Skip to content

Der gerettete Hintern

Seit heute früh funktionieren im ganzen Land die Kartenzahlungen im Edeka-Verbund nicht oder nur stark eingeschränkt.

Wir haben noch ein Kartenterminal von einem anderen Anbieter, das uns gerade so richtig den berühmten Arsch rettet. Es ist zwar etwas unhandlich, immer für den Bezahlvorgang das kleine Terminal an unserer Notkasse zu bemühen, aber immerhin funktioniert es und wir müssen nicht ständig Kunden unglücklich machen, die mit Karte zahlen wollen und dies nicht können.

Ich weiß schon, warum ich den Vertrag nicht aufgeben wollte.

Vermeintlich zu viel abgezogene 200 €

Eine Frau rief an und klagte mir ihr Leid vor: Sie hätte hier vor ein paar Tagen für etwa 35 Euro eingekauft, ihr wurden jedoch 235 Euro abgezogen. Sie vermutete auch direkt, dass sich da wohl mein Mitarbeiter an der Kasse vertippt hätte, was ja mal passieren könne.

Ja. Nein! Bei uns kann sich der Mitarbeiter nicht vertippt haben, da der Betrag, der bargeldlos gezahlt werden soll, direkt vom Kassensystem an das Terminal übergeben wird. Das sagte ich ihr auch und sah mir den ganzen Vorgang mal im elektronischen Journal an. Für einen Blick in die Videoaufzeichnung war ihr Einkauf bei uns schon einen Tag zu lange her, die Daten waren leider bereits gelöscht.

Die Summe laut Bon belief sich auf ca. 35 Euro. Untendrunter stand noch der Hinweis, dass 200 Euro via Cashback ausgezahlt wurden, was ich der Anruferin mitteilte: "Hier steht, dass Sie sich 200 Euro Bargeld haben auszahlen lassen …"

Es folgte ein ganz, ganz kurzer Moment der Stille und doch konnte ich förmlich hören, die die Frau sich innerlich mit der flachen Hand vor die Stirn klatschte. Daraufhin folgte eine ganze Salve an Entschuldigungen. Alles gut, kann passieren. :-)

Außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung

Post vom Finanzdienstleister Concardis, die mich zunächst zusammenzucken ließ:

Außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung Geschäftspartner-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Ihr Partner für die Abwicklung von Kartenzahlung ist uns aufgefallen, dass Sie über einen längeren Zeitraum die Vorteile der Kartenakzeptanz nicht mehr über uns genutzt haben.
Im Rahmen des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung (GWG) verlangt der Gesetzgeber von uns, inaktive Konten zu deaktivieren.
In diesem Fall sind wir leider dazu verpflichtet, die Geschäftsbeziehung zu beenden und kündigen Ihren Vertrag zur Kreditkartenakzeptanz daher außerordentlich und mit sofortiger Wirkung.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr und möchten Ihnen versichern, dass Sie ein wertvoller Kunde für uns sind. Gerne möchten wir Sie für die Reaktivierung Ihrer Kartenakzeptanz begeistern. Wir beraten Sie gerne zu den vielen Vorteilen des bargeldlosen Bezahlens: […]
Nachdem ich kurz mein E-Mail-Archiv nach der angegebenen Geschäftspartnernummer durchsucht hatte, war ich schlauer: Das ist, bzw. war der alte Vertrag, über den die Kreditkarten vom Onlineshop abgerechnet wurden. Die Geschichte, die mich auch immer wieder unsinnigerweise bis vor ein paar Jahren mit diesem PCI-DSS-Krempel genervt hat.
Hat sich damit wohl endgültig erledigt.

Süß aber irgendwie, dass wir zwar ein paar Jahre lang schon nicht mehr die Kartenzahlung nutzen, aber ich dennoch ein wertvoller Kunde bin. :-D

Da stimmt was nicht!

Eine Frau rief hier im Laden und und monierte, dass sie auf ihrem Handy bei ihrer Kontoübersicht eine Abbuchung sehen würde, zu der es bei uns keinen passenden Einkauf geben würde. "Da stimmt was nicht!", sagte sie irritiert.

