser fiese Thermo-Papier-Plastik-Mix der weder ins Altpapier darf noch sinnvoll recycled werden kann.

Nachbarin am :

Es soll doch bereits digitale Kassenbons geben.

Steuertyp am :

Keine Sorge, es läuft dann so:
Den Bon, den Du aus dem Müll holen würdest, haben meine Kollegen und ich extra dort hineingeworfen und vorher fotografiert.
Wir tauchen dann ein paar Tage oder Wochen später nochmal auf und lassen Dich genau diesen Bon im Kassensystem suchen.
Ist nicht da? Wie jetzt? Nachträglich storniert?
Kein Ding, den Rest schätzen wir dann... ;-)

Hier Dort am :

Gilt der Paragraph 146a AO auch für Geldautomaten?

Martin am :

Dann lieber wie in Taiwan, da ist jeder Kassenbon ein Lotterielos: https://rucksackabenteuer.org/kurioses-aus-taiwan/

Schwachstromblogger am :

Damit kam unser Kassenhersteller (der selbe wie bei Björn) diese Woche um die Ecke.

Das notwendige Softwaremodul wird es geben, kein Problem, aber:
Unsere Kassen laufen noch in der Version 12.6, soweit kein Problem, wir zahlen die Wartung, alles bestens. Das Modul wird aktuell aber nur für 12.8 entwickelt. Jetzt haben wir die Möglichkeit, unsere Kassen auf 12.8 hochzuziehen, was einen nicht unerheblichen Betrag kostet (da bekommt man sicher das eine oder andere Auto für, mit Garage und Tankflatrate) oder wir lassen uns das Softwaremodul zurück portieren auf unsere Version, was etwa das gleiche kostet.

Uns wurde aber schon mitgeteilt, dass unsere aktuelle Technik (mit Ausnahme von ein paar wenigen der neusten Kassen) nicht unterstützt werden wird. Also kommt nochmal ein paar Autos samt Garage und Tankflatrate für die neue Hardware dazu.

Und das wird nicht nur uns so gehen. Die Lösung setzen sehr viele ein. EDEKA mit allen anhängigen Unternehmen, ALDI, alles was zur Douglas Parfümerie gehört oder gehörte, Hornbach, LIDL und was zur Schwarz-Gruppe gehört. Und jeder zahlt die Entwicklung oder Migration für sich.

RaSch am :

Wie stand im Referentenentwurf : Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten weiteren Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreis und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Molli am :

Wo kaufst Du denn ein, dass so oft die Angebotspreise nicht stimmen? Bei Aldi, Lidl, Real und Kaufland (meine häufigsten Anlaufstellen) gibt's da praktisch nie Probleme... (Ich schaue i.d.R. auf dem Kundendisplay mit oder kassiere bei Real und Kaufland selbst.)

Molli am :

Da haben sich die Umsätze vieler Geschäfte urplötzlich massiv "erhöht", seit die Finanzbehörden genauer hinschauen. Auch Häuser zu Fantasie(niedrig)preisen dürfte es dort nicht mehr so häufig geben. Also durchaus sinnvoll. Aber kein rein italienisches Problem (auch wenn dort die Bargeld-Schwarzgeschäfte wohl besonders ausgeprägt waren.)

Brot am :

Für Vorgänge an Geldautomaten erhält der Kunde bereits einen Beleg für den Kunden: Der nennt sich Kontoauszug. Außerdem fällt dort auch keine Mehrwehrsteuer an.

Anonym am :

Und deine Daten werden von Painpall auch archiviert. :-P

tanja am :

Im Ausland bekommt man meinen Erfahrungen nach einen Beleg zur Barauszahlung angeboten bzw. obligatorisch dazu.

tanja am :

Die verschwenderischen Riesenlogos, Werbezeilen (bis hin zu Wochenangeboten) etc. auf Kassenbelegen verwundern mich auch. Thermopapier und Druckdauer sind definitiv zu billig.

tanja am :

Für die Händler zählt (neben billigerer Anschaffung und Versorgung) nur, dass Thermopapier wunderbar Gewährleistungsbegehren u.ä. abwimmelt. Das kann gar nicht umweltschädlich genug sein.

wupme am :

Thermopapier ist teurer als rollen mit normalem Papier.
Der Grund dafür dass man Thermodrucker einsetzt ist die niedrige Ausfallquote der Geräte. Lediglich der Papiervorschub braucht Mechanik, der Druckkopf ist fixiert und wenn man ihn ordentlich behandelt hält der verdammt lange.

Dazu kommt dass die Drucker wesentlich schneller sind als andere in dieser kompakten Baumform es wären.

Lediglich Thermotransfer kann da mithalten, ist aber schon wieder etwas größer weil ein Farbband platz haben muss.

Der erste Teil deines Kommentars ist also Quatsch. Genauso wie der zweite Teile.

Du darfst dir natürlich gerne in deinem Supermarkt einen Laser oder Tintenstrahldrucker an die Kasse stellen.
Das Geheule wird dann zwar groß sein, aber hauptsache du hast es allen bewiesen. 8-)

wupme am :

Lies doch mal den Blogeintrag komplett und nicht nur jede zweite Zeile.

wupme am :

Hab ich bis jetzt weder in den USA, Norwegen noch England bemerkt das dem so wäre.

Raoul am :

Das bedeutet, man kann so zu kostenlosen Stecknadeln kommen.

Mathias Bank am :

Der Zwang zum Beleg kommt von der Fiskalisierung, die ab 01.01.2020 notwendig ist. Denn auf dem Kassenbon müssen zusätzliche Daten abgedruckt werden, mit denen die Transaktion und vor allem auch die Kodierung auf der sogenannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ersichtlich ist. Sprich: als Kunde und Kassenprüfer kann man danach am Beleg erkennen, ob der Beleg auch ordentlich erfasst wurde. Es ist zwar bis heute noch nicht ganz genau geklärt, was genau auf den Kassenbon drauf muss (der aktuelle Entwurf des Anwendererlasses des BMF widerspricht teilweise auch dem Gesetz), aber das ist der Hintergrund.

Es gibt übrigens keinen Zwang, dass der Bon ausgedruckt werden muss. Er muss dem Kunden nur zugänglich sein. D.h. digitale Bons sind absolut in Ordnung nach dem Gesetzestext. Der Kunde muss nur die Möglichkeit haben, ihn auch zu bekommen (z.B. Stammkunden über ihr Kundenkonto).

Pepe am :

Super, ich will immer den Bon und finde es zum kotzen, dass ich immer danach fragen muss bzw immer diese Frage gestellt wird.

Bub am :

Selig seien Nadeldruckbons, die bis heute lesbar sind :-)

Thermobons sind ein weiterer Grund, abseits geringwertiger Artikel möglichst nur online einzukaufen. Die Läden vor Ort reden sich gern und häufig auf fehlende Nachweise raus, selbst wenn der Thermobon erst zu verbleichen beginnt. Und folgerichtige Kopien will man ja schon mal gar nicht anerkennen.

Bub am :

Die Belege kann ich für viele Nachbarländer bestätigen.

Krischan am :

Darf ich raten - Netto? Ganz ehrlich, die 12.6. ist schon locker 10 Jahre alt, da hätte man ja mal über ein Upgrade nachdenken können :-)

Thomas' am :

Edeka und Rewe üblicherweise, am häufigsten habe ich das Problem allerdings im Edeka. Und das in den letzten beiden Städten, in denen ich gewohnt hab.

Börnd am :

Warum nicht an jeder Kasse eine große Bontaste?

Der Kunde, der einen Bon wünscht, drückt sie einfach während seine Artikel gescannt werden. So wird der Bon nur gedruckt, wenn ein Kunde ihn wirklich will.

3xWin
Win für das Unternehmen (Rollen gespart)
Win für den Kunden (er bekommt das was und wann er es will)
Win für die Umwelt (es wird nur das gedruckt, was gebraucht wird)

densch am :

REWE hat digital, wenn du die payback vorhälst. KOmmt dann per mail.

Arne am :

Ich lese die Texte eigentlich komplett. Auch hier.

Björn erwähnt ein (1) Beispiel, aus dem Text erschließt sich mir, dass es noch mehr Fälle gibt, in denen der Bon gedruckt werden muss (Stand jetzt).

Also, was habe ich überlesen?

ja am :

So ist es. Manche Geschäfte verwechseln den Kasssenbon mit einem Werbeflyer.

Mathias Bank am :

Das Problem mit der Hardwarebeschaffung ist nur ein Problem, bei dem ich mich auf viele Diskussionen freuen darf (wir stellen selber eine Kassensoftware her). Viel problematischer finde ich, dass man noch gar nicht genau weiß, was eigentlich genau geloggt werden muss. Das ändert sich aktuell mit jedem Entwurf. Dass die aktueller Entwurf noch dazu dem Gesetz nicht entspricht, davon will ich gar nicht erst anfangen. Irgendjemand ist im Streitfall auf jeden Fall der gelackmeierte.

Und der Abschuss ist, dass nach aktuellem Entwurf auch Online-Käufe für Click&Collect streng genommen geloggt werden müssen (max. 45 Sekunden nach Bestellung) - weil sie nicht zwischen Gastronomie-Bestellung und "Online-Bestellung" unterscheiden.

