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Mitgliedsbescheinigung

Post von einer Krankenkasse: Man teilt mir mit, dass ein junger Mann mit ausländischen Wurzeln dort jetzt angemeldet ist und ab sofort sämtliche Beiträge entsprechend eingezogen würden.

So weit, so gut. Die Sache hat nur einen Haken: Ich habe den Namen des vermeintlich neuen Mitarbeiters noch nie im Leben gehört. Aussprechen kann ich den auch nicht richtig, folglich, wenn der hier arbeiten würde, wüsste ich das wohl.

Habe mal die in dem Schreiben angegebene Sachbearbeiterin angerufen. Diese teilte mir mir, dass der Herr meine Firma als neuen Arbeitgeber angegeben hätte. Kurioserweise hatte er dabei allerdings den offiziellen Firmennamen angegeben (Also "Neustädter Frischmarkt e.K.") und nicht "SPAR-Markt", so wie es 100% der Mitarbeiter tun würden. Die Sache wird jetzt überprüft, eines ist aber sicher: Irgendwas ist da nicht ganz koscher!

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Kommentare

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Carom am :

Man kann sich über Dich krankenversichern, ohne dafür etwas tun zu müssen?

Cool! ;-)

Sebastian am :

Verstehe ich nicht. Ich kann meiner Kasse tausendmal sagen, ich hätte einen (neuen) Arbeitgeber. Solange von dem keine digitale Anmeldung kommt, interessiert die das nicht.

Nicht der Andere am :

Aber was hätte sich Dejenige denn davon versprochen, wenn Björn sich nicht rückgemeldet hätte? Ich komme höchstens dahin, daß er erstmal eine Krankenversicherungskarte ausgestellt bekäme und diese mittelfristig gesperrt würde.

Asd am :

Wenn er ohne Krankenversicherung ist und mal wieder zum Zahnarzt muss ein Loch ausbohren o.ä. reicht es ihm ja, wenn er für zwei, drei Wochen "versichert" ist.

Oder er ist ohne Krankenversicherung und chronisch krank und will sich von drei, vier Ärzten parallel ein teures Medikament verschreiben lassen. Dann kriegt er das auf Kassenrezept für einen Zehner und hat erstmal wieder genug für ein paar Monate.

Seit die Krankenversicherungskarten Fotos haben kann man ja nicht mehr die eines Kumpels nehmen, um sich ohne eigene Krankenversicherung behandeln zu lassen. Da muss man als Betrüger dann kreativ werden.

Ralph am :

Das Bild auf der elektronischen Gesundheitskarte kann auf Antrag aus religiösen Gründen verhindert werden.
Ist zwar eine Einzelfallentscheidung aber möglcih.

blub am :

Wenn du vorhast, eine Versicherung zu betrügen, dann willst du mit Sicherheit kein Einzelfall sein, wo jemand deine Daten genauer unter die Lupe nimmt ...

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