Das kann eigentlich gar nicht sein. Ich glaube, wenn es irgendein gut gesichertes Kartenzahlungssystem gibt, dann das, was die EDEKA in Verbindung mit den Kassen einsetzt. Unsere Großhandlung macht lieber etwas 110% korrekt als auch nur irgendeine Nachlässigkeit zu dulden. Wenn man das Zugangspasswort für den Computer, auf dem unser Warenwirtschaftssystem läuft, alle paar Wochen ändern muss, nervt sowas ganz gewaltig. KEIN MENSCH INTERESSIERT SICH FÜR DIESES SYSTEM! (Die Zugangsbeschränkung für unsere Warenwirtschaft durch die absolut nicht intuitiv bedienbare Benutzeroberfläche ist stärker, als es ein durchschnittliches Passwort sein könnte.) Das ist schon mitunter lästig, gibt einem in anderen Punkten wiederum die entsprechende Sicherheit. So in diesem Fall, wo ich mir sehr sicher war, dass es keine Abbuchung geben kann, ohne dass bei uns der dazugehörige Einkauf auch tatsächlich getätigt wurde.

Aber natürlich nahm ich den Anruf der Kundin sehr ernst und habe versucht, ihr bei der Lösung des Problem zu helfen. Mein erster Ansatz war, dass es eine Umsatzvormerkung für eine abgebrochene Zahlung sein könnte. "Warten Sie auf den Kontoauszug, dort sollte das dann nicht mehr auftauchen", erklärte ich ihr. Damit war sie jedoch nicht einverstanden, weil sie dann bis zum Ende des Monats hätte warten müssen. "Da stimmt was nicht!", erklärte sie mir.

Also versuchte ich, ihr dennoch irgendwie zu helfen und die Ursache für die vermeintliche Abbuchung einzugrenzen. Welches Datum bei der Buchung stehen würde, wollte ich natürlich zuerst wissen, aber da stand nichts, obwohl doch sonst immer das Datum mit der genauen Uhrzeit dabeistehen würde. (Na, doch nur eine Vormerkung?) Sie ergänzte diese Informationen mit dem Hinweis, dass da etwas nicht stimmen kann.

Es gab in den letzten Tagen und Wochen auch keinen Einkauf in Höhe dieser Summe (Na, doch nur eine Vormerkung?) und während ich bei uns im Kassensystem suchte, erklärte mir die Frau mehrmals, dass da etwas nicht stimmen könnte. Notfalls würde sie das Geld von ihrer Bank zurückbuchen lassen. Geht zwar nicht bei unseren Zahlungsmethoden, aber das ist eine andere Sache. "Auf jeden Fall stimmt da etwas nicht", sagte sie.

Wir verblieben dabei, dass sie am nächsten Tag mal in den Laden kommen und mir den Buchungstext bei sich in ihrer Konto-App zeigen soll. Das wollte sie tun, denn, ihr ahnt es schon, "irgendetwas stimmt da nicht". Sie hatte diesen Satz wirklich bestimmt ein Dutzend Mal während des Gesprächs wiederholt und ich gebe zu, dass ich nicht von Anfang an mitgezählt hatte.

Am nächsten Vormittag kam sie dann persönlich her und hat sich direkt an mich gewendet. Sie hätte mit ihrer Bank telefoniert und das Problem hätte wohl nicht bei uns, sondern bei ihrer Bank gelegen.

Na, sowas. :-)

Einmalberechnung

Eher zufällig fiel mir auf den monatlichen Abrechnungen des Anbieters unseres Kartenterminals in Findorff auf, dass dort allmonatlich immer wieder ein Posten "Einmalberechnung" zu finden ist, der sich im Bereich von ca. 50-60 Euro bewegt. Ich hatte mich daran nie gestört, aber diesmal hat irgendetwas meine Neugierde geweckt und so rief ich beim Anbieter an.

