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Kommentare

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Raoul am :

Zu den Ladendieben:
QUOTE:
„Sinnvoll wäre eine Schadenswiedergutmachung als Verfahrenshindernis“, so die Professorin. Soll heißen, wenn der Täter den materiell geringen Schaden ersetzt, darf er nicht noch angezeigt werden und vor Gericht landen.

Also: Wenn jemand dabei auffliegt, wie er zwei Dosen Bier rausschmuggelt, dann darf er diese bis zum Eintreffen der Polizei leertrinken, das Dosenpfand einlösen und für den Restbetrag von < 1 EUR hat er 4 Wochen Zeit (bis kurz vor der geplanten Eröffnung des Verfahrens) um ihn Björn zukommen zu lassen. Bedeutet: Björn bietet dann zinslose Kredite für jedermann an. 8-)

Georg am :

Das ungeliebte Pfand kommt auch für diese Getränke

Eine höhere Steuer auf Getränke in Einwegverpackungen hätte einen grösseren Effekt aber man möchte ja der Industrie nicht auf die Füsse treten.............

Muhu am :

Wie gemein, dass Ladendiebe verfolgt werden...

Der eine am :

Nein, dass heißt: wenn er die 2 Dosen bezahlt darf er nicht noch angezeigt werden.

Klingt zwar logisch, aber wenn das maximal zu erwartende wäre dass man das Diebesgut bezahlt würden viel mehr Leute klauen... Man hat ja nichts zu verlieren.

Wenn dann bezahlen aber die Wahre bleibt im Laden. Und die Arbeitszeit die für ihn anfällt auch brav bezahlen.

Der eine am :

"Die Verfahrenskosten stehen oft in keinem Verhältnis zum Schaden."

Bei sowas drehen sich mir die Fussnägel hoch. Kosten/Nutzen-Rechnung bei Strafverfahren?

Kommt dann irgendwann jemand mit "Ach den Mörder zu suchen ist doch viel zu teuer umd steht in keinem Verhältnis zu dem einen Menschen den er ermordet hat"? Oder" ach lass die Geisel sterben, eine Rettungsaktion steht doch da in keinem Verhältnis. Schon was das Einsatzkommando kostet"...

Btw: wieso mehr Männer Straftaten begehen könnte ich ihr schnell erklären:
A.) weil viele Männer gestehen eine Straftat begangen zu haben die eigentlich eine Frau begangen hat.
B.) Weil Frauen sich nicht selbst die Finger Schmutzig machen. Sie bezirzen lieber einen Kerl damit der es für sie tut.

Kurz: weil Männer Blöd und Frauen Schlau sind.

Dummkopf am :

Was sich heutzutage alles so Professorin nennen darf...
Von Strafen als Abschreckung hat die Gute wohl noch nie was gehört?

Jochen am :

Wenn man das wie bei Urheberrechtsverletzungen (Nachlizensierungen kosten das n-fache des Listenpreises) und mit gesetzlich verankerter Bearbeitungsgebühr ("bei Ladendiebstahl erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 100 €") verbindet, dürfte das möglicherweise abschreckender wirken als die jetzige Situation, wo für den Ladendieb die Chancen gutstehen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Tobi am :

Das Einzige, was eine solche Steuer zur Folge hätte, wäre eine allgemeine Preissteigerung bei Getränken.

Sie würde weder zu wesentlich mehr Mehrweg führen, noch die immer schlechter werdende Ökobilanz von Mehrweg verbessern.

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