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Überfall auf den Penny

Gestern Abend ist der gerade mal 130 Meter von uns entfernte Penny-Markt an der Ecke überfallen worden. Ist in der Vergangenheit bei uns zwar auch schon passiert, aber man verdrängt sowas ja gerne. Wenn so eine Tat dann in unmittelbarer Nachbarschaft geschieht, rückt sich sowas wieder leider ins Bewusstsein.

Alle meine Mitarbeiter an der Kasse sind instruiert, in so einem Fall das Geld rauszugeben und nicht den Helden zu spielen. Die paar hundert Euro Bargeld sind es nicht wert, das eigene Leben dafür zu riskieren. Dass es Täter gibt, die nicht nur drohen, hat man in der Vergangenheit schon zu oft erlebt und in unserem Shithole, immerhin ist Bremen auf Platz sechs der gefährlichsten Städte des Landes, muss man ja mit allem rechnen … :-(

Hier im Presseportal nachzulesen.

Gefärbte Banknoten?

Nach dem Überfall auf einen Geldtransporter vor ein paar Tagen, kam mir der Gedanke, welchen Sinn das Einfärben von Geld mit einer Farbbombe eigentlich in der Praxis hat. Im soeben verlinkten Artikel steht zwar, dass der Bargeldinhalt unbrauchbar gemacht wird, aber was heißt "unbrauchbar"? Meistens sind die Scheine ja noch als solche zu erkennen, haben vielleicht nur knapp eingefärbte Ränder und Ecken. Ich bin ziemlich sicher, dass sogar schon wir hier dermaßen kolorierte Banknoten bekommen und auch angenommen haben. Dass wir dafür bei der Bank mal keine Gutschrift aufs Konto bekommen hätten, ist mir nicht bekannt. Das ist natürlich kein regelmäßiger Vorgang sondern ich rede hier von ein paar und maximal an einer Hand abzählbare Einzelfälle in all den Jahren.

Wie man überhaupt auf die Idee kommt, eingefärbte Scheine anzunehmen? Nun, da gibt es sowas zum Beispiel. Oder ein in der Waschmaschine, Portemonnaie oder Jeanshose vergessener Schein, der die Farbe des ihn umgebenden Kleidungsstücks angenommen hat. Da ist der Unterschied zu einem mit einer Farbbombe eingefärbten Banknote nicht mehr so gigantisch groß und es kommt, vor allem auch bei der Hektik an der Kasse, nicht gleich Misstrauen auf.

Um zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Was ist denn nun mit eingefärbten Geldscheinen? Gibt es eine Regelung, dass die nicht angenommen werden dürfen? Gehen sie als "beschädigte" aber eben nicht ungültige Zahlungsmittel durch?

Auf der Website der Sparkassen gibt es dazu eine schöne Erklärung:

3. Der Geldschein ist angemalt oder verfärbt.

Auch in diesem Fall können Sie den Schein bei Ihrer Sparkasse oder der Bundesbank umtauschen.
Einschränkungen: Mutwillig beschädigtes Geld oder Geld, das in Verbindung mit kriminellen Handlungen steht. Vorsicht bei verfärbten Banknoten! Diese könnten in Zusammenhang mit einem Raub stehen.
Was einem passieren kann, wenn man Geld aus einem Raub annimmt, erklärt die Europäische Zentralbank ganz anschaulich auf ihrer Seite Banknoten mit Tintenflecken:

Falls die Untersuchungen ergeben, dass die Farbflecken von einem IBNS stammen, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung. Zentralbanken können Euro-Banknoten mit Tintenflecken von Diebstahlschutzvorrichtungen nur auf Anfrage des eigentlichen Besitzers der Banknote umtauschen, der das Opfer der Straftat war, die zur Einfärbung der Banknoten geführt hat.
Also: Im Zweifel eine Banknote nicht annehmen und den Kunden damit zur Bank schicken. Das habe ich so jetzt auch allen meinen Mitarbeiter(inne)n mitgeteilt.

Griff in die Kasse

Der überaus "sympathische" Herr mit der Schirmmütze deutete an, ein Bier kaufen zu wollen und versucht in dem Moment, in dem die Kassenschublade offen stand, mit einem schnellen Griff das Bargeld zu entwenden. Er schaffte es immerhin, mit 30 Euro zu entkommen. Was für eine "lohnenswerte" Beute für eine solche Tat …

(Vom Monitor abgefilmt von einem Kollegen mit seinem Toaster Handy.)


Brief an die Staatsanwaltschaft

Nachdem mich sein Bruder nun angesprochen hatte, kam ich doch ins Grübeln. Was ist eigentlich mit dem erbeuteten Geld passiert? Daher gab es nun eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bremen. Mehr Infos braucht es an dieser Stelle eigentlich nicht, es steht ja alles in dem Schreiben drin. Es geht übrigens um diesen Fall:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10. Dezember 2009 hat in meinem Geschäft in der Gastfeldstraße 29-33 ein Raubüberfall stattgefunden. (Reg.-Nr. xxx)

Der Täter wurde kurz darauf von der Polizei gestellt, die Beute (ca. 900€) wurden angeblich sichergestellt.

Da in so einer Sache ja immer etwas Zeit vergeht, hatte ich den Fall irgendwann gänzlich aus den Augen verloren und wurde nun vor ein paar Tagen wieder daran erinnert, weil der Bruder des Täters mich bat, seinen Bruder hier wieder einkaufen zu lassen. Ich beantworte das lapidar damit, dass ich vielleicht darüber nachdenken würde, wenn er das Geld wieder abliefert, das ich bis heute nicht zurückbekommen habe. (Weder von ihm, noch von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft…)

Außer der alten Reg.-Nr. liegt mir darüber NICHTS vor, zumal ich auch nie die Daten des Täters bekommen habe – dennoch werde ich jetzt so lange an der Sache dranbleiben, bis ich die Beute zurückbekommen habe.
Bin mal gespannt, ob da überhaupt irgendeine Reaktion folgt und wie die Sache möglicherweise noch ausgeht.

(Selbst wenn ich die Kohle wiederbekomme, wird der Typ meinen Laden übrigens nie wieder betreten dürfen. Der Drops ist sowas von gelutscht, das könnt ihr euch wohl denken…)