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Das … war der Arbeitsvertrag

Eigentlich wollte ich nur einen kleinen Notizzettel in den Aktenvernichter stecken …

Unglücklicherweise hatte ich die Ecke eines aktuellen Arbeitsvertrags einer Mitarbeiterin, den ich zusammen mit besagtem Zettel in der Hand hielt, ebenfalls mit ins Gerät gesteckt. Der Aktenvernichter hat natürlich sofort mit seiner Arbeit begonnen und mir aufgrund des Überraschungsmoments den Vertrag auch direkt aus der Hand gerissen. Das Gerät ist so schnell, dass ich kaum noch reagieren konnte.

Aber gut, die Kollegin war gerade da, wir haben einen neuen Vertrag unterschrieben und das Vertragsfragment auf dem Foto ist inzwischen komplett in Schnipsel verwandelt worden:


Die Aufforderung

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mir vor einer Weile ein Einschreiben geschickt:

"Sehr geehrter Herr Harste,

ich habe bei Ihnen in dem Zeitraum vom 27.09.2017-30.09.2017 als Verkäufer in Teilzeit gearbeitet und muss leider bis zum heutigen Tag feststellen, dass immer noch kein Zahlungseingang des ausstehenden Gehalts für September auf mein Konto verbuchen konnte, obwohl ich Ihnen die erforderlichen Kontodaten bereits mitgeteilt habe. Daher fordere ich sie auf mir das ausstehende Gehalt für September 2017 in Höhe von 250,38€ (netto) (= 260 € brutto) mit einer Fristsetzung bis zum 15.11.2017 auf das folgende Konto zu überweisen. […]
"

Ich liebe so ein pseudobürokratisches Geschwafel. Nur zur Info: Der Kerl hatte tatsächlich im genannten Zeitraum bei uns gearbeitet. Dass das Arbeitsverhältnis nicht darüber hinaus fortgesetzt wurde, lag zu exakt 100% daran, dass er ohne sich noch einmal bei mir oder einem meiner Mitarbeiter gemeldet zu haben nicht mehr zur Arbeit erschien und auch nicht mehr telefonisch erreichbar war. Natürlich hätten wir die geleistete Arbeit abrechnen können, aber bei jemandem, der so tut, als wäre er vom Erdboden verschwunden, wollten wir einfach erst mal abwarten und gucken, was passiert.

Von mir gab es folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr erfrischend freundliches Schreiben vom 30. Oktober 2017.

Sie hätten sich die Mühe mit den in Floskeln verpackten Drohgebärden sparen können, wenn Sie sich einfach kurz telefonisch oder via E-Mail bei mir oder meinem Mitarbeiter gemeldet und bei der Gelegenheit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hätten, anstatt einfach nicht mehr zum Dienst zu erscheinen und nicht mehr auf Anrufe zu reagieren.

Wie auch immer: Ich habe den von Ihnen genannten (Brutto-)Betrag durch unsere Lohnbuchhaltung laufen lassen und soeben den sich daraus errechneten Nettolohn auf Ihr Konto xxx überwiesen.

Die von Ihnen geforderten € 250,38 konnte ich Ihnen jedoch nicht auszahlen, da Sie, wie Sie freundlicherweise in Ihrem Schreiben bestätigt haben, in unserem mündlichen Arbeitsvertrag auf Teilzeit (und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) eingestellt waren, woraus sich die Pflicht zur Zahlung von Lohnsteuer, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt, was den ursprünglich von Ihnen gewünschten Betrag auf € 181,32 reduziert.

Dieser Piekser in die Wunde war ausreichend Genugtuung für mich. :-) Da sich dieser ehemalige Mitarbeiter bis dato auch nicht wieder bei mir direkt oder in der Filiale gemeldet hat, dürfte die Sache damit auch abgeschlossen sein.

Mein allererster eigener Arbeitsvertrag

Ich wusste gar nicht, dass der überhaupt noch existiert. Beim Aufräumen habe ich in einer Kiste in einem dicken Stapel Papier noch meinen ersten eigenen Arbeitsvertrag gefunden. (Oha, die co op hat ja dem Wikipedia-Artikel nach zu urteilen eine finstere Vergangenheit, daran bin ich aber nicht Schuld, ich schwör's…)

Am Supermarkt bei uns um die Ecke hing ein Schild an der Tür: "Schüler oder Rentner für Reinigungstätigkeiten gesucht" (Die Geschichte gab es hier schon einmal zu lesen.)

Ich fragte damals nach, ob ich das machen könnte. Man kannte mich in dem Laden als Kunden und ohne weitere Komplikationen hatte ich den Job. Sechs Stunden pro Woche war ich für den Außenbereich des Supermarktes zuständig: Hof fegen, Mülleimer leeren, Einkaufswagen zusammenschieben, Unkraut jäten – und was eben noch so anfiel. Später wurden dann neun Stunden pro Woche daraus, ich rutschte nebenbei auch immer weiter in den Laden hinein, Leergutannahme, Ware verräumen. Tzja – und nach dem ich anfänglich immer sagte, dass ich bestimmt niemals eine Ausbildung im Einzelhandel machen würde, kam es im Sommer 1994 dann doch anders. Irgendwann machte mir die Arbeit nämlich richtig Spaß und im Gegensatz zu einer damaligen Mitazubine machte ich den Job eben ausdrücklich nicht nur, weil ich "nichts anderes gefunden" hatte. Und diese Freude ist es wohl auch, die mir bis heute den Erfolg in der Selbstständigkeit beschert. :-)

Angefangen mit sechs Stunden pro Woche als Gewerbegehilfe. Das ist schon fast der klischeehafte Werdegang "vom Tellerwäscher zum Millionär" – auch wenn ich von der Million noch ganz weit entfernt bin. Aber zumindest hat es für ein relativ geldsorgenfreies Leben gereicht und das ist auch schon viel wert.