Das ist eine Gebühr für den pauschalen Anruf über eine 01805-Nummer, über welche die Verbindungen zum Server aufgebaut wurden. Seit der Umstellung auf den IP-Anschluss ist dieser Dienst hinfällig. Waren jetzt einige Monate, in der Summe also rund 400 Euro zu viel bezahlt – aber besser spät bemerkt als nie und so ist diese Zusatzleistung nun gekündigt.

PCI DSS (gähn…)

Es folgte die übliche und alljährliche E-Mail von Concardis mit der Aufforderung, diese komische Compliance-Validierung mit Hilfe des Selbstbewertungsfragebogens (Self-Assessment Questionnaire (SAQ)) abzuarbeiten. Letztes Jahr hatte ich denen schon geschrieben, dass ich nicht selber Kreditkartendaten erfasst, gespeichert oder gar bearbeitet habe und der Onlineshop ohnehin seit einer Weile nicht mehr existent ist.

Und ich hatte hier im Blog geschrieben: "Mal gucken, was da als Rückmeldung kommt …"

Es kam nie eine Rückmeldung und offenbar hat auch niemand meine E-Mail beachtet. Ist mir aber auch egal, ich ignoriere die Anfrage jetzt einfach gänzlich. Augenverdrehsmiley.


Endlos langer Infotext

Normalerweise biete ich hier nur ec-Cash und Kreditkartenzahlung an. Lastschrift / ELV gibt es bei mir nur in ganz seltenen Ausnahmen, die technische Gründe haben. Da das wirklich nicht häufig passiert, war mir bislang auch noch nie der Infotext aufgefallen, der offenbar in solchen Fällen mit ausgedruckt wird. Über dem Unterschriftenfeld befanden sich noch ca. 20 cm Bon mit Infos zum Thema SEPA-Lastschriftmandat, Rücklastschrift und Datenschutz. Uff …

Das hat sich vermutlich ohnehin noch nie ein Kunde durchgelesen. :-P


Unterschrift?

BGH: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt."


Warteposition …

Mein Mitarbeiter an der Kasse rief mich an und teilte mir mit, dass Kartenzahlungen plötzlich nicht mehr möglich seien. Panik. Mist, was ist da los? Spontan konnte ich keinen Fehler in der Verkabelung finden, die Fritzbox lief auch – und so rief ich bei unserem Anwenderservice an, der internen Hotline für alle IT-Fragen.

Dort landete ich in der üblichen Warteschleife mit der zwischendurch eingespielten Information, wie viele Leute noch vor einem bedient werden möchten: "…sie befinden sich an Warteposition … Vierundvierzig."

Ich legte wieder auf. Nicht, weil ich keine Lust auf die Warterei hatte (okay, das natürlich auch nicht), sondern weil mir schlagartig klar wurde, dass das Problem mit den ec-Zahlungen nicht nur uns betraf und sicherlich schon in Arbeit war. So war es dann auch und zehn Minuten später lief schon wieder alles.

Kunde wollte mit Karte zahlen …

Stornierte Bons einer Kollegin. Die Begründung war jeweils die selbe: "Kunde wollte mit Karte zahlen."

Ja, aber … Dafür gibt es doch eine Funktion "Zahlungsmitteltausch" bei uns an der Kasse. Da muss man doch nicht gleich einen Bon nach dem anderen stornieren, wenn man versehentlich zu schnell auf die "BAR"-Taste Schaltfläche gedrückt hat. Das war früher, also als wir noch die von der Kasse unabhängigen Kartenterminals hatten, natürlich einfacher zu lösen, da wir intern ohnehin alle Umsätze auf "bar" gebucht hatten. Entweder gab es dann in der Kassenabrechnung das passende Bargeld oder eben einen ec-Beleg.

Diese Tausch-Funktion kennt die Kollegin jetzt aber auch! :-P


603 x Apfelmark

So kann's gehen, wenn der Mitarbeiter an der Kasse versehentlich nicht die Eingabetaste, sondern auf die für die Mengeneingabe drückt. So wird dann aus einem Baguette (Artikelnummer 603) die Menge für den unmittelbar danach gescannten Artikel. Das nicht zu merken, ist schon erstaunlich. Als Kunde am Terminal nur die Karte reinzustecken und die angezeigte Gesamtsumme von über 1000 Euro einfach zu quittieren, ist aber auch schon eine Leistung.

