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1,2 Millionen mit manipuliertem Pfandautomaten

Bin eben über diese relativ aktuelle Meldung beim Stern gestolpert: "27-Jähriger soll 1,2 Millionen Euro mit manipuliertem Pfandautomaten ergaunert haben"

Es steht ja "soll" und nicht "hat" im Text. Sportliche Leistung, denke ich mir die ganze Zeit. Aber lasst uns mal eben nachrechnen: 1,2 Millionen Euro sind 4,8 Millionen Gebinde. Er war von "Sommer 2013 bis Frühjahr 2014" dabei. Runden wir das der Einfachheit halber zu einem Jahr auf. Angenommen, der Mann hat JEDEN Tag den Automaten bearbeitet, dann sind das 13.150 Flaschen und Dosen täglich. Das heißt, es müssten rund um die Uhr alle sieben Sekunden ein Datensatz generiert worden sein. Tag und Nacht, unabhängig davon, ob Kunden im Laden waren oder sogar den Automaten bedient haben. Und das soll ein Jahr lang nicht aufgefallen sein?

Ich will nicht sagen, dass das mit genug krimineller Energie nicht zu schaffen wäre, aber da hätte kontinuierlich mit gewaltiger Schlagzahl "gearbeitet" werden müssen. Klingt schon relativ unglaubwürdig.

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Kommentare

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Sören am :

Vielleicht hat er den Automaten direkt in der Steuerung manipuliert, sodass er nur ein paar Bytes verdreht hat und am Computer die Anzahl der "gescannten" Flaschen erhöht hat.

Und wieso gibt es erst jetzt eine Verhandlung dazu, drei Jahre später. Dauert die Abrechnung so lange?

John Doe am :

Hast du auch mit einberechnet, dass er das bei zwei Automaten gemacht haben soll?

"Zwei umgebaute Automaten für Einwegpfand sollen dem Geschäftsführer eines Getränkehandels in Bochum einen betrügerischen Millionenverdienst beschert haben. "

Trashman am :

Wäre das mein Projekt gewesen hätte ich ein Förderband gebaut das die Flasche um den Leergutautomaten herum wieder hineinbefördert und random den Pfandbon-Knopf drückt. Dann geht der Betrug auch vom Liegestuhl aus...

SPages am :

24 Stunden 365 Tage im Jahr alle 14 Sekunden - macht die Sache nicht direkt wahrscheinlicher.

LeereDose am :

Der famila hier nimmt das gesamte Leergut noch händisch an. - Einweg-Leergut wandert dann in eine Schütte aus der der Leergutautomat per Förderband gefüttert wird.

Habakuk am :

Also, wenn der Staatsanwalt alle 7 Sekunden eine Pfandflasche aus der Betrugsmasse in die Anklageschrift aufgenommen hat ... vielleicht kann Björn mal ausrechnen, wie lange dann die Prozessvorbereitung gedauert hat.

Ulf am :

Es gibt in Berlin noch Edeka-Märkte, da landet das Mehrwegleergut auf dem Förderband und das Einweg-Leergut wird nicht geschreddert, sondern landet unzerstört in einem Beutel. Wird dann mit der Kennung des Marktes versehen und manuell in einer Leergut-Sortieranlage gescannt.

Dumm nur, wenn der Behälter voll ist und die neben dem Leergutautomaten sich befindene Lagertür offen steht. Ich wunderte mich, dass ich bei jedem Einwegeinwurf ein dumpfes Knallen auf den Boden hörte. Das Leergut lag dann neben dem Automaten auf dem Boden.

Mit entsprechend krimineller Energie hätte ich es auch geschafft, dieselben Flaschen dauernd erneut einzuwerfen. Ich hätte mein Geld an der Kasse erhalten, der Edeka-Laden dann hingegen nicht. Und ggf. wenn ein Mitarbeiter aufgepaßt hätte, gäbe es ein Hausverbot und eine Anzeige noch obendrauf...

eigentlichegal am :

Ich denke mal, die Grundlage für den hohen Wert wird darin bestehen, dass man erst einmal die Differenz von
abgegebenen Pfandflaschen - verkauften Pfandflaschen
als Berechnungsgrundlage für den möglichen Betrugswert annimmt.
Im weiteren Prozessverlauf wird sich dann klären müssen, was davon wirklich durch Betrug zusammengekommen ist und was sich normal erklären lässt.

Nicht der Andere am :

Das würde dann eher nicht naheliegen, denn das Pfand ist ja eben nicht räumlich gebunden. Tendenziell wird der Pfandstrom sich wahrscheinlich eher von kleinen Verkäufern (Kiosk) zu den großen Rücknehmern (Harste) bewegen, weil viele ihre Pfandflaschen zuhause erstmal sammeln und mitnehmen zu einem größeren Einkauf. "Abgabe minus Verkauf" wäre schon eine sehr amateurhafte Berechnungsgrundlage.

Manuell kann man sich eine Menge von 13.000 Einwürfen pro Tag auch kaum vorstellen. Das würde ja viele Stunden pro Tag dauern, wenn nicht sogar den Großteil eines jeden Tages - sehr auffällig [aber vielleicht ist er ja auch dadurch aufgefallen]. Und das Shreddergut wird doch beim Verwerter sicherlich gewogen, um mit dem Pfandsystem abzurechnen. Da müsste dann auffallen, wenn da mindestens 100.000 Kilo zu wenig ankommen [oder hierdurch]. Geschickter wär's, wenn man jeden Einwurf automatisch mehrmals scannen lassen könnte, wenn man schon die Software nicht manipulieren kann.

Aber die wahre Pfandmafia sind sowieso die, die kleinen Händlern das Einwegpfand abkaufen (zu 25c) und im Großhandel abgeben (zu 30c). Als Einwerfer würde man damit natürlich keine Million scheffeln, aber man ja seine Leute tagsüber dafür heranziehen.

Bernd am :

Dazu kommt der Umstand, dass der Automat mit Sicherheit loggt wann die Flaschen gescannt werden. Kontinuierlich die ganze Nacht sollte alleine da schon auffallen.

Die Flaschen dürfen sich somit auf maximal 12-14 Stunden verteilen, damit es da schon nicht auffällt.

Bei zwei Automaten sind wir damit wieder bei 7-8 Sekunden. Das geht nur automatisiert. Da kommt wieder das Problem auf, dass bei einer Automatisierung der Abstand der Scanvorgänge gleich ist, was wiederum auch nicht menschlich ist und somit auffällt.

Ja, betrügen ist schon nicht leicht. ;-)

eigentlichegal am :

Du hast aber schon genau gelesen was ich geschrieben habe?

Der Fall wird doch vor Gericht verhandelt und man wird jetzt wohl schon genau aufdröseln, was legitimer Pfand war und was Betrug.

Aber man muss doch erst einmal grob wissen um welche Größenordnung es geht (z.b. um zu entscheiden, ob das ne Sache fürs Amtsgericht oder Landgericht ist).

Was man da erst einmal ganz grob (und ohne Konsequenz für den Ausgang des Prozesses) gegenüber der Justiz angeben kann ist nun einmal diese sehr simple Rechnung
abgegebene Pfandflaschen - verkaufte Pfandflaschen

Alles weitere ergibt halt der Prozess

Nicht der Andere am :

Ja, danke, gelesen und verstanden. Kann ich mir nur nicht vorstellen, daß sowas simples und absehbar falsches zur Anklage hergenommen wird. Da wird ja vor der Klagezulassung irgendwas ermittelt worden sein, es müssen erhebliche Verdachtsmomente vorliegen und Beweise gesammelt worden sein. Mit so einer simplen Differenzrechnung könnte man angesichts der Pfandströme viele Märkte verdächtigen und anklagen, unter anderem die oben genannten 30c-Großmärkte.

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