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Bremer Arbeitsgericht

Björns Finanztipp: Falls ihr mal in argen Geldsorgen seid und euch ein paar zehntausend Euro auf dem Konto fehlen – beklaut doch einfach mal euren Arbeitgeber.

Da gibt es nämlich keine Strafe, die man z.B. bei einem Raubüberfall zu befürchten hätte, und vorbestraft ist man danach auch nicht, sondern bekommt als Belohnung auch noch ein paar Monatsgehälter Abfindung und ein "wohlwollendes Zeugnis" obendrauf.

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Kommentare

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I killed the Girl am :

Uiui.. Gehts hier etwa um die berühmten zehntausend Euro??

drea am :

Entweder hast du den falschen Anwalt oder sie war mit dem Richter in der Kiste...

Jürgen am :

Ich schließe mich der Frage an

Der Sparsame am :

Aber nun zu einer anderen Frage:
Was ist denn diese ominöse magische "grüne LED"?

Grüße
Der Sparsame Kenny

Smoo am :

Es ist doch nicht zu fassen ...!
:'(

The other one am :

Also, ganz einfach: Die ist nicht magisch.

DJ Teac am :

Was mich wieder zu dem Thema bringt das Arbeitszeugnisse für den Arsch sind.

Raoul am :

Es würde schon helfen, auch mal die Antworten zu lesen...

http://www.shopblogger.de/blog/archives/13981-3-Tage-SSL,-schon-ein-Upgrade.html#comments

SvenW am :

Ist die gute Frau im strafrechtlichen Sinne rechtskräftig wegen des Diebstahls verurteilt? Falls ja, wundert mich dieses Urteil sehr, anderenfalls überhaupt nicht.

The other one am :

Da bin ich aber froh, das hier ganz automatisch und sexistisch einem Weibchen diese Untaten zugeschrieben werden.

oneiros am :

Für die Strafe ist ja auch nicht das Arbeitsgericht, sondern das Amtsgericht zuständig. Die fristlose Kündigung sollte aber eigentlich kein Problem sein, dafür reicht doch schon fast ein Pfandbon, lieber Arbeitgeber.

Keinen Anwalt gehabt?

Raoul am :

Macht aber Sinn. Im 10000er Beitrag schrieb Björn:

"Ich hatte diese Kollegin bislang für absolut loyal gehalten, aber Gelegenheit scheint nicht nur sprichwörtlich Diebe zu machen."

dr. pop am :

Wenn ich mich recht entsinne, kann Björn den Diebstahl nicht beweisen.
Daher wird die Dame auch nicht rechtskräftig verurteilt sein.

Lutzm am :

Das Problem ist ja wohl (soweit man das aus den kryptischen Postings erlesen kann), das er den Diebstahl nicht beweisen kann. Und ohne Beweise ist weder eine Verurteilung wegen Diebstahl noch eine fristlose Kündigung. Und scheinbar hat er sie fristlos gekündigt - was ihm jetzt um die Ohren gehauen wurde.... Dumm gelaufen, ärgerlich für ihn, aber weder überraschend noch unangemessen.

Erklärbär™ am :

Naja, dafür sind dann doch zu wenig Baumwollfasern drin. Ich würde mir jedenfalls mit dem üblichen Papier nicht den Arsch wund reiben wollen. Aber da jeder einen anderen Geschmack, nichts für ungut, Mr. DJ.

dr. pop am :

Ganz so kryptisch ist es ja nun nicht.

" Ich vermutete den Täter in meinen eigenen Kreisen, da niemand anders im fraglichen Zeitraum Zugang zum Büro gehabt haben könnte.

Leider waren das alles nur Spekulationen und auch die eingeschaltete Kripo konnte kaum etwas unternehmen, so dass das Verfahren nun endgültig eingestellt wurde."

The other one am :

Hier geht es aber um einen anderen Fall.

The other one am :

Geschmack? Ob jetzt ein Arsch wund ist oder nicht, für einen Geschmackstest wäre meine Bereitschaft äußerst gering.

dr. pop am :

Die Sachlage ist aber dieselbe. Die Tat ist (leider) unbewiesen.

The other one am :

Obwohl, wenn ich jetzt ein Klugscheißer wäre, aber zum Glück ist das ja nicht so ...

dr. pop am :

Aber um welchen Fall geht es denn, wenn nicht um diesen?

Das ist der einzige, den ich auf dem Schirm habe.
Wahnsinn, dass das schon so lange her ist.

The other one am :

Vertraue mir einfach mal. Ich habe meine Gründe, warum ich zu dem Thema nichts weiter schreibe. Ich wollte dir nur helfen und eben mitteilen, dass dein Hinweis in eine falsche Richtung führt. Quasi ein Tipp unter Kumpels. Mehr nicht.

dr. pop am :

Ich nehme das mal so hin. Wenn es stimmt, wovon ich ausgehe, tut es mir für Björn echt leid. Scheint dann ja eine etwas größere Sache als der "Rauchmelder" gewesen zu sein. :-(

Raoul am :

Also hast DU die 10000 gestohlen! Bjööööööööörn...

