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Rechnung vom LAVES

Die Kontrolle Mitte März war übrigens nicht vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sondern vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Diese Konformitätskontrolle nannte sich "Überwachung der EU-Vermarktungsnormen / Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse".

War ja auch alles gut. Heute kam Post vom "LAVES":

Die Kosten dieser Kontrolle haben Sie zu tragen.

Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Kosten setze ich hiermit auf 122,--€ fest.
"
Zack … So geht das Geld weg.

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Kommentare

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Bernd am :

Wieso musst du die Kontrolle bezahlen?

Sven am :

Genau das frag ich mich beim TÜV auch ...

Herr Worfsen am :

Den Tipp muss ich mir für meinen nächsten Deutschland-Urlaub merken.
Vorher eine fesche Uniform und einen enorm wichtigen Ausweis (mit Foto und Glitzergedöns) zusammenbasteln, bei Björn als Kontrolleur im Auftrag der königlich bayerischen Bierexportkommision vorstellig werden und mich - rein zu Kontrollzwecken natürlich - durchs halbe Lager trinken. Und wenn ich wieder zuhause bin als Krönung dann noch einen netten Brief schreiben: "War alles super. Die Kosten haben Sie zu tragen. Ich setze die Kosten auf 133,73 Euro * nochmal auf den Kontoauszug schiel*, ne doch lieber auf 223,65 Euro fest. Ich komme wieder."

GEBÜHRENÜBERHEBER am :

"AMTLICHE LADENDIEBE MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN." :-O

eigentlichegal am :

Weil man ja will dass die Kontrolle positiv ausfällt.
Für 61 Euro hätte es die Kontrolle ohne Lob gegeben, ohne Bezahlung hätte man definitiv Beanstandungen gefunden.

:-)

Limerick-Lieferservice am :

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/09/wer-will-da-schon-nein-sagen/ -> Kommentare http://disq.us/p/oyvder, http://disq.us/p/oyvdew usw.

Simon. am :

Hm. Wie kommt es denn zu der Höhe der Kosten?

Auf Basis der Gebührenordnung (https://www.laves.niedersachsen.de/gebuehren_og/gebuehren-in-der-marktueberwachung-129759.html) hätte ich 35€ vermutet (Betrieb, der Erzeugnisse vornehmlich an Endverbraucher abgibt)

MartinK am :

Das ja ein Ding. So eine Behörde finanziert sich ja quasi von allein. Und wenn etwas mehr Geld gebraucht wird, dann klappert man halt ein paar mehr Läden ab.

Gibts da irgendwelche Regeln, die deren Besuchsfrequenz oder Rechnungshöhe regelt?

Dirk am :

Zitat von der Webseite: "Zusätzlich werden noch Reisekosten (s. Anm. der Gebührenziffer) und die Zeiten für die An- und Abfahrt (§ 3 Abs. 2 GOVV) erhoben."

Hendrik am :

Ich denke zwar, du wirst es gegengeprüft haben, aber du bist dir ganz sicher, dass die Geschichte mit dem LAVES echt ist?

Einen Briefkopf kann sich jeder anfertigen. Bei einer Überweisung per IBAN müssen Name und Kontoinhaber nicht mehr zwingend übereinstimmen.

Vielleicht denke ich zu oft an das schlechte im Menschen, aber irgendwie würden bei mir, wenn jemand unangemeldet vor der Tür steht, dann eine "Prüfung" tätigt, die ich nicht beauftragt habe und dafür hinterher Geld will, misstrauisch.

Ich würde mir die offizielle Internetseite (ggf. über Google suchen, du hast sie ja in diesem Fall schon), dort Kontaktdaten suchen und anrufen, um mir die Echtheit bestätigen zu lassen.

Vielleicht ist das ganze aber bei euch in Bremen auch ein übliches Verfahren. - Btw. warum ist Niedersachsen überhaupt für Bremen zuständig? Warum bekommst du eine Rechnung eines niedersächsischen Landesamtes, wenn dein Laden in Bremen steht? Arbeiten NDS und Bremen zusammen?

TT am :

> wenn jemand unangemeldet vor der Tür steht, dann eine "Prüfung" tätigt, die ich nicht beauftragt habe und dafür hinterher Geld will, misstrauisch.

Dann mach dich nicht selbstständig, speziell nicht im Lebensmittelbereich. Wen du da alles zwangsweise alimentierst, ohne es zu wollen...

Zur Zuständigkeit:
"Außerdem ist das LAVES für die gesamte Futtermittel- und Marktüberwachung in Niedersachsen und Bremen zuständig. "

(von der LAVES-Webseite)

Nicht der Andere am :

Zuständig für Bremen ist das LAVES im Bereich Marktüberwachung bei Lebensmitteln sehr wohl. Allgemein ist es zwar für solche Kontrollen nur in "Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlacht- und Zerlegebetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentren des Einzelhandels" zuständig und verweitst ausdrücklich auf diese "Flaschenhälse"(Link s.o.). Für den Einzelhandel sind hingegen Kreise und Städte zuständig.

Aber "durch Staatsvertrag mit dem Land Bremen nimmt die Marktüberwachung zudem diese Kontrolle auf allen Handelsstufen im Land Bremen wahr." (Link s.u.)

Das erklärt dann auch, warum man auch als erfahrener Bremer Einzelhändler mit so einer Kontrolle nicht vertraut ist. Ist aber auch schon seltsam, daß Bremen selber eine Lebesmittelüberwachung (und auch Untersuchungslabore) hat, aber die Überwachung des Einzelhandels nach Niedersaschen ausgelagert hat. Und beim Bremer Amt heißt es dann sogar im Widerspruch dazu:

"Kontrolliert werden grundsätzlich alle Betriebe, die mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen zu tun haben. Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Kontrolle der Hersteller von Lebensmitteln. Aber es werden natürlich auch der Einzelhandel, die Gastronomie, Markt- und Imbißstände, sowie Lagerbetriebe für Lebensmittel kontrolliert.".

Aber da geht's nicht um EU-Marktüberwachung, sondern um Lebesmittelsicherheit oder Überprüfung von Verdachtsfällen. Was man nicht alles lernt durch diesen Blog! (-:=

https://www.laves.niedersachsen.de/lebensmittel/marktueberwachung/marktueberwachung-73011.html

sebi am :

Beschwer dich doch gleich mal beim Landtagsabgeordneten in deinem Wahlkreis über den Unsinn.

Georg am :

Der Witz ist gut
Das Wahlvieh soll sich nur alle vier Jahre melden und dann die Klappe halten.............

Prinz Mtodo Mdudu am :

Hallo Ich bin ein nigerianischer Prinz.
Schicken sie mir 1000 $, dann werde ich ihren Laden mit einem Woodoo-Zauber vor allen Kontrollen beschützen.

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