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Edeka-Ladendeko – Teil 13

Die Beschriftung über dem Süßwaren- und Schokoladenregal sieht fertiggestellt folgendermaßen aus. Da die Wand insgesamt zehn Meter lang ist, bot sich ein entsprechend umfangreicher Text an.

Mit dem geschlossenen Kabelkanal sieht es endlich wieder wie ein ganz normaler Supermarkt aus. Manchen Leuten sind wir jetzt schon "zu normal" geworden, weil es jetzt hier so aussehen würde, wie in jedem anderen 0815-Laden.

Aber, hey, wir sind immer noch wir. :-)


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Kommentare

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Michael K. am :

Mir stößt diese hässliche SS-Schreibweise übel auf. Wir haben seit ca. zehn Jahren international genormt das Versal-ß in den Zeichensätzen (also das Eszett als Großbuchstaben). Es ist einfach unprofessionell, Majuskeln als "SS" auszuführen.

Ich habe von den Ladenbauern und Edeka etwas mehr Kompetenz erwartet. Björn sollte mal die Ladenbauplaner auf diese Rechtschreibfehler im Großformat hinweisen.

TripleT am :

Ob international genormt oder nicht ist ja mal für die richtige Schreibweise völlig irrelevant. Dafür sind Rechtschreibregeln da, und laut denen gilt: seit 2017 _kann_ man das große Eszett schreiben, die Ersetzung durch SS ist aber weiterhin gültig und damit ist das hier auch richtig. Abgesehen davon hat die Bank Gothic (mindestens in der LinoType-Version) gar kein ß (wobei ich persönlich die Schriftwahl nicht so glücklich finde, aber das ist eben mein Geschmack).

Zeddi am :

Ich finde das sieht klasse aus, ich mag auch die Schrift *duck*

Michael K. am :

Es gibt auch Schriftschnitte, die können kein bold italic (rotis), das ist nicht der Maßstab, dann muss man sich eine andere Schrift für CI nehmen, die den Zeichensatz beherrscht.

Wenn man etwas Neues macht, sollte man den, seit nunmehr zehn Jahren geltenden, anerkannten Stand der Technik (in den technischen Regelwerken ISO, DIN etc. nachzulesen) durchaus berücksichtigen. Man könnte natürlich auch die Umlaute mit "UE", "AE" und OE" versalieren, macht auch keiner, weil es peinlich wirkt.

Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung sieht zwar in § 25 vor:
E2: Steht der Buchstabe ß nicht zur Verfügung, so schreibt man ss. In der Schweiz kann man immer ss schreiben. Beispiel: Straße – Strasse
E3: Bei Schreibung mit Großbuchstaben schreibt man SS. Daneben ist auch die Verwendung des Großbuchstabens ? möglich. Beispiel: Straße – STRASSE – STRA?E.

Und auch Duden-Regel 160 führt das Versal-ß als fakultativ an.

Dennoch: Dass sich Edeka mit einer "modernen" Ladengestaltung derart rückwärtsgewandt und veraltet zeigt, ist bedauerlich, besonders wenn die Buchstaben so groß und für die nächsten Jahrzehnte an prominenter Stelle angebracht sind.

Jemand am :

Ich bin zwar generell dafür, solche Regeln dann auch umzusetzen aber an das Großbuchstaben-SZ kann ich mich nicht gewöhnen!

Georg am :

Naja man könnte ja auch wieder zu dem Anno Tobak noch üblichen SZ als Schreibweise zurückkehren, in einem alten Schüleratlas aus Kaisers Zeiten konnte ich noch RUSZLAND lesen.Dieses Buckel-S finde ich einfach nur hässlich,dann doch lieber Doppel-S

SB am :

Augen auf bei der Berufswahl, gerade wenn man leicht erregbar ist!
Mir wäre es gar nicht aufgefallen, daSS da "SS" steht, Dir "stößt diese hässliche SS-Schreibweise übel auf". A propos: Gibt's gegen übles Aufstossen nicht was von Ratiofarm? ;-)

Martin Eckel am :

Das Großbuchstaben-ß sieht in meinen Augen sch... aus.

Mitleser am :

Gibt heutzutage auch Schriftarten, die nicht mal ein Eurozeichen haben...

SB am :

Diese sind wiederum ihrer Zeit voraus. ;-)

TripleT am :

Wie gesagt, der "seit nunmehr zehn Jahren geltende Stand der Technik" ist hier völlig irrelevant. Nur weil es für ein Zeichen einen Unicode gibt, heißt das noch lange nicht, dass man dieses Zeichen auch in der Schriftsprache verwenden darf — dafür sind nach wie vor die Rechtschreibregeln verantwortlich.
Ganz davon abgesehen ist ja anscheinend auch unter Typographen die Verwendung des großen Eszett nicht unumstritten. Immerhin handelt es sich ursprünglich um eine Ligatur, die folglich im Versalsatz in die einzelnen Majuskeln aufgeteilt werden sollte. Zugegeben, das mag man als antiquiert ansehen, da im allgemeinen Schriftgebrauch das ß sicherlich nicht mehr als Ligatur verstanden wird; daraus abzuleiten, dass die EDEKA Werbeagentur ein großes ß verwenden _muss_ scheint aber ebenfalls abwegig :-)

Michael K. am :

Ich habe eine Frage zur Öffnungszeit bis 24:00 Uhr vor Sonn- und Feiertagen. Unser REWE (Hessen) hat vor einigen Jahren nicht ganz freiwillig die Öffnungszeit am Samstag von 24:00 Uhr auf 23:30 Uhr geändert. Wie handhabt Björn das?

In diesem Zusammenhang habe ich einem Rundschreiben der IHK Pfalz folgenden Passus entnommen:

"In Anbetracht der verlängerten Ladenöffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 04.12.2014) entschieden, dass nach 24:00 Uhr ein Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer besteht. Das bedeutet, dass nach 24:00 Uhr keine Kunden mehr bedient werden dürfen und Aufräum- sowie Abschluss- arbeiten vorher zu beenden sind. Der /die Inhaber(-in) hat entsprechend ausreichend Personal bereitzustellen, um alle Tätigkeiten vor 24:00 Uhr fertigzustellen bzw. muss der/die Inhaber(-in) diese nach 24:00 Uhr selber erledigen. Kann dieses Beschäftigungsverbot nicht sichergestellt werden, können Kommunen erwägen Ladenöffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen auf 23:30 Uhr zu begrenzen, um eine Nachbeschäftigung bis spätestens 24:00 Uhr abzuschließen."
(Quelle: https://www.pfalz.ihk24.de/blob/luihk24/standortpolitik/handel/downloads/1287774/3925b81d46bac77c01287653bd036f42/Merkblatt_Regelungen_des_Ladenoeffnungsgesetzes-data.pdf)

Michael K. am :

… gehört eigentlich in Teil 15, Sorry

naja am :

Selbiges auch hier in Niedersachsen. Schätze der relevante Part ist "...können Kommunen erwägen Ladenöffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen auf 23:30 Uhr zu begrenzen..."; wenn Bremen es nicht tut, ist es also für Björn kein Problem.

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