Skip to content

Deichselkiste als Esstisch

Klar, natürlich kann man die Deichselkiste eines fremden Anhängers auf einem fremden Grundstück ungefragt als Esstisch missbrauchen. Man kann auch einfach mal ein Mindestmaß von Anstand und Respekt vor fremdem Eigentum an den Tag legen und das sein lassen und sich an einen der von der Moschee bereitgestellten Tische setzen … :-(


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Kurz u. Bündig am :

Ach mei, das stört doch keinen. Und kaputt macht er auch nichts. Leben und leben lassen!

Supporthotline am :

Wenigstens blockiert er keine öffentlichen Parklätze, um egoistische Interessen durchzusetzen.

schotte am :

etwas lockerer, leben und leben lassen

Jemand am :

Und den Müll kannst du dann hinterher auch noch wegräumen...

Georg am :

Wenn seine Speise nun aber Haram ist dann kann er sie doch kaum an einem der Tische speisen die von dem Betreiber der Moschee bereitgestellt wurden

Max am :

Anstand und Respekt bei Muzzles ..... der war gut :-)


10/10

hartmut am :

Wir hatten unser Büro mal zusammen mit einer evangelischen Freikirche im selben Gebäude ... das war auch nicht viel besser ...

John Doeer am :

Was genau stört daran? Sicher, man muss das nicht machen aber wenn es danach wieder ordentlich ist und keiner meckert, wenn man zwischenzeitlich mit dem Hänger weg will o.Ä., dann würde mich das nicht wirklich stören.

Jemand am :

Auf der Motorhaube deines Autos darf auch jeder Essen?

Supporthotline am :

"Jeder" ist natürlich polemisierend, aber das weisst du, auch wenn dir der Begriff nicht geläufig ist.

Wenn jemand die Notdurft hat und nicht vandalisiert, ist es eines jeden Pflicht, im Sinne einer harmonischen Gesellschaft.

Arme Leute fragen die Kapitäne, ob sie ein Glas Wasser bekommen. Ich hätte meinen Vater verachtet, wenn er sie abgewiesen hätte.

Ausser man ist ein dummes arrogantes selbstverliebtes Arschloch, aber ich hoffe, das bist du nicht.

Und das gilt auch für differenziertere soziale Belange.

Wenn deine Motorhaube danach sauber und unversehrt ist, wo ist das Problem?

Ich hoffe, dir hilft auch jemand.

Santino am :

Mich würds als Besitzer des Anhängers nicht jucken, bin aber auch Römer.

Bernd am :

Es gibt einen Unterschied, ob mich jemand nett nach einem Glas Wasser (oder Essen) fragt oder kackdreist auf einer lackierten Oberfläche meines Eigentums sein Vesper verrichtet. Es fängt bei Essensresten an, geht über fettige Rückstände bis zu Kratzern, z.B. von der Trinkdose oder Flasche.

Um da KEINEN Unterschied zu sehen, muss man eventuell ein dummes, respektloses und rücksichtsloses Arschloch sein.

Mitleser am :

Er darf dort legal parken. Und wenn die Stadt kein temporäres Halteverbot dort auf die Reihe bekommt...

Mitleser am :

Es gehört sich nicht und fertig. Was es da überhaupt zu diskutieren gibt....

Supporthotline am :

MIMIMIMI, zeigen sie mir lackierte Oberfächen auf dem Bild. Jeder der es kann ist ein dummes, respektloses und rücksichtsloses Arschloch.

Supporthotline am :

Steht da ein Schild? "Arischer Shopblogger!" oder etwas in der Art, oder besteht der Eindruck, dass es zur Gemeinschaft gehören könnte?

Und jetzt komm! Lass alles raus! Gibs mir!

Ruebezahl am :

Da ist nichts lackiert, das ist Edelstahl-Riffelblech.

Liebes Lottchen, geht es bei euch 'besorgten Bürgern' denn wirklich nicht ohne eure albernen alternativen Fakten?

Ruebezahl am :

Wenn die aus Edelstahlblech ist, warum nicht?

Nässt du dich echt wegen solcher Kleinigkeiten gleich ein?

Mitleser am :

Das ist eine Frage des Anstands und Benehmens. Weiß ja nicht, ob du diese zwei Wörter kennst, aber deine Wortwahl („Arschloch“) lässt nicht darauf schliessen.
Unsubscribed

Kassen-Kalle am :

So wie der Anhänger aussieht, werden ein paar Brotkrumen, die mitlerweile mutmaßlich eh schon wieder vom Winde verweht sind, sicherlich nicht stören.
Verstehe weder Problem noch Aufregung.

Tanja Jung am :

Ja, da gebe ich dir vollkommend Recht. Sehe auch keine Probleme. Man könnte aber den Herrn höflich bitten, wo anders zu essen^^

Nicht der Andere am :

Auf's Riffelblech der Deichselkiste würde man selbst ja ohne weiteres draufsteigen und die Oberfläche hat eine ähnliche Wertigkeit wie das kürzlich an die weiße Innenwand gelehnte Rollblech. Wenn derjenige mal kurz für sich allein sein wollte und den Stuhl nachher wieder mitnimmt - warum sollte das einen jucken?

Und jedes Grundstück außer dem eigenen gehört ausschließlich oder praktisch ausschließlich anderen. Angefangen von öffentlichem Grund, der eben in Bremen zu 499999/500000 dem Rest der Öffentlichkeit gehört und bei dir zufällig nicht der anonymen Edekazentrale, sondern unzufällig dem Betreiber. Aber während kein Gast in deinem Garten zuhause etwas auf den Boden fallen lassen würde, sieht das ja schon bei den Ladenkunden im Laden teilweise anders aus.

Und eigentlich will man doch auch nicht, daß jemand wegen solch einer Belanglosigkeit vorher zu einem kommt - so wenig, wie es dich ja auch nicht stören würden, wenn jemand zum Ausparken oder Wenden dein offenstehendes Tor durchfährt.

Wenn man sich ärgern will, dann wird man sich ärgern. Und wenn man sich heiter sein möchte, dann wird man heiter sein. Der kürzlichen Intensivtotalblockade der Einfahrt bist du spontan mit Lakonie begegnet. Ist auch gesünder.

Ulf am :

Björn gehört das Grundstück nicht alleine. Wenn schon dann der Eigentümergemeinschaft gemeinsam, da das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist.

Hendrik am :

Unsere tägliche Hetze geb uns heute (mehrfach)...
Den Schuh darf sich jetzt jeder gebissene selbst anziehen!

Marco am :

Genauso ist es. Aber es ist natürlich viiiel schlimmer, wenn ein nichtdeutsch Aussehender ggf. evtl. viell. mglw. das Riffelblech ankratzen könnte.

John doe am :

Hmm, wenn mich das wirklich stört, frage ich freundlich ob er nicht woanders essen mag, weil, ja genau, mich das stört. Wenn ich nicht frage, stört es mich nicht genug und ist damit zu vernachlässigen.

Supporthotline am :

Mehr hast du nicht drauf, Kamerad?

Nicht der Andere am :

Hmmm, ja, stimmt, die Eigentumswohnungen haben ihren Anteil am Grundstück. Aber der Hof wird dann ja wohl zur exklusiven Nutzung an Björn verpachtet sein oder er hat ihn in Gänze erworben. Den anderen Eigentümern reicht ja prinzipiell der anteilige Besitz an der Fläche, die das Haus selbst einnimmt.

Dörte am :

Wer sagt, Björn würde das alleinige Nutzungsrecht am Hof zustehen?

Und wer regt sich verd... nochmal über eine "Deichselkiste" als Tischchen auf, wo eine solche Kiste für viel härtere Dinge gemacht wurde? Das stinkt nach "Ich MUSS was gegen die lästigen Nachbarn finden und sei es auch noch so weit hergeholt!"

Henny am :

Ich finde es viel schlimmer, wenn solche Anhänger & Co 99 % der Woche nutzlos wertvollen Raum für Wohn- und Verkehrszwecke wegnehmen darf.

Bernd am :

Wir waren inzwischen nicht mehr beim Riffelblech, sondern beim Vergleich mit der Motorhaube.

Erst lesen, dann motzen.

Bernd am :

Trinkst du (zuviel) Alkohol oder willst du nur dumm trollen?

Die Motorhaube als Vergleich hast du vorab ins Spiel gebracht.

Supporthotline am :

Den bekloppten Vergleich hast ja auch du ins Spiel gebracht. Hat nichts mit dem Thema zu tun, aber du fühlst dich geil dabei.

Supporthotline am :

Die lackierte Oberfläche hast du ins Spiel gebracht. Und nun geh mal kräftig kacken.

Nicht der Andere am :

Puh, anstrengend! Das alleinige Nutzungsrecht an seinem Teil des Hofes, sprich innerhalb seiner Einzäunung.

Nicht der Andere am :

Steht doch auf seinem eigenen Grundstück. Ein Laternenparkerauto steht über 95% der Zeit unbewegt, nutzlos und öffentlichen Raum verbrauchend herum. Diese 10 Quadratmeter sollte man mieten müssen, wenn man sie schon nicht besitzt. Angenehmer Nebeneffekt wäre, daß in nicht ganz so überlasteten Gegenden diejenigen mit eigenem Stellplatz auf dem Grundstück den auch nutzen würden, statt bequemerweise ihr Auto im öffentlichen Raum abzustellen.

Zähl mal' die PKW und zähl mal die Anhänger. Und es ist ziemlich gleichgültig, ob irgendwas eine Stunde pro Tag oder eine Stunde pro Woche in Benutzung ist.

Ulf am :

Björn, wir hätten gerne die Teilungserklärung, wir kommen hier nicht weiter :-D je nach vertraglicher Regelung kann es hier Unterschiede geben.

wupme am :

Vielleicht vermietet dir Björn ja den Platz unter dem Anhänger als Wohngelegenheit?
Ich würde ihn einfach mal fragen danach.

Bernd am :

Hui... dein Niveau passt zu deiner Dummheit. Es erklärt auch dein mangelndes Textverständnis.

Bernd am :

Ich? Nein. Der User "Jemand" war das.

Erst lesen, dann denken, dann (vielleicht) motzen.

Bernd am :

Das ist wenigstens mehr als du.

Ulf am :

Vielen Dank, das war mir entfallen.

Supporthotline am :

Jetzt fühlste dich geil, nicht wahr? Armseliges Wesen. Komm antworte mir, um mir deine Überlegenheit zu beweisen. Mach es, mach es, mach es!

Ruebezahl am :

Trotzdem dummer Fake, den du natürlich brav übernommen hast.
Sonst käme am Ende ja doch noch raus, dass es ein absolut lächerlicher Nullaufreger ist.

Hört einfach auf, hier dumme Märchen zu erzählen. Danke.

Chris_aus_B am :

Wohnbau auf nutzlos versiegelten Abstellflächen ist nicht erwünscht, könnte ja die erzielbaren Miethöhen negativ beeinflussen.

Chris_aus_B am :

Hmm, als was soll man es auffassen, wenn der eigene Nickname von jemand anderem benutzt missbraucht wird? :-O :-(

Björn Harste am :

Das war derselbe Klappspaten mit zu viel Freizeit, der auch die letzten Ätzkommentare geschrieben hat.

Supporthotline am :

Ah das bernd aus dem lawblog.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen