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TSE an den Kassen

Einem Stammkunden war aufgefallen, dass auf den Kassenbons einiger Mitbewerber und anderer Einzelhändler ein großer Block mit Informationen abgedruckt wird: TSE-Signatur, -Signaturzähler, -Transaktion, Beginn und Ende des Kassiervorgangs und auch die Seriennummer der jeweiligen Kasse. Die Frage lautete, warum das bei uns nicht auf den Bons steht.

Klare Ansage: Die Software für unser Kassensystem ist noch nicht so weit, kommt aber schon bald. (Alle reden davon, Papier sparen zu wollen und dann kommt das Finanzamt und zwingt einen nicht nur, jeden Bon auszudrucken, sondern auch noch einen großen Block mit Zusatzinformationen darauf unterzubringen …)

(Bevor jemand was sagt, weil der 30. September durch ist: Antrag auf Erleichterung)


Abschleppen auf dem Hof

Parkt jemand unerlaubterweise hier auf dem Hof, sogar nach inzwischen zweimaliger persönlicher Ansage, dass ich das nicht will, habe ich als Geschädigter nicht viel Handlungsspielraum. Die Polizei unternimmt nichts, da es sich um ein Privatgrundstück handelt und folglich gibt es auch kein Bußgeld wegen Falschparkens oder ähnlichem. Schließt man das Fahrzeug ein oder stellt seinen eigenen PKW mitten in die Zufahrt, ist es dagegen schon ein Fall für die Polizei, dann macht man sich nämlich der Nötigung strafbar. Und das ist dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Man könnte den unerwünschten Besucher abschleppen lassen. Das machen alle oder zumindest die meisten Abschleppunternehmen aber nicht einfach so und der Geschädigte müsste mit einem dreistelligen Betrag in Vorkasse gehen und darauf hoffen, das Geld vom Autobesitzer zurückzubekommen, notfalls über eine zivilrechtliche Klage. Darauf hat natürlich fast niemand Lust und lässt es gleich bleiben.

Eine Option gibt es da aber schon, darauf bin ich zufällig bei der Recherche gestoßen: Abschleppen lassen kann man natürlich und die Information, bei welchem Unternehmen das Auto auf dem Hof steht, darf man so lange vorenthalten, bis der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten beglichen hat. Sehr gut, auf die Idee war ich noch nicht gekommen.

Ist natürlich nur die äußerste Option (und hier in 20 Jahren noch nicht einmal passiert), aber vielleicht kann ja von euch da draußen noch jemand von der Information profitieren. :-)

Neue Hinweisschilder

Bislang nicht erwähnt habe ich die schon vor einer Weile an der Eingangs- und auch der großen Lagertür angebrachte Ausstattung an DSGVO-konformen Hinweisschildern bezüglich der Videoanlage hier im Markt:


Einweg und Mehrweg

Seit Anfang des Jahres besteht ja nun die Verpflichtung, "Einweg" und "Mehrweg" direkt bei der Preisauszeichnung zu kennzeichnen. Mit vielen Jahren Erfahrung in der Leergutannahme und der Tatsache, dass viele Kunden bei "Einweg" automatisch an "nicht bepfandet" denken, hatte ich zu Beginn dieser Kennzeichnung damit gerechnet, vielen Leuten die Unterschiede detailliert erklären zu müssen.

Aber das ist bislang nicht eingetreten. Entweder, weil die Leute erfahrungsgemäß ohnehin keine Schilder lesen, oder weil sie diese Verpackungen nun (noch häufiger) einfach wegwerfen und gar nicht mitbekommen, dass sie auch dafür (schon lange) Pfand zahlen mussten …


Datenschutzerklärung

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1. Datenschutz auf einen Blick


Allgemeine Hinweise

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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen


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3. Datenerfassung auf unserer Website


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4. Plugins und Tools


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(Vielen Dank an Manuel, dass ich mir den Text kopieren durfte.)

Mindestumsatz für Bargeldauszahlung?

In der Vergangenheit haben wir immer "Bargeld ohne Mindestumsatz" angeboten. Mit unserem neuen Kassensystem ist das zum Leidwesen vieler Kunden leider an einen Mindestumsatz in Höhe von 20 Euro gebunden. Angeblich sei das eine gesetzliche Vorgabe und deshalb logischerweise auch nicht zu ändern.

Ist es das wirklich?

Kleine Sonntagsrecherche: Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heißt es nämlich im Merkblatt - Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unter Punkt 3. d) Reverse Bargeldzahlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ZAG):

Keine Zahlungsdienste sind Dienste, bei denen der Zahlungsempfänger dem Zahler Bargeld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs aushändigt, nachdem ihn der Zahlungsdienstnutzer kurz vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausdrücklich hierum gebeten hat.

