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SPAR-Leergutbon

Die Macht der Gewohnheit hatte leider durchgeschlagen und so hat der Kollege die Bons leider allesamt vernichtet. Gerade für diesen Beitrag wäre ein Foto schön gewesen, aber das ist leider nicht zu ändern.

Dafür passt der Beitrag ganz hervorragend zu dieser Frage zur Auszahlung von Pfandbons. Da möchte ich vor allem auf meine Antwort Nummer vier verweisen: "Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war?"

Worum es geht? Nun: Dieser Kunde war schon vor Jahren Kunde bei uns und hat sich sehr gefreut, dass wir seinen älteren Leergutbon noch angenommen haben. Auf dem stand oben nämlich noch etwas von "SPAR-Markt" – und das sind wir nun bekanntlich seit inzwischen über drei Jahre schon nicht mehr.

Beschädigte Teile

E-Mail unserer Versicherung:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass im Schadenfall die beschädigten Teile bis zur endgültigen Regulierung aufbewahrt werden müssen.
"
Ich dachte immer, dass das für jemanden, der es schafft, eine Geschäftsversicherung abzuschließen, auch ohne vorhergehende Erklärung klar sein sollte.

Offenbar nicht. :-P

(Betraf nicht uns, sondern offenbar irgendeinen anderen Kunden.)