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Ladendieb bei der "Arbeit"

Hier ein Video, das wir vor längerer Zeit mal grob vom Bildschirm der Videoanlage abgefilmt hatten. Zu sehen ist ein Mann, der sich den Rucksack mit Körperpflegeprodukten füllt.

Dieser ist einer der betriebswirtschaftlich gefährlichen Täter. Wenn mal jemand mal etwas einsteckt – kein Ding. Ist nicht schön und Diebstahl bleibt Diebstahl, aber mit Gelegenheitsdieben kann man doch irgendwie noch leben. Aber diese Leute, die sich komplette Taschen mit ausschließlich teurer Ware füllen und in einem Schwung mal eben Ware für locker mehrere zehn bis über hundert Euro mitgehen lassen, die können ein Unternehmen tatsächlich langfristig zerstören. Im Film ist gut zu sehen, wie der Typ komplette Regalbestände mehrerer Produkte in seiner Tasche verschwinden lässt.

Diesen hier hatten wir übrigens erfreulicherweise erwischt.


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Kommentare

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Wer wie was am :

Da frag ich mich, wer kauft dem Dieb das Zeugs ab? Einzeln an Privatpersonen wird es wohl eher nicht verkauft. Andere Einzelhändler? Oder eBay?

Georg am :

Vor ca 30 Jahren hat mein älterer Bruder in einer Kneipe gearbeitet deren Bestand an hartem Alkohol zum größten Teil von solchen Leuten aufgekauft wurde,oft wurde die Ware bestellt die man brauchte.Wenn ich mich nicht irre wurde hier im Blog auch schon geschrieben das ein Kiosk in der Nähe die Anlaufstelle dieser Rucksack-Diebe ist.

Alex am :

Wäre es dann nicht fast sinnvoll einen nur für die Mitarbeiter erkennbaren Alarm auszulösen, wenn die letzte Packung aus dem Regal genommen wird?

Und wenn es ausnahmsweise kein Ladendieb ist, weiß man direkt, dass der Bestand leer ist.

Bernd am :

1. Wie unverhohlen der gute Mann zugreift und einsackt, trotz Kameras, immer wieder ein Erlebnis Menschen "bei der Arbeit" zu sehen. In Zukunft freut es mich umso mehr, da die neuen Kameras ein viel besseres Bild zulassen.

2. Gibt es keinen Weg den ankaufenden Kiosk dicht zu bekommen?

Josef am :

Wenn eine Kneipe ihren Schnaps ausschließlich so bezieht, dann werden sie gleich zweimal kriminell: Einmal als Hehler, und einmal als Steuerhinterzieher, denn sie werden kaum Jackie-Colas bonieren, wenn sie nicht eine Rechnung für Whisky vorweisen können.
Bei sowas hört bei mir die Toleranz auf. Das hätte ich mir nicht lange anschauen können.

Josef am :

2. Gibt es keinen Weg den ankaufenden Kiosk dicht zu bekommen?

Den gäbe es. Man muss doch nur (am besten ein paar Kioske gleichzeitig) filzen und eine Quittung für die dort zum Verkauf vorgehaltenen entsprechenden Produkte verlangen.
Wenn sie clever sind, haben sie AlibiQuittungen. Wenn nicht, nicht.
Dann ist die Frage, ob der mangelnde Nachweis schon als Beweis für Hehlerei ausreicht oder ob man sie nur steuerlich dranbekommen kann.
Und welche Buchführungs- und Inventurpflichten hat so eine Klitsche überhaupt?
Ich habe aber Zweifel, dass unsere Staatsgewalt sich mit solchen "Kinkerlitzchen" aufhält.

Chris_aus_B am :

Ist der wenigstens (zu irgendetwas) verurteilt worden?
Oder wartet er noch auf seinen Prozess?
Oder ist alles schon wieder eingestellt worden?

Supporthotline am :

Die allerwenigsten Kneipen besitzen eine Registrierkasse oder stellen Rechnungen aus. Die offene Bargeldkasse sollte "Standard" sein. Offensichtlich können sie mit den Nachschätzungen des Finanzamtes gut leben.

Bienenstich89 am :

Dieser ist einer der betriebswirtschaftlich gefährlichen Täter. Wenn mal jemand mal etwas einsteckt – kein Ding. Ist nicht schön und Diebstahl bleibt Diebstahl, aber mit Gelegenheitsdieben kann man doch irgendwie noch leben. :-O

Eindeutiger hätte Herr Harste die Einladung nicht aussprechen können. Andere Läden würden 2+1 dazu sagen ;-)

Horst-Kevin am :

„Diebstahl bleibt Diebstahl“.

Jan Reiners am :

kiosk eröffnen ;-)

Tilla am :

Falsch zitiert: "(...), aber mit Gelegenheitsdieben kann man doch irgendwie noch leben."! Würde demnach sagen, für Stammkunden gilt die 2+1-Aktion nur bei jedem zweiten Einkauf.

Tilla am :

>>> Ladendieb bei der "Arbeit"

Tilla am :

... oh, der Blog kommt nicht mit Spitzklammern klar.

Mal nicht so respektlos gegenüber selbständig tätigen Fachkräft*innen*sternlosseienden*aliens für professionelle Materieumlagerung auftreten! Sch...zeiten - früher nannte man das noch "Blitzkauf für eilige Kunden".

SPages am :

§ 406d - "(1) Dem Verletzten […]"

Dabei geht es hier wirklich um Verletzung. Seelische grausamkeit zählt da wohl nicht ;-)

SPages am :

Wo genau steht in diesem § was zum Thema auskunft? Negativ.

Möchte noch jemand einen § vorschlagen?

SPages am :

Wie wäre es zum Beispiel mit § 1 StVO?

Verkehrsteilnehmer
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird

Das wäre eine schöne Welt ... :-P

Max am :

Käse. Verletzter im Sinne der StPO ist der Geschädigte. Verletzt bist du in einem Rechtsgut. Das verletzte Rechtsgut kann die körperliche Unversehrtheit sein (KV-Delikte), aber auch das Eigentum (z. B. Diebstahl).

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