Also dieses Gesetz ist - sagen wir es höflich - nicht durchdacht geworden. Bzw. die sind von Kassen ausgegangen, wie sie vor 30 Jahren auf dem Markt waren.

Mr McD am :

Die Belegerteilungspflicht (ob Papier oder nicht, ist egal) hat durchaus einen sinnvollen Hintergrund.
Teil der Übung ist es, dass auf den Beleg - wenn auch noch nicht ganz ausdefiniert - eine Referenz gedruckt werden muss, die sich im Hardwaremodul wieder findet. Wenn also etwa der Testkäufer mit dem Beleg kommt und dieser lässt sich nicht nachvollziehen, dann hat der Inhaber ein ziemlich ernstes Problem.

Würde man das ohne Belegerteilungspflicht machen, wäre es sehr einfach zu umgehen: Belege, die gedruckt wurden, würden immer aufgezeichnet, andere nur selten.

Wer das jetzt für unrealistische Scherze hält: Ich arbeite in der Branche, kenne eine ganze Reihe Kassensysteme unter der Haube und es gibt so einiges an "Zusatzfeatures", die in diversen Softwareprodukten vorhanden sind.... Bei einer Supermarktkette ist das zwar nicht zu vermuten, beim Kiosk nebenan oder im China-Restaurant jedoch durchaus. Vor ein paar Jahren war das für kleinere Betriebe in einigen Branchen regelrecht kaufentscheidend.

Nicht der Andere am :

"Kassenbon" ist mehrfach erwähnt. Verzehr- oder Shishabons wird man mit Kontext und Lokalität auch eher schwerlich assoziieren.

Nicht der Andere am :

Du muss ja nicht fragen. Du kannst es ja auch einfach mitteilen, daß du einen willst/brauchst. Aber nur noch bis Silvester.

Nicht der Andere am :

Naja, weil der Kiosk-, Restaurant- und Klitschenbetreiber dann genau weiß, welche Buchungen er im Anschluss direkt gefahrlos stornieren kann, weil keine kundenseitige Aufzeichnung existiert.

DerBanker am :

...zumal es auch Thermopapier mit 10 Jahren Garantie gibt. Unsere Bank nutzt das Zeug etwa seit 2003/2004. Ordentlich weggeheftet sind meine Beklege aus 2004 immer noch fast wie neu.

Sebi am :

Die ganzen größeren Ketten und Discounter wie Lidl und Aldi drucken immer den Kassenzettel aus und wenn der Kunde ihn nicht mitnimmt wird er von den Kassierern eben weggeworfen.
Bei Aldi wird es manchmal sogar ungefragt in den Einkaufwagen geworfen, spart wohl nochmal 0,5 Sekunden.

TheK am :

Bei solchem Quatsch hilft nur, den Spieß umzudrehen… Wenn man für jeden Scheiß eine Quittung bekommt, dann sollte man auch jeden Irrsinn beim Finanzamt einreichen, der eine entfernte Chance hat, absetzbar zu sein. Sollen die doch in dem Papierberg ersticken…

Arne am :

Ok. Ich bin anscheinend schwer von Begriff. Natürlich reden wir von Kassenbons. Meine Frage lautet: Wann müssen nach den jetzigen Regeln Kassenbons automatisch gedruckt werden? Also welche Besonderheiten müssen aktuell vorliegen, dass Björn den Bon drucken MUSS. Momentan kann er ja bei vielen Bons fragen, ob man ihn braucht oder nicht und erst dann wird der Kassenbon gedruckt. Laut Text hat er bei Abwiegeware keine Wahl, da MUSS gedruckt werden. Bei welchen anderen Produkten MUSS gedruckt werden?

Und ab 2020 wird immer gedruckt. Habe ich schon verstanden.

Nicht der Andere am :

Das Miteinreichen der Belege ist ja inzwischen entfallen. Und wenn das eigenmächtige Trotzdemeinreichen überhandnähme, würde es eben untersagt werden.

Engywuck am :

da kenne ich einen Eisenwarenhändler hier in der Gegend, der hat (hatte?) einen Nadler als Bonerzeuger - und das Farbband anscheinend seit zwanzig Jahren nicht erneuert.

Von Menschen war das bei gutem Licht und guten Augen noch ansatzweise lesbar, aber das hell-mauve des Farbbands auf leicht angegilbtem Papier stellte sich als unmöglich zu kopieren heraus (geschweige denn scannen und automatisch weiterzuverarbeiten). Da fehlte einfach der Kontrast...

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