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Finanzamtliche Selbstverarschung

Ein Kindergarten hier aus dem Stadtteil besorgt sich bei uns Lebensmittel, seit mein Geschäft besteht – also seit rund 19 Jahren. Der Einfachheit halber, und damit die Mitarbeiter/innen vom Kindergarten nicht mit Bargeld losziehen müssen, haben wir damals Kauf auf Rechnung vereinbart und so bekommen sie einmal im Monat (oder auch mal mehrere Monate zusammengefasst) eine Rechnung von mir über die jeweils aufgelaufene Summe.

Die Ware für den Kindergarten ziehen wir ganz normal über die Kasse. Auf diese Weise lässt sich einerseits einfach und schnell die Gesamtsumme ermitteln, andererseits können wir über Bonkopien einen Beleg für uns und einen für die KiTa erzeugen. Diese Umsätze sind so logischerweise jeweils im gesamten Tagesumsatz des Ladens mit drin.

Für die Erstellung der Rechnung nehme ich mir die gesammelten Bons eines Abrechnungszeitraums, ermittle die Gesamtsumme und erstelle darüber manuell über eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer, die ich dem Kindergarten dann zukommen lasse.

Das habe ich so seit inzwischen fast 19 Jahren gemacht.

So lange brauchte es, um zu merken, dass das irgendwie eine nicht so schlaue Taktik war. Denn sowohl der Tagesumsatz einerseits, aber eben auch diese oben erwähnten Rechnungen andererseits, zählten zu den zu versteuernden Einnahmen.

Wie viel Geld ich da im Laufe der Jahre dem Finanzamt geschenkt habe, möchte ich gar nicht wissen. Wichtig ist, dass wir das ab sofort richtig machen. Meinen Steuerberater erreiche ich leider erst nächste Woche wieder, aber dann müssen wir mal gucken, was für die Abwicklung der Kindergarteneinkäufe zukünftig der sinnvollste Modus Operandi ist.

Nachtrag: Alles geklärt, ich habe natürlich nicht zu viel (nicht vorhandenen) Umsatz versteuert. Mein Steuerberater hat immer brav aufgepasst und die Bons vom Kindergarten auf ein separates Konto gebucht und dann mit meiner zusätzlichen Rechnung wieder ausgeglichen. (Wäre auch tatsächlich sonderbar gewesen, da sonst ja auch irgendwie eine Differenz im Bargeld von inzwischen vielen tausend Euro vorliegen müsste …)

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Kommentare

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Knoetchen am :

Eigentlich sollte es ganz einfach gehen.. als durchlaufenden Posten buchen und weiterbelasten. Da muss höchstens ein Vermerk auf die Kasse mit den Tagesumsätzen, dass soundsoviel an die Kita gingen (brauchst du ja jetzt auch schon, sonst könntest du keine Monatsrechnung machen..) Sowas ist buchhalterisch wahrlich kein Hexenwerk.

michael am :

Könnte es sein, dass die "Umsätze" der einzelnen Einkäufe mangels tatsächlichem Geldeingang als Verlust/Kassendifferenz gebucht und somit gar nicht versteuert wurden ?

Supporthotline am :

Der _neue_ Steuerberater.

alex0711 am :

Die Frage ist berechtigt. Wenn du fortlaufend für die Einkäufe des Kindergartens 2 Rechnungen ausgestellt hast (Kasse + Sammelrechnung) dann müsste deine Buchhaltung (bzw. deine Kasse) einen Fehlbetrag aufweisen.

Ich habe keine Ahnung von den Gepflogenheiten im Einzelhandel, bei uns würde der Steuerberater (spätestens beim Jahresabschluss) über den Fehlbetrag stolpern.

klugscheisser am :

Eingegebene Ware Stornieren.
8-)

Helge am :

Mh, also wir kaufen auch bei einem EDEKA hier um die Ecke ein und erhalten eine Sammelrechnung UND beim Einkauf den Kassenbon. Im System haben Sie eine Option "Rechnungskauf" und geben im Kassensystem unsere Kundennummer ein, die dann auch auf dem Kassenbon auftaucht.

Vielleicht ist das der Schlüssel für Dich? Sollte ja die gleiche EDEKA Software sein. Vielleicht fragst Du mal bei der EDEKA nach.

Martin Eckel am :

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, daß das so tatsächlich gelaufen ist - oder der Steuerberater taugt nix.
Die Rechnungen müssen doch als OP auftauchen, wenn sie nicht bezahlt wurden. Und die Kassenabrechnung muß doch mit dem Konto "Kasse" zusammenpassen.

Ich mache meine Bilanz selber und ärgere mich ständig über seltsame Formalien beim bilanzieren - die EÜR fand ich da schöner - aber die Bilanz gibt mir beim Jahresabschluß wenigstens Sicherheit, daß nichts vergessen wurde.
Wenn die Bankkonten in der Buchhaltung mit der Realität übereinstimmen und die OP-Liste plausibel ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit schon recht hoch, das man nichts vergessen oder doppelt gebucht hat.

Alex am :

Offenbar hast du ja noch gar nicht mit dem Steuerberater gesprochen?

Es wäre doch durchaus möglich, dass der die Buchungen gar nicht verkehrt vorgenommen hat und deine jetzige Panik umsonst war?

