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Fälschlicherweise Beschuldigte

Karsten hatte folgende Frage:
gehen wir mal von der hypothetischen situation aus, dass jemand -zu unrecht- des (laden-)diebstahls beschuldigt wird.
derjenige hat in dem moment tatsächlich nichts gestohlen.

ist ne doofe situation, kommt aber sicherlich hin und wieder mal vor. kann man nix machen.

derjenige, der ihn -zu unrecht- beschuldigt kann natürlich so oder so die polizei herbei rufen, ist ja sein gutes recht - ob die anschuldigungen nun stimmen oder nicht.

meine frage nun:
ab welchem moment kann sich der -zu unrecht- beschuldigte auf notwehr berufen?
wenn er mit gewalt und gegen seinen willen fest gehalten wird (zum beispiel um ihn im laden-bereich zu halten bis die polizei eintrifft) und er demjenigen dann die nase bzw. ein paar rippen bricht um sich zu befreien.
das ist okay bzw. reine notwehr, oder?
Der Fall klingt irgendwie schon so sehr konstruiert, als wäre es eine Lehrbuch-Einstiegsaufgabe für die Jura-Erstsemester-Studenten. ;-)

Eine konkrete und vor allem verbindlich korrekte Antwort darauf kann ich nicht geben – ich bin kein Anwalt. (Udooooooo?) Aber ich kann berichten, wie ich diese Situation hier behandeln würde:

Wir haben auch schon Kunden versehentlich angesprochen. Allerdings sind das Situationen, in denen wir entweder nicht sicher sind und ganz vorsichtig fragen – oder in denen sich Kunden missverständlich verhalten haben und das oft auch hinterher einsehen. (Ein Fall, der noch gar nicht so lange her ist: Ein Mann hatte eine Wurstpackung (von Penny) dabei, stopfte sie aber in einer geschützten Ecke hier im Laden umständlich und ohne hinzusehen, aber sich dabei nervös umsehend, in seine Jackentasche. Das ging schief und dafür bitte ich dann auch um Entschuldigung.

Wenn wir jemanden festhalten, dann nur, weil er definitiv gestohlen hat. Dann ist das aber auch unser gutes Recht und wenn dann der Täter handgreiflich wird, ist das knallhart Körperverletzung und keine Notwehr mehr.

Um nochmal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Wenn ihr zu Unrecht festgehalten werdet, lasst es über euch ergehen, wartet auf die Polizei und erstattet ggf. Gegenanzeige. Keine Ahnung, ob §164 StGB (Falsche Verdächtigung) da greift – aber versuchen könnte man es. Und falls nicht, springt vielleicht zumindest irgendeine Entschuldigung in Form irgendwelcher materieller oder monetärer Dinge dabei heraus.