Ließ sich dann aber glücklicherweise unkompliziert lösen.


100 Euro, halbe-halbe!

Dieses Erlebnis hatten wir schon Anfang des Jahres. Inzwischen sind zwei weitere Ereignisse eingetreten, die einerseits die Sache per se (fast) unmöglich gemacht hätte, andererseits ist die Antwort auf die offene Frage inzwischen etwas leichter.

Ihr seid gerade komplett verwirrt? Lest selber:

Eine Stammkundin sprach mich an und erklärte, dass ihr bei einer Kartenzahlung genau 100 Euro zu viel abgebucht worden wären. Bei solchen Reklamationen bin ich immer skeptisch, da wir Kartenzahlungen grundsätzlich und ausschließlich mit PIN-Eingabe akzeptieren. Keine Zahlung kann also ohne explizite Bestätigung durch den Kunden erfolgen. (Hat sich inzwischen erledigt, da die ec-Geräte an die neuen Kassen angebunden sind und der Betrag überhaupt nicht mehr manuell übertragen werden muss. Das war das erste der oben erwähnten beiden Ereignisse.)

Die Frau hatte ihren Kassenbon dabei: 5,15€ waren zu bezahlen, aber 105,15 Euro wurden ihr vom Konto abgebucht. Mal kurz ein paar Fakten dazu sammeln:

· Der Betrag muss explizit inklusive PIN-Eingabe quittiert werden. (Ein Punkt für uns.)
· Ein missglückter Zahlendreher könnte für die mittlere Fünf verantwortlich gewesen sein. (Ein Punkt für die Kundin.)
· Die Kundin holt nach allgemeiner Meinung mehrerer Kollegen nie Bargeld. (Ein weiterer Punkt für die Kundin.)
· An dem Tag hatte die betroffene Kassiererin keine nennenswerte Kassendifferenz. (Ein Punkt für uns.)

Damit steht es genau plusminus Null. Und nun? Im Zweifel für den Angeklagten? Nee, irgendwie nicht. Ich wollte ihr nicht einfach 100 Euro schenken. Aber sie andererseits auch nicht eventuell um ihre Kohle bringen. Wir einigten uns darauf, dass ich ihr 50 Euro gebe und wir es dabei belassen. Ich hatte aber dennoch ein schlechtes Gefühl dabei – allerdings nicht, weil ich meine eigene Ehrlichkeit anzweifelte, sondern die der Kundin.

Einige Zeit später passierte dann das hier.

Jetzt könnte man argumentieren, dass sich die beiden nur wiederholen wollten, was ihnen (tatsächlich oder auch nur ihrer Meinung nach) zustand. Mich bekräftigt das eher in meiner Meinung, dass ich denen schon die 50 Euro nicht hätte geben sollen, denn inzwischen würde ich unterschreiben, dass sie mit der anfangs erwähnten "Reklamation" versucht haben, sich (parallel zu dem beim 5,15€-Bezahlvorgang ausgezahlten Geld) weitere 100 Euro zu ergaunern.

Naja, der Drops ist ja nun ohnehin längst gelutscht …

Kündigungen Kartenterminals

Mit unserem neuen Kassensystem haben wir auch eine direkte Anbindung der Kartenleser an die Kasse bekommen. Die beiden alten freistehenden Geräte sind damit überflüssig geworden.

Beide Verträge laufen offiziell noch bis 2021. Einer ist gekündigt, da habe ich dann eben noch knapp drei Jahre bis zum Ende der Laufzeit die Grundgebühr zu zahlen. Macht aber nichts, da sich das mit der gesparten Arbeitszeit für die nicht mehr notwendige Zusammenrechnerei der unglaublich vielen Einzelbelege locker ausgleicht. Der andere Vertrag wird umgebaut, so dass die Laufzeit für ein Terminal in unserem Zweitmarkt, dessen Laufzeit in ein paar Monaten zu Ende geht, aufgeschlagen wird.

Es ist schön, hier alles zu verschlanken. :-)