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Tschüss, Büro!

Endlich kam die langersehnte Antwort: Wir dürfen die besagten Wände abreißen, da sie keine statisch relevanten Bauteile, sondern lediglich dünne Innenwände sind. Da braucht es keinen Bau- oder Nutzungsänderungsantrag und es gibt auch keine Änderung in der Bauakte. Die definierte "Verkaufsfläche" ändert sich auch nicht. Oder, um mal meinen Architekten zu zitieren: "Kannst anfangen, die Wände wegzukloppen."

Ich bin sehr erleichtert, denn davon hing so unheimlich viel ab: Neues Büro (inkl. Umbau Küche und Spinde), Elektrik, Notausgang, Kühlanlagen, Fußboden – und natürlich grundlegend der gesamte neue Ladenplan.

Nutzungsänderungsantrag

Für den geplanten Abriss meines alten (noch aktuellen) Büros und des ehemaligen Vorbereitungsraums der Fleischerei, werden wir einen offiziellen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt stellen. Eigentlich sind die Flächen laut Bauakte zur allgemeinen "Verkaufsfläche" gehörig, aber da sie in den Plänen eingetragen und zumindest dort anders beschriftet sind, werden wir auf Nummer sicher gehen und durch meinen Architekten einen entsprechenden Antrag stellen lassen.

Ihr seht an dieser Stelle mal wieder, dass die geplanten Baumaßnahmen durchaus Hand und Fuß haben und kein Laienstück sind.