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Tschüss, Büro!

Endlich kam die langersehnte Antwort: Wir dürfen die besagten Wände abreißen, da sie keine statisch relevanten Bauteile, sondern lediglich dünne Innenwände sind. Da braucht es keinen Bau- oder Nutzungsänderungsantrag und es gibt auch keine Änderung in der Bauakte. Die definierte "Verkaufsfläche" ändert sich auch nicht. Oder, um mal meinen Architekten zu zitieren: "Kannst anfangen, die Wände wegzukloppen."

Ich bin sehr erleichtert, denn davon hing so unheimlich viel ab: Neues Büro (inkl. Umbau Küche und Spinde), Elektrik, Notausgang, Kühlanlagen, Fußboden – und natürlich grundlegend der gesamte neue Ladenplan.