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Monatelang und unentgeltlich!

In einer nahegelegenen Gaststätte wurde einem meiner Kollegen mitgeteilt, dass dort eine vorgeblich ehemalige Mitarbeiterin von mir erzählt habe, dass sie bei mir "monatelang unentgeltlich probearbeiten" musste.

Der Betreiber der Kneipe kommentierte das etwa folgendermaßen: "Das wäre aber echt uncool von euch."

Genau das wäre es. Und so weiß jetzt auch wirklich jeder, wie groß der Wahrheitsgehalt in dieser Geschichte ist.

(Da könnte man sich schon fast mal überlegen, den Spieß umzudrehen und diese Frau, so sie denn existiert, ausfindig zu machen und wegen Verleumdung zu verklagen.)

Nachtrag: Warum soll ich mich eigentlich immer verarschen verlassen? Ich habe den Kollegen jetzt gebeten, mal zu versuchen herauszufinden, um welche Person es sich dabei handelt. So eine Aussage ist eine unwahre Tatsache, welche geeignet ist, uns/mich/den Laden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, um mal den Gesetzestext zu zitieren.

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Kommentare

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Jemand am :

Vielleicht hat sie vom Chef gesprochen, der so gut wie jede Minute im Laden ist und da irgendwas arbeitet und die ganze Arbeit nicht bezahlt bekommt...

SB am :

Tipp: Verleumdung ist schwer zu beweisen, geh lieber auf "üble Nachrede", dann liegt die volle Beweislast bei der Dame.

Nicht der Andere am :

Zum einen sprach sie vielleicht hatte nicht explizit von sich selbst , sondern möglicherweise von Pflichtpraktikanten und anderen nicht vom Mindestlohn Erfasste. Falls es das eine oder andere bei euch gibt...

Zum anderen könnte sich ihr "monatelang" vielleicht auf ein im Sonderfall nur zweitägiges Praktikum am Monatsletzten und am Monatsersten beziehen, was sich ja eben schon über zwei Kalendermonate erstreckt.

Aber vielleicht kommt ja auch was dabei heraus. Wir werden sehen.

Pascal Günther am :

Das kann gefährlich für dich werden!

In meiner Nachbarschaft gab es mal einen Roten "R-"Supermarkt, in dem eine Frau ein Jahr lang in Aussicht eines Ausbildungsvertrages unentgeltlich gearbeitet hat. Das kam bundesweit in die Presse, "R" hat ihm den Franchisevertrag (oder wie das in der Lebensmittelbranche heißt) entzogen und die Filiale zentral geführt. Einige Monate später wars komplett aus.

e.g. John Doe am :

Und das hat mit Bjørks Laden jetzt genau was zu tun?

Pascal am :

nicht dass ihm das "E" kündigt falls es die Story in die Zeitung schafft

Ulf am :

Björn läßt andere für sich arbeiten und das wirklich unentgeldlich und auch noch 7 Tage die Woche.

Es gibt da einen Mitarbeiter im Laden, der wurde eingemauert und kann den Laden somit nicht verlassen. Er lebt im Laden und kriegt kein Gehalt.

Dieser Mitarbeiter namens Trautwein ist so eingeschüchtert, daß er nicht mit einem spricht, sondern per Display mit einem kommuniziert. Und die Leute kippen alles mögliche in ihn rein!!!

Flox am :

Ganz so schwarz würde ich nicht gleich sehen.
Ich gehe mal davon aus das die Kündigung nicht allein auf Basis des Zeitungsartikels erfolgte, sondern lediglich den Anstoß gaben den Vorwürfen nachzugehen. Und die Kündigung erst kam als sich die Geschichte als wahr herausstellte.

Micha am :

Und denkt jemand an die Kinder? Zu welch unchristlichen Zeiten das Sparkind schon im Laden anzutreffen war, vuelfach auch noch im Blog festgehalten!!!!!einself.
Ganz sicher auch ohne Arbeits-/Praktikanten-/Leibeigenenvertrag.
Wer ruft die Bild zur Hilfe?

SB am :

Und wie oft es als Werbeelement, z.B. im Blog, auftauchte!
Wissen ihre Erziehungsberechtigten eigentlich davon?!?

Rübezahl am :

Warum sollte man den faulen Mitarbeitern auch noch Geld bezahlen? Schließlich sparen sie doch schon genug durch Mitarbeiterrabatte auf die Waren - und heizen müssen sie während der Arbeitszeit zu Hause auch nicht. So what?

Wenn es wider Erwarten doch nicht reichen sollte, können sie ja immer noch aufstocken. Schließlich zahlt man als Unternehmer ohnehin schon so viele Steuern, da kann dann auch ruhig wieder etwas zurück in den Betrieb fließen.

Georg am :

Bei LÜDL wird erwartet das man sein Gehalt auch dort wieder ausgibt,aber doch nicht der Herr Harste,oder doch??? :-O

Erica am :

Und die Frau, mit der Björn ein Verhältnis hat, muß auch immer da schuften, auch an Sonn- und Feiertagen.....ist die vielleicht gemeint?;-) :-O

Max am :

Ich darf auch Gesetzestexte zitieren... § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 153a StPO. Gerade, wenn die betreffende Person dies nur gegenüber einer Person behauptet hat (oder besser: wenn sich nur diese eine Tat nachweisen lässt). Und selbstverständlich kommt auch ganz klassisch § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Vom zivilrechtlichen Weg brauchen wir nicht reden... Man kann auch Geld verbrennen. Das hat einen größeren Effekt.

John Doeer am :

Das scheint sich bei den Mitarbeitern nicht rumgesprochen zu haben. Ich habe eine der Kassiererinnen von Lidl schon recht häufig beim ca. 500m entfernten Aldi gesehen. Dort aber nicht an der Kasse, sondern mit vollem Einkaufswagen davor.

Thomas am :

Passt ja zur schon dargestellten fehlenden Bereitschaft, Rechnungen zu begleichen.

Deswegen bringen die Lieferanten auch nur halbes/kaputtes Zeugs oder stattdessen gleich wertlosen Asbachuralt.

Sven am :

Mir wäre "einem meiner Kollegen mitgeteilt, dass dort eine vorgeblich ehemalige Mitarbeiterin von mir erzählt habe, dass sie bei mir "monatelang unentgeltlich probearbeiten" musste", zu vage, um hier tatsächlich vorzugehen.

Einer deiner Kollegen hat von einem Gaststättenbetreiber erfahren, dass ihm einmal gesagt wurde, dass man bei Björn "monatelang unentgeltlich Probearbeiten" müsste.

Du, als Anzeigender, hast die Info also nur aus dritter Hand. Und ob jeder in der Liste eidesstattlich versichert, dass von "monatelang unentgeltlich Probearbeiten" die Rede war, wage ich zu bezweifeln.

Unabhängig davon bin ich aber grundsätzlich deiner Meinung.

Marco am :

Warum Geld verbrennen? Eine Strafanzeige kostet erst mal nichts außer ein paar Minuten Zeit. Womöglich als Zeuge in der Hauptverhandlung, aber wenn es soweit kommt, ist erst mal ein Großteil des Ziels erreicht, nämlich in erster Linie einen Denkzettel zu verpassen, dass sie nicht weiter so etwas rumerzählt
Und zweitens wäre gar nicht mal unwahrscheinlich, dass Björn gar nicht als Zeuge geladen würde - es sei denn, die Dame würde sich nicht damit verteidigen, dass sie dass nicht gesagt habe, sondern dass die Aussage korrekt sei. Dann wiederum ist eine Einstellung in der Verhandlung oder ein Freispruch eher unwahrscheinlich (vorausgesetzt, Björn kann belegen, sie bezahlt zu haben - ansonsten kommt immer noch üble Nachrede in Betracht).

Und § 153a wär doch sowieso super, kein erwähnenswerter Aufwand für Björn und ein Denkzettel in Form einer Auflage für die mutmaßliche Verleumderin.

170 II StPO am :

Erledigung durch Einstellung ist aber wahrscheinlicher. Ein Staatsanwalt müsste sehr viel Langeweile haben, um so etwas ernsthaft zu verfolgen.

Nicht der Andere am :

Vielleicht war das ja tatsächlich Björns Gattin oder die Frau des Geschäftsführers oder die Mutter des nun namenlosen Supermarktkindes!? Die Wahrscheinlichkeit gegenüber einer Fremden beträgt damit ja sogar 3:1! [Zwei Möglichkeiten -> Volksmund: Fifty-Fifty -> Hier: Vier Möglichkeiten]

SB am :

Vor der Einstellung kommt aber idR das (polizeiliche) Ermittlungsverfahren, das stresst und/oder Geld kostet (Anwalt).

Rosco am :

Danke für Deinen Erfahrungsbericht.

SB am :

Immer gerne.
Ich habe aber bzgl. Björn noch keinen Ermittlungsfragebogen erhalten. :-P

e.g. John Doe am :

Dazu müsste erstmal jemand bei Jôrg unentgeltlich arbeiten.

Nachbarin am :

2005 gab es doch mal Injobber, die bei Dir Deutsch lernen sollten. Vielleicht ist das einer von denen?
https://www.shopblogger.de/blog/archives/973-Einkaufshilfen-im-Einzelhandel.html#extended

Mit der Suchabfrage "Injobber" kann man deine Erfahrungen und deine umfangreichen Hilfsbemühungen nachlesen.
U.a. mit Babelfish.
https://www.shopblogger.de/blog/archives/1676-Babelfisch.html

Asd am :

Kann mir nicht vorstellen, dass eine Anzeige was bringt. Die Justiz ist chronisch überlastet und sowas interessiert den Staatsanwalt doch nicht.
Wenn du sie anzeigst, prognostiziere ich, dass die Dame nach ein paar Wochen eine polizeiliche Vorladung bekommt. Da kann sie hingehen und was erzählen, oder auch nicht. Danach passiert monatelang nichts, danach flattert dir ein Wisch ins Haus "aus Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt".
Würde mich freuen, wenn es anders verlaufen würde, aber ich denke, so wird es kommen.
Ich selber würde mir die Mühe jedenfalls nicht machen.

Michael K. am :

Es ist schon mal sehr unwahrscheinlich, dass das Wort "unentgeltlich" gefallen ist, weil dieser Terminus nicht die Sprache der beschriebenen Klientel ist.

Die ganze Story basiert zu sehr auf Hörensagen und sinngemäße Wiedergabe als stille Post. Wahrscheinlich hat da jemand etwas in den falschen Hals bekommen.

Sollte es doch so gesagt worden sein, ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Man könnte dann mithilfe eines Anwalts mit Tätigkeitsschwerpunkt Äußerungsrecht im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vulgo Abmahnung) die Äußerung unterbinden. Kostet zunächst Geld und die Reputation als Abmahner ist auch nicht so toll.

Empfehlung: Vergiss es!

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