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Palazzo 150

Bis heute gab es noch keinen Tropfen "Palazzo 150" an den Wänden hier im Laden.

Und hier ist das erste Stück zu sehen.
(Der dunkle senkrechte Bereich in der Bildmitte.)


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Kommentare

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Michael K. am :

Das Schild ist veraltet beschreibt die Rechtslage irreführend und sollte daher bei Gelegenheit abgenommen/gegen ein neues Modell getauscht werden:

a) Behörden dürfen Gebühren festsetzen, als privates Unternehmen berechnest du Entgelte. Diese richten sich gemäß Rechtsprechung aber auch nach dem Warenwert, also "bis zu" ist angesagt.

b) Der Satz mit den Taschenkontrollen ist so pauschal nicht richtig, siehe https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-verbotene-blicke-10406

Ich habe solche Schilder auch schon korrekt formuliert gesehen, also Björn, besorge dir mal eine neue Fassung ... wo du eh gerade am Renovieren bist ...

sebi am :

Wahrscheinlich egal was auf dem Schild steht, da es sowieso nur den Abschreckung dienen soll, dass das im Detail nicht die Rechtslage widerspiegelt macht da nichts. Das Hausverbot und die Anzeige bekommen die Diebe unabhängig von dem Schild ja sowieso persönlich.

Außerdem fehlt auf dem Schild:
"WIR ERWÄHNEN SIE IM BLOG UNTER DER KATEGORIE »BÖSEWICHTE« (ggf. unter Verwendung eines lächerlich klingenden Kosenamens wie Nussdieb)"

Michael K. am :

Hier gibt es ein aktuelles Schild:
http://ladendiebe-zu-besuch.com/gratis-downloads-fur-sie/

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