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E-Shisha-Muster

Mit der Tagespost trudelte neben einem kleinen Flyer des Anbieters eine "E-Shisha", eine elektrische Einweg-Zigarette mit Erdbeeraroma hier ein. Ich kann damit überhaupt nichts anfangen und es kam auch nicht einmal annähernd der Wunsch in mir auf, mal probeweise daran nuckeln.

"Hau weg!", dachte ich, und wollte sie schon in den Mülleimer werfen, als ich mich daran erinnerte, dass das eben nicht nur ein Stück Müll ist. In diesem Blogeintrag hatte ich ja vor einer Weile das Video vom Miniatur-Wunderland verlinkt, das auch bei mir zu einem gewissen Erkenntnisgewinn führte: In diesen E-Zigaretten sind Akkus und Elektronikkomponenten, die entsprechend wiederverwendet werden sollten und müssen. Sie haben also nichts im Hausmüll zu suchen.

Aber ich muss zugeben, dass dies so ein Produkt ist, das man tatsächlich sehr leichtfertig in den Müll wirft. Dass man da ein Elektrogerät in den Hand hält, das entsprechend entsorgt werden muss, übersieht man sehr schnell – selbst wenn man jemand ist, der sich Gedanken um die Umwelt macht. Wie es da bei anderen Leuten aussieht, kann sich nun jeder selber ausmalen …


Oh, Papa… – Nummer 2

Worauf wollte ich eigentlich mit dem letzten Beitrag hinaus? Nun… Hier seht ihr zweimal das Produkt "Papa Shisha". Einmal in der klassischen 0,33l-Bierflasche, die ohnehin mit 8 Cent bepfandet ist, und einmal in der 330ml-Dose. Äh, Moment: Das ist eine 340g-Dose. Seit wann werden Getränke denn nach dem Gewicht verkauft?



Des Rätsels Lösung findet ihr in der Zutatenliste. In der klassischen Version (in der Flasche) wird das Produkt mit Wasser gemischt. In der Dosenvariante befindet sich das Getränk mit einer anderen Rezeptur. Da besteht Papa Shisha nämlich zu 51% aus Molke! Dadurch entfällt die Pfandpflicht, daraus ergibt sich die Angabe in Gramm (die 330ml stehen auf dem Bild nicht sichtbar dahinter noch in Klammern) und daraus ergeben sich auch andere Zahlen in der Nährwerttabelle. Die Molkenversion hat zum Beispiel 26% mehr Kalorien. Aber das nur am Rande.

Inkonsequent finde ich, dass beide Produkte unterschiedliche Zusammensetzungen haben. Für mich mutet das so an, als wenn der Dosenshishapapa (und vermutlich auch die anderen beiden Dosen-Versionen von "Papa Türk") einfach nur darum mit Molke produziert wird, um gezielt die Bepfandung zu umgehen. Das ist vielleicht mit dem Gesetz zu vereinbaren, aber ich persönlich finde solche Methoden schon sehr sonderbar. Wenn das Produkt nun generell aus Molke bestünde, also auch die Flaschenabfüllungen, wäre das "Gschmäckle" wohl gar nicht erst aufgekommen – aber so finde ich die Absicht dahinter schon recht eindeutig erkennbar…


Oh, Papa… – Nummer 1

Vor ein paar Tagen hatte mich ein Kollege gefragt, ob ich ihm von der Brause "Papa Türk" eine Sorte (Papa Shisha) in Dosen bestellen könnte. Habe ich auch anhand des aufgedruckten EAN versucht, das Produkt wurde allerdings nicht von unserer Großhandlung geliefert. Zu dem Zeitpunkte sagte ich meinem Mitarbeiter noch, dass es mich auch sehr wundern würde. Das Produkt ist definitiv pfandpflichtig und ohne aufgedrucktes Pfandlogo handelt es sich wohl um eine Dose für den Export oder Ausschank in der Gastronomie.



Damit war das Thema für mich eigentlich erledigt.

Etwas später schickte mir mein Azubi dieses Foto aus einem anderen Geschäft, das auf den ersten Blick kaum irgendwelche Auffälligkeiten zeigt:



Guckt man aber genauer hin, fällt auf, dass bei den "Papa Türk"-Produkten auf den Etiketten kein Pfandbetrag angegeben ist. (Auf dem "Arizona"-Schild dagegen schon, da kann man genau über dem Strichcode noch die Zeile "zzgl. 0,25" erkennen.)
Die können das Produkt doch nicht einfach ohne Pfand verkaufen, immerhin ist das eine Einzelhandelskette mit rund 300 Filialen. Das würden die sich nicht erlauben.

Ich beschloss, da mal hinzufahren und das persönlich zu klären.