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Kunden Anschnorren --> Hausverbot

Dieser Typ war wieder im Laden. Kam rein, hat eine Frau angesprochen, sie gab ihm Geld und er verließ das Geschäft wieder.

Ich hütete mich davor, diese Kundin anzusprechen. Aber ihn habe ich angesprochen und ihm erklärt, dass ich das nicht gut finde und dass das auch nicht das erste Mal war, dass er hier im Laden Kunden angeschnorrt hat.

Nun hat er Hausverbot.

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Kommentare

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Josef am :

Das ist die absolut korrekte Reaktion: Schnorrer entfernen und Geber in ruhe lassen. Wer es einmal macht, macht es wieder, und das sollte man nicht dulden. Schnorren ist eine Pest.
Allerdings würde ich drüber nachdenken, ob du ihn unbedingt gleich harste-stylemäßig auf ewig verbannen musst.

Bernd am :

Nicht auf ewig?
Wie lange sollte man einen Nichtkunden, der sich ausschließlich im Laden bewegt um zu schnorren, den sonst Hausverbot geben?

Ewig und drei Tage?

at am :

Bis er sich im Laden ausschließlich bestimmungsgemäß verhält.

Flotter Otto am :

Nichtkunden verhalten sich im Laden nie bestimmungsgemäß. Ist ja schließlich kein Museum oder eine Wärmehalle.

Von daher ewiges Hausverbot.

Josef am :

Auch wieder wahr. Tschuldigung, ich war zu mild. :'(
Wahrscheinlich treibt er sich ausschließlich zum Betteln in Supermärkten rum, weil er das für eine "Marktlücke" hält.

Madner Kami am :

Wenn es keine Marktlücke wäre, würde er es Mangels Ertrag nicht tun. Daher, legitimes Geschäftsmodel. Ob er aber auch alle Gesetze, Regeln und Steuerabgaben einhält, bleibt anzuzweifeln

Habakuk am :

Ein lebenslanges Hausverbot finde ich jetzt nicht so dramatisch. Schließlich lebt der Sparmarkt sowieso nicht mehr allzu lange. Wie man hört, soll dann später an der gleichen Stelle ein schicker neuer Edeka eröffnet werden.

Markus am :

Wenn auf Edeka umfirmiert wird, müssen dann die Hausverbote eigentlich neu ausgesprochen werden? Weil zumindest augenscheinlich anderer Laden?

Max am :

Nein muss man nicht, wenn sich der Hausrechtsinhaber nicht geändert hat. Der wird ja wahrscheinlich Björn Harste e.K. bleiben. Allerdings macht man sich auch nicht strafbar, wenn man entgegen dem Hausverbot den Laden betritt und dabei versehentlich davon ausgeht, dass es ein neuer Laden mit anderem Inhaber sei.

at am :

Wieviele der Kunden anderswo Hausverbot haben oder hatten und sich hier tadellos verhalten, weiß niemand. Resozialisierung nennt man das.

Hubi am :

Dagegen kann man sich doch sicher schützen? So ein Aushang am Eingang "neue Farben aber Hausverbote bleiben bestehen" sollte doch allen Anforderungen genügen.

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