;-)

The other one am :

Das passt einfach in das allgemein schlechte Bild, welches man von der Gesellschaft in Deutschland immer mehr erhält.

Und dann wundert sich die Politik, warum es immer weniger Unternehmensgründungen gibt und damit auch weniger Arbeitsplätze.

dr. pop am :

Das würde ich dann schon ein wenig relativieren. Was soll ein Richter denn machen, wenn es keine Beweise gibt? Da bleibt ja nur ein Freispruch und damit ist auch die fristlose Kündigung hin.
Der/die Beklagte akzeptiert eine fristgerechte Kündigung und hat demnach Anspruch auf Lohnfortzahlung und ein ordentliches Zeugnis.

So ärgerlich das auch klingen mag, aber nicht umsonst hat "in dubio pro reo" in Deutschland verfassungsrang.

Und nochmal: Für Björn tut es mir leid.

telefonfreak am :

Meine Bewerbung als straffreier Tresorstürmer

Hallo Björn, sehr geehrter Herr Harste (zutreffendes bitte streichel)!

Mit den beigefügten Unterlagen bewerbe ich mich um eine Stelle in Ihrem Sparedeka-Markt in Bremen als Verkäufer. Durch Ihr Block (sorry, falls das jetzt durch Ihren Block heißen muss, aber für Bildung habe ich aldi Jahre nie einen Penny ausgegeben ganz real,- betrachtet) habe ich erfahren, dass Sie gewillt sind, meine finanzielle Situatuation durch eine Menge Geld schuldenfrei zu machen.

Ich versichere Ihnen dir uns dass ich in einem unbeachteten Moment gerne 10.000 Euro entwende, die Sie du gerne bei der Versicherung als gestohlende 20.000 Euro angeben dürfen und wir machen dann halbe halbe aber bitte ohne dass ich dafür Paybäck-Punkte kriege.

Bis zum Entwendungszeitpunkt bin ich auch bereit für 6 Euro die Stunde netto als Minijobber zu arbeiten. Geben Sie zu, das hat für uns beide nur Vorteile. Und beim nächsten Halloween Scary Shopping sparen Sie bei mir die Maske, ich habe auch ohen diese eine Verbrechervisage. Hoffe ja Ihre Kameras im Laden halten das aus.

Ein Zeugnis von meinem vorherigen Chef der nicht ins Handelsregister eingetragenen Firma Klau und Greif kann ich nicht beifügen, da er mir mündlich mit den Worten "Verpiß dich" entließ. Mein Führungszeugnis habe ich nicht beigelegt, da ich so diesen Brief mit 55 Cent frankieren kann und die Kosten für ein Paket spare.

Zu einem Vorstellungsgespräch in Ihrem Kontor stehe ich gerne bei geöffnetem Tresor zur Verfügung.

dr. pop am :

Sehr geehrter Herr telefonfreak,

es haben sich mehr als 100 Personen auf den Job als Ladendieb beworben, so das wir eine Auswahl treffen mussten.
Bitte verstehen Sie diese Absage nicht als Kritik an Ihren persönlichen Fähigkeiten.
Für Ihre weitere Zukunft wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

The other one am :

PS: Zu ihrer Entlastung haben wir die eingesandten Bewerbungsunterlagen sofort vernichtet.

dr. pop am :

P.P.S: Gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung haben wir eine geistig behinderte Person eingestellt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ab sofort die Stelle als Bildungssenatorin in Bremen erneut ausgeschrieben ist.

The other one am :

Ja, sehe ich für Björn auch so.

Aber es gibt ja auch (leider) genug Fälle, in denen eben nicht im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird, wenn der Angeklagte ein Arbeitgeber ist.

Hier werden dann Kräfte- und Abhängigkeitsverhältnisse bemüht, um den Arbeitnehmer besser zu stellen.

Justita mit der Augenbinde ist schon lange tot.

dr. pop am :

Das halte ich für ziemlichen Unsinn. Die Rechtsprechung zieht da zum Glück ihre Grenzen.
Kann einem mutmaßlichen Täter eine Tat nicht nachgewiesen werden, gilt er als unschuldig.

The other one am :

"Kann einem mutmaßlichen Täter eine Tat nicht nachgewiesen werden, gilt er als unschuldig."

Ah, ok. Ich bin ja kein Jurist.

Wann und unter welchen Umständen wird denn einem mutmaßlichen Täter seine Tat nachgewiesen?

Lammi am :

ganz einfach: indem du von einem ordentlichen gericht verurteilt wirst. bis dahin bist du unschuldig. nennt sich "unschuldsvermutung" und ist eine der wesentlichen säulen eines rechtsstaatlichen systems.

auch als nichtjurist kann man das wissen, aber ok, wenn man den ganzen tag im shopbloggerblog rumhängt, kriegt man vermutlich nicht so viel mit.

dr. pop am :

Dem ersten Absatz von Lammi stimme ich zu, dem 2. nur bis zum 1. Komma.

The other one am :

Würde die Unschuldsvermutung tatsächlich durchgängig angewendet, dann dürfte kein einziger Tatverdächtiger vor seiner Gerichtsverhandlung inhaftiert sein. Immerhin, er ist ja als unschuldig anzusehen. Wir wissen aber, das ist nicht der Fall.

DJ Teac am :

Und wir wissen dass die Medien einen auch ohne Verurteilung schon während des Verfahrens "verurteilen" dürfen.
Hexenjagd ist wieder im Trend, solange es von den Medien betrieben wird.

dr. pop am :

Ich
schreib
mal
unten
weiter.
Wird
hier
zu
eng.

The other one am :

@ dr. pop

(das wird da oben wieder so eng).

"(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht."

Tatsache, genau wie Lammi geschrieben hat, es ist ganz einfach.

Ich vermute die Zellen sind immer entsprechend handwerklich vorbereitet.

Und Ironie des Schicksals: Björn ärgert sich heute, dabei hat er mit der Halle ja jede Menge Zeug umsonst bekommen. Da waren bestimmt auch drei bis vier Eimer Haftgrund dabei. Nachher ist man immer schlauer.

dr. pop am :

@ DJ Teac

In Bremen geht das auch andersrum.
Aktuell sitzt hier ein hochrangiger SPD-Politiker und Veranstalter von Jugendreisen in U-Haft.
Der Vorwurf: Er soll einen jungen Mann mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht und diesen dann sexuell missbraucht haben.
Der Mann gilt als dringend tatverdächtig, da der Wirkstoff der K.O.-Tropfen im Blut des Opfers nachgewiesen wurde und DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters an der Kleidung des Opfers gefunden wurden.

Radio Bremen verschweigt völlig, das es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Politiker handelt.

Der Weser Kurier schreibt nur von einem "Ortspolitiker" und verschweigt dessen Parteizugehörigkeit.

Und sogar die BILD bringt lediglich ein Foto mit schwarzem Balken und kürzt den Nachnamen.

dr. pop am :

Ob jemand einer Tat dringend verdächtig ist, entscheidet ein Richter und nicht der Kläger.

Ob Haftgründe bestehen, regelt das Gesetz.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde

a)
Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,

und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

The other one am :

1. "... da der Wirkstoff der K.O.-Tropfen im Blut des Opfers nachgewiesen wurde ...".

Das wurde in den ersten Artikeln anders berichtet. Ein möglicher Nachweis ist wohl nur einem einem engen Fenster von Stunden möglich, nicht von Tagen.

2. In den ersten Berichten, die ich dazu gelesen habe, wurde der volle Name erwähnt und auch der Ort. Das ist ein Stadtteil von Bremen mit Doppel-F. So weit ich weiß befindet sich dort ein Supermarkt der offensichtlich floriert. Durch die Gehbewegungen der Kunden entstanden Schwingungen im Gebäude und dadurch ist die Dachfassade großflächig abgefallen.

The other one am :

Nee, Du machst es jetzt kompliziert. Lammi hat aber ganz eindeutig erklärt es sei einfach. Sogar in der Steigerungsform: ganz einfach.

Warum sollte jemand tatverdächtig sein? Dieser Mensch hat als unschuldig zu gelten, nach der Lex Lammi.

Warum sollte er Beweismittel vernichten? Er gilt als unschuldig, also keine Panik.

Oder es ist eben doch nicht so einfach. Dann muss Lammi hier nochmal ran.

dr. pop am :

"Das wurde in den ersten Artikeln anders berichtet. Ein möglicher Nachweis ist wohl nur einem einem engen Fenster von Stunden möglich, nicht von Tagen.

Der mutmaßliche Täter hat selber einen Rettungswagen gerufen, weil das Opfer im Laufe der Tat kollabiert ist. So konnte auch der Nachweis des sich sehr schnell abbauenden Wirkstoffes noch nachgewiesen werden.
Das Opfer lag übrigens zwischenzeitlich im künstlichen Koma, es bestand Lebensgefahr.

Noch Fragen?

dr. pop am :

Ein bei der vorgeblichen Tat ebenfalls anwesender Mann sitzt mittlerweile auch in U-Haft. Tatvorwurf: Sexuelle Nötigung. Auch von ihm wurden DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers gefunden.

dr. pop am :

In beiden Fällen haben Bremer Richter entschieden: U-Haft wegen Wiederholungsgefahr.

The other one