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GeBeIn und die Hausordnung

Fundstück an der Pinnwand im Treppenhaus eines Mietshauses hier im Stadtteil, in das wir mal Ware gebracht haben. (Ge-Be-In ist primär ein Beerdigungsinstitut hier in Bremen mit mehreren Filialen.)


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Kommentare

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Malzfrosch am :

Die Haustür abzuschließen widerspricht den gültigen Brandschutzvorschriften und kann bei einem Feuer zur Todesfalle werden. Solche Klauseln im Mietvertrag/Hausordnung sind deswegen ungültig. Sollte das ungewollte Betreten des Hauses verhindert werden, ist ein Knauf von außen die Lösung und die Wohnungstür zu verschließen.

z. B. John Doe am :

Das war bei uns im Haus auch Thema, einer der Mieter bestand auf einer abgeschlossenen Haustür, die anderen haben mit Brandschutz argumentiert. Die Hausverwaltung hat dann auch einen speziellen Schließmechanismus einbauen lassen, mit dem man per Knauf auch die abgeschlossenen Tür von innen öffnen kann.

aufrechtgehn am :

"Gebein" ist allerdings auch ein legendärer Name für ein Bestattungsinstitut! :-D

Holg089 am :

Meine Rede, das schreit nach einem Blogeintrag im Bestatterblog.

Malzfrosch am :

Dann kommt aber trotzdem kein Notarzt rein, wenn du von oben zwar noch den Summer betätigen kannst, aber die Tür trotzdem abgeschlossen ist und du es nicht mehr runter schaffst.

Georg am :

Gemeinnütziges - Bestattungs-Institut,gegründet nach der Kaiserzeit von Gewerkschaftern,finanziert durch Mitgliedsbeiträge

Aber die Namenswahl ist schon etwas schräg

Ronny am :

In Berlin sollen sich vor einigen Jahren innen vor der verschlossenen Haustür gleich ein halbes Dutzend Leichen gestapelt haben, weil niemand in Panik nach Ausbruch des Feuers an den Hausschlüssel gedacht hat.

Derjenige, der diese Anweisung zum Abschließen gibt, wird in so einem Fall sicherlich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Karl Ranseir am :

Link or it did not happen

Raoul am :

Ich finde es wunderschön, wie in Anspielung auf die englische Sprache auch das e aus dem Samstag-Nacht-Namen verschwunden ist.

Um trotzdem was zum Thema beizutragen: Anno Dazumal war eine Theatervorstellung ausverkauft. Das Gebäude geriet in Flammen. Die Zuschauer strömten zum Ausgang. Dieser ließ sich jedoch leider nur nach innen öffnen und da immer mehr Menschen, die aufgrund der enormen Hitzeentwicklung nach draußen wollten, auf die bereits vorhandenen und ebenfalls nach draußen wollenden Menschen drückten, blieb die Tür dauerhaft geschlossen. Die Polizei wurde rechtzeitig alarmiert. Sie kam vor dem Gebäude an und bemerkte sofort, daß bis auf die züngelnden Flammen alles OK ist. Schließlich stürmte niemand nach draußen, von daher werden sich alle, so die Schlußfolgerung der Einsatzleitung, in Sicherheit gebracht haben. Das komplette Publikum verbrannte.

(In Zeiten von Fake-News folgender Hinweis: Ich hatte das vor 10 Jahren mal für eine GfS recherchiert und finde die Quelle nicht mehr. Mir wurde es damals von der Lehrerin abgekauft. Daß sie es nachgeprüft hat, halte ich für fraglich.)

Raoul am :

Danke! Ja, stimmt, der Hinweis „Alles gerettet“ war auch noch herrlich.

Karl Ranseier am :

Das Ereignis kann Ronny ja aber nicht gemeint haben, zumindest sind 137 Jahre bei mir nicht "vor einigen Jahren".

Zum Thema: Ich finde auch nicht, dass Haustüren von Mehrparteienhäusern abgeschlossen werden sollten und habe mich bisher bei allen Wohnungen bei denen die Hausordnung das "vorschreibt" geweigert das umzusetzen.

Raoul am :

Vielleicht negieren sich die Jahreszahlen ja durch das Ungleichgewicht zwischen den Buchstaben von Berlin und Wien :-)

Hausmeister Krause am :

Nur mal so, wenn das tatsächlich eine gültige Klausel wäre:
Wenn in dem Haus mehrere Parteien wohnen, wer hätte dann gegen die Hausordnung verstoßen wenn die Tür nicht abgeschlossen wäre?
Also angenommen Herr Müller kommt um 21:59 Uhr nach Hause. Dann muss er ja noch nicht abschließen. Wer von den anderen Mietern müsste dann runter rennen um abzuschließen?

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