Ansonsten würde ich auch zu einem Steuerberaterwechsel raten, weil das eigentlich auffallen muss.

Hendrik am :

Ein örtlicher Metzger macht es mit unserer Firma so:

Daten werden normal in die Kasse getippt, bei bezahlart wird „Kredit“ gewählt und wir bekommen nur einen Lieferschein aus der Kasse gedruckt. Ende des Monats bekommen wir die Abrechnung. Ich vermute der Metzger bucht das Abends zum Kassenabschluss als offene Forderung durch.

Nicht der Andere am :

Also hast du deinen Bon in die Kasse gelegt, wie man das auch bei der Nutzung von externen Kartenleser machen würde, um abendlich korrekt die Kasse zählen zu können? Aber auf dem Bon stand trotzdem Barverkauf? Wobei man die Bons doch später gar nicht mehr anguckt und nur zu Dokumentationszwecken aufbewahrt. Also müsste es doch eigentlich trotzdem amtlich und steuerlich hinkommen. Rechnungsstellung an den und Zahlungseingang vom Kindergarten ist doch nichts anderes als Kartenzahlung und dessen Zahlungseingang.

Und wenn das irgendwie ganz anders lief, dann hätten die andauernden Differenzen doch dem Steuerberater auffallen müssen, falls die nicht immer nur'n Appel und'n Ei beschaffen.

Schwachstromblogger am :

Die GK-Kasse hat normal eine Funktion "Zurückstellen" (nicht verwechseln mit dem Punkt "Parken" neben dem Abmelden-Knopf.

Du erhälst dann den Bon ausgedruckt, er steht aber im Hintergrund im System. Auf dem Tagesabschluss steht dann auch drauf, wie viele Bons zurückgestellt wurden.

Damit müsstest du die Bons wie gehabt sammeln können und sobald die Rechnung gestellt wurde, brichst du die Bons einfach ab.

Ansonsten beherrscht die Software sehr viele Zahlungsmittel, es kommt aber darauf an, was konfiguriert wurde. Unsere beherrscht neben Bar, zig verschiedenen Varianten der Kartenzahlung und mehreren Gutscheinsystemen auch Kauf auf Rechnung.

Tom am :

Ja, genauso kann es seine Kassensoftware auch. Der Bon den der Kunde mitkommt ist jedoch nur ein Lieferschein und auch als solcher gekennzeichnet. Auch die MwSt-Sätze sind erst auf der Sammelrechnung ausgewiesen.

Andy am :

In der GK-Kasse gibt es ja als Zahlungsmittel auch "Lieferschein"
Der Kindergarten müsste nur als Kunde angelegt werden.

Beim zurückstellen kann man normalerweise die Kasse am Abend nicht abrechnen. So ist es bei uns

Schwachstromblogger am :

Lieferschein haben wir z.B. nicht integriert, dafür Fremdwährung.

Bei unserer kann man mit zurückgestellten Bons abrechnen, mit geparkten jedoch nicht. Bei einem geparkten Bon funktioniert auch das automatische Abmelden bei Inaktivität nicht mehr.

eigentlichegal am :

Wenn das dem Steuerberater 19 Jahre lang nicht aufgefallen ist sollte man ihn mal fragen worin er seine Aufgabe sieht, für die er vermutlich gut bezahlt wird.

Santino am :

Da kann ich was zu erzählen:

Da gabs die gute DATA Becker Rechnungsdruckerei.

Man konnte Kunden anlegen und Rechnungen drucken. Zu dumm allerdings, daß die MWST falsch berechnet wurde.

Mein Kunde hat glatt 15 Jahre seinen Kunden die Steuern falsch berechnet und das zuständige FA hat auch nix bemerkt.

Hab ihm dann empfohlen, das still und leise ... tja.

Steuerberater Gandalf am :

Ich möchte mal zu bedenken geben, dass die Umsatzsteuer für die täglichen oder wöchentlichen Einkäufe des KiGa in dem Monat ans Finanzamt abgeführt werden muss, in dem die Käufe tatsächlich stattgefunden haben.

Sollte es also tatsächlich so sein, dass der StB die (Kassen-)Umsätze, die zwar in der Kasse gebucht wurden, aber nicht in bar oder EC gelandet sind, als Kassendifferenz in der Fibu gebucht hat und damit nicht als Einnahme, ist das eine Steuerhinterziehung (auf Zeit). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Kollege wirklich gemacht hat.

Ich hoffe, dass das nicht zutrifft. Ebenso wie ich hoffe, dass du die Einnahmen nicht doppelt versteuert hast. Wenn das der Fall ist, würde ich den StB wechseln, das geht gar nicht.

Tipp: StB sind gegen Schäden pflichtversichert, die Sie bei Mandanten verursachen.

Hmm am :

Komische Kunden, die das alle nicht bemerken.

Amsel am :

Der erste Satz ist gleich falsch. Wenn das Finanzamt dich vierteljählich, halbjährlich oder jährlich als Umsatzsteuerzahler einstuft, dann werden die Beträge auch nicht in dem Monat abgeführt, wo diese verkauft wurden.
Aber wenn es doppelt gebucht wurde, dürfte die Bank nicht stimmen.

Helge am :

Naja, aber ein Lieferschein reicht ja vollkommen aus.

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