[…]

Eine bestimmte Mindestsumme des Erwerbs ist vom Gesetz zwar nicht vorgegeben. Gleichwohl kann die Bereichsausnahme nicht in Anspruch genommen werden, wenn in der Gesamtschau der Erwerb von geringwertigen Waren oder Dienstleistungen offenkundig nur vorgeschoben wird, um den Erlaubnisvorbehalt zu umgehen.
Jetzt bleibt es also, sich darum zu streiten, was denn nun "geringwertige Waren" sind und ab wann diese nicht mehr als "vorgeschoben" gelten. Da sind die Handelsketten mit "20 Euro" bestimmt auf der sicheren Seite, da das über dem Durchschnittsbon der meisten Supermärkte liegt.

Wie seht ihr das?

Diebstahl oder kein Diebstahl?

Sven hatte mir folgende Frage geschickt:
Moin Björn,

nachdem ich gerade eine gefühlte Ewigkeit in der Schlange beim Rewe am Bahnhof verbracht habe, da mir ausgerechnet heute ein lächerliches Stück Hefe fehlte, stellte ich mir folgende Frage:

Wenn ich die Hefe genommen und 50 Cent (war Bio-Hefe :-) ) in das Regel gelegt hätte und dann den Laden ohne Besuch der Kasse verlassen hätte, wäre das dann technisch gesehen Diebstahl?
Ich bin doch kein Anwalt, aber…

Ein Kaufvertrag, geschlossen entweder schriftlich, mündlich oder sogar auch stillschweigend (wie es im klassischen Einzelhandel an der Kasse unzählige Male täglich passiert) zwischen Käufer und Verkäufer, besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden.

Wenn man nun im von Sven genannten Fall die beiden Willenserklärungen sucht, wird man feststellen, dass eine fehlt. Folglich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und damit dürfte man den Artikel, auch wenn der Gegenwert in Form von Geld zurückgelassen wird, nicht einfach mitnehmen.

Wie weit das nun als "Diebstahl" (immerhin fehlt da offensichtlich die kriminelle Absicht) vor Gericht gewertet würde, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ja auch nicht auszuschließen, dass das im Regal hinterlegte Geld überhaupt jemals in der Ladenkasse ankommt. Und dann steht man da und hat doch eine erhebliche Erklärungsnot…

Nee, nicht gut. Ich würde das lassen.

Paketannahme für Dritte

In diesem Beitrag von Radio Bremen ist zu lesen, dass Betrüger sich in einer neuen Masche Ware an nicht existierende Adressen schicken lassen und die Pakete dann bei Nachbarn abholen, welche die Sendungen im guten Glauben angenommen haben.

Damit sollten wir die Abläufe bei unserem seit etlichen Jahren angebotenen "Post-Nachbarschaftsdienst" mal dringend überarbeiten. Wir werben ja damit:
"Lassen Sie Ihre Pakete und wichtige Postsendungen in
Ihrer Abwesenheit einfach bei uns abgeben, wir verwahren sie (nach vorheriger Absprache) sicher und kostenfrei, bis Sie sie abholen.
"
Das hat bislang immer problemlos funktioniert.

Bislang… Ab sofort wird die Sendung nur noch gegen Vorlage eines gültigen Ausweises ausgehändigt, um eben genau solche Betrugsmöglichkeiten auszuschließen.

Rechnung Nr. 1

Meine erste durchnummerierte Rechnung habe ich gerade geschrieben.

Seit einiger Zeit müssen alle Rechungen mit fortlaufenden Rechnungsnummern (numerisch oder alphanumerisch) versehen sein. Bei gerade mal ca. 15-20 Rechnungen pro Jahr (immerhin bezahlen alle Kunden direkt an der Kasse) schon beinahe schwierig zu organisieren...

Aber da liegt sie vor mir, die 1 - gerichtet an das Kindertagesheim in der Nachbarschaft.

Nachtrag:
Meine erste Überlegung war, einen Stempel mit Zählwerk für die Rechnungsnummern zu kaufen. Wer sowas nicht zwingend haben muß, verkneift sich die Ausgabe von rund 50 Euro.

Impressum

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Dieses Weblog ist kein offizielles Firmen-Blog der Firma Neustädter Frischmarkt e. K., sondern ein privates, publizistisches Angebot von:

Björn Christian Harste
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Über mich:
Ich betreibe selbständig einen EDEKA-Supermarkt in Bremen. Als Vollkaufmann, der täglich mit rund 1000 Kunden, 30 Mitarbeitern, 15000 Artikeln und dutzenden Lieferanten zu tun hat, erlebt man viele ungewöhnliche und unterhaltsame Dinge, von denen ich in diesem Blog berichten möchte: Ich bin Der Shopblogger.

Nicht zuletzt um davon zu leben, aber eben auch, weil es mir Spaß macht, betreibe ich mein Geschäft. Den Sprung in die Selbständigkeit ist inzwischen fast fünf Jahre her habe ich im Mai 2000 gewagt und - von einigen frustrierenden Momenten mal abgesehen - habe ich diesen Schritt bislang nie bedauert.

So sah ich 2011 aus. :-)



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