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Kaffeedieb in Badelatschen

Dieser Typ war eben wieder bei uns im Laden und wollte Kaffee im Wert von über 70 Euro mitgehen lassen. Die Ware haben wir behalten, der Täter ist flüchtig (aber der Polizei immerhin bekannt).

Wie, der Täter ist flüchtig? Wie konnte er überhaupt wieder auf Klautour gehen? Hallo? Jemand zu Hause bei der Staatsanwaltschaft Bremen? Ist alles gesund bei euch??? Warum sitzt sowas nicht längst mal für ein paar Jahrzehnte im Knast???

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Kommentare

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Basti am :

Weil er nur ein wenig Kaffee klaut.

der Muger am :

Kaffeedieb in Badelatschen - das kann ja nur Dittsche gewesens ein! ;-)

Yola am :

Weil der arme LD eine schwere Kindheit hatte und man schließlich dafür Verständnis haben muss. Darum sitzt er nicht hinter Gittern.

Lea am :

Ein bisschen Recherche wird offenbaren, dass deutsche Gefängnisse zur Zeit überlastet sind. Also lässt man sowas wohl durchgehen?

OxKing am :

Weil die Gefängniswärter es leid waren Tee zu trinken nur weil denen so ein Häftling in Badelatschen immer den Kaffee geklaut hat.

neandertaler am :

Also ICH möchte in keinem System leben, in dem der Diebstahl von Kaffee eine jahrzehntelange Haftstrafe nach sich zieht.

Derartiges populistisches Gekläffe ist zwar wahnsinnig in Mode, aber man muss ja nicht mit jeder Mode gehen.

Fabian am :

Hach ja immer diese Stazis... :-D

Björn Harste am :

QUOTE:
in dem der Diebstahl von Kaffee eine jahrzehntelange Haftstrafe nach sich zieht.


Ich auch nicht.

Aber ich möchte in einem Systemleben, in dem Straftäter, die mehrmals irgendwas klauen und auch ansonsten schon mehrfach mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen sind, einfach mal vom Rest der Gesellschaft, mit der sie offenbar nicht klar kommen wollen, isoliert werden.

eigentlichegal am :

@alauner, @neandertaler
Falls man mal dem "Dieser Typ"-Link folgen würde bevor man sich ein Urteil bildet:
"Ein uns bekannter Bösewicht hat nicht nur bei uns geklaut, sondern hat schon etwas mehr auf dem Kerbholz. Zitat Polizei: "Der hat das komplette Strafgesetzbuch rauf und wieder runter."

In den nächsten Tagen soll sogar ein Antrag für einen Haftbefehl gestellt werden."

Hat sich also was mit "Nur Kaffee geklaut"

Michael am :

Untersuchungshaft gibt es genererell nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Da der "Typ" regelmässig mit der Polizei Kontakt hat, besteht keine Fluchtgefahr.

U-Haft wg. Wiederholungsgefahr ist nur bei bestimmten Straftaten möglich, "einfacher Diebstahl" geört nicht dazu.

(StPO, p 112 ff)

Raoul am :

Ein Haftbefehl hat nicht zwingend etwas mit Untersuchungshaft zu tun.

Daniel am :

Warum soll der Steuerzahler jahrzehntelang Kost und Logis bezahlen für Kaffe im Wert von wenigen hundert Euro???

Michael am :

Nicht zwingend, aber in diesem Kontext ("In den nächsten Tagen soll sogar ein Antrag für einen Haftbefehl gestellt werden") pratisch die einzige Möglichkeit. Einen Vollstreckungshaftbefehl müsste die Staatsanwaltschaft nicht beantragen, bei einer Verhaftung in der Hauptverhandlung wäre der Antrag nicht "in den nächsten Tagen". Oder übersehe ich etwas?

Raoul am :

Ja, vermutlich hast Du recht. Denkbar wäre aber in der Konstellation noch der Sicherungshaftbefehl - wenn derjenige bereits das Strafgesetzbuch "rauf und runter" hat, erscheint mit eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe nicht allzu unwahrscheinlich.

Es ist aber sehr gut möglich, daß tatsächlich U-Haft gemeint ist und der Haftbefehl wegen anderer Straftaten beantragt wurde. Daß Gerichte oftmals auch trotz festem Wohnsitz Untersuchungshaft beantragen, davon zeugen zumindest einige Einträge bei Udo Vetter.

Nicht der Andere am :

Also Inhaftierung nur, sobald und solange die Inhaftierungskosten von rund 3000 Euro pro Monat durch den verursachten Schaden "gedeckt" sind. Und wenn jemand einen diabetes-, herz- und krebskranken Rentner mit enormen Behandlungskosten abmurkst, dann bekommt er wohl statt einer Strafe ein Lob und eine Provision gemäß den ersparten Gemeinschaftskosten?

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