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Verflext und zugenäht!

Gestern Abend habe ich übrigens noch die zugesagten Informationen bekommen. Das gesamte System lässt sich wohl am besten mit einer mitgelieferten Grafik beschreiben, aus der folgende Informationen hervorgehen:

Kunde kauft beim Händler ein, bezahlt dort zunächst 100%.
Der Händler gewährt einen offenbar frei wählbaren Rabatt.
Von diesem Rabatt bekommt der Kunde 50% als Cashback.
Die andere Hälfte wird aufgeteilt: 40% bekommt Firma Flex und die verbliebenen 60% werden nach einem nicht näher erläuterten Schlüssel wieder an die Händler ausgeschüttet.


Wie soll man da jetzt als Händler langfristig profitieren, außer man heißt FlexCom und hat seine 20% sicher?
Und was habe ich davon außer dem direkt durch den Rabatt/Cashback verringerten Gewinn? "Kundenbindung" ist übrigens nicht das ultimative Argument, mit dem man Firmeninhaber zu jedem Quark überreden kann – auch wenn es immer wieder versucht wird.

Ich bedankte mich noch freundlich für die Mühe, lehnte aber dennoch jede weitere Zusammenarbeit ab.

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Kommentare

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Julia am :

Klingt irgendwie nach dem Verfahren der GEMA. Die größten Händler werden letzendlich den größten Anteil der ominösen 60% erhalten.

Jetzt wäre es nochmal witzig zu wissen, wer genau hinter dem Flexdingens steht.
Nachtigall, ick hör dir ... und so :-P

Andreas am :

Cengiz Ehliz, dürfte der selbe sein von Germanway GmbH

eigentlichtyler am :

Da sieht man es mal:
Björn gönnt seinen Kunden weder Rabatte noch kostenlose Telefonate! Schlimm!

Der Zefixfuchs am :

Firma in der Schweiz? Hier der Zefix-Eintrag
http://tg.powernet.ch/webservices/inet/HRG/HRG.asmx/getHRGHTML?chnr=4403027259&amt=440&toBeModified=0&validOnly=0&lang=1&sort=0

Sie auch noch: weeCONOMY Group AG

Da wird fleissig umfirmiert, panaschiert, aggregiert, fusioniert.

Hier der Firmensitz https://goo.gl/maps/Je9PR

SPages am :

Es könnte den Damen und Herren schlechter gehen würde ich sagen ;-)

Nicht der Andere am :

Besonders übles Schneeballsystem. Ganz oben in der Nahrungskette verbleibt Flex mit dauerhaft 20% aller Rabatte. Da ein Händler ja laut dem ersten Beitrag an Einkäufen "seiner" - also bei ihm angeworbenen - Flex-Kunden bei anderen Flex-Händlern profitieren soll, wird er einen - festen oder flexiblen - Anteil der für Händlerausschüttungen dort vereinnahmten 30% des Rabattwertes bekommen. Man kann eigentlich getrost davon ausgehen, daß sämtliche, nicht von Flex stammenden Positivmeinungen von Leuten stammen, die entweder dabei sind und von später Dazukommenden profitiere wollen oder aber nichts verstanden haben und ans Perpetuum Mobile glauben. Wahrscheinlich hatte die Außendienstbiene das auch nicht ganz verstanden, wie's funktioniert. Abgesehen von der kopflastigen Umverteilerei verdient natürlich nur Flex und Händler/Kunden zahlen's.

Auxburg am :

Das eruinnert mich an einen anderen Betrüger, dessen Firmen auch alle in der Schweiz sahsen....... :-(

Roy am :

Wenn ich die Informationen im Netz richtig verstanden habe, muss der Ladeninhaber noch 699€ für das Terminal hinblättern und der Flexcard-Besitzer zahlt eine Gebühr von 2,99€ pro Woche(!) an Flexcom.

Bei diesem System scheint nur einer richtig Kasse zu machen.

Frank Goller am :

Die Herren sind doch seit 1999 bekannt, mit Germanway, Germananway, Tivibo, IQ Conzept, Flexcom und so weiter und so fort. Finger weg !

Susanne Bracke am :

Den Bock zum Gärtner gemacht...
Wie schafft er das nur immer wieder???
http://www.eu-wirtschaftssenat.eu/english/senators.html?senatorID=715

Tobias am :

Beim Europäischen Wirtschaftssenat berufen zu werden ist einfach eine Kostenfrage, dh. die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig und hat m.E. nichts mit Seriosität zu tun.
Mehr Infos u.a. hier (Urteil LAndgericht Hamburg)
http://sus-law.de/2016/08/17/landgericht-hamburg-beschrankt-werbung-mit-top-100-und-dem-europaischen-wirtschaftssenat/

Zitat: "Tatsächlich handelt es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem schnöden Verein, die selbst beantragt werden muss. Die Kosten belaufen sich auf 500 EUR Aufnahmegebühr und einem monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 300 EUR. Das Gericht erkannte hier eine „Win-Win-Situation für alle Beteiligten, mit Ausnahme des angesprochenen Verkehrs“, die darin besteht, dass sich die Mitglieder gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren, „mit dieser Bezeichnung, hinter der nicht wirklich etwas steht“, schmücken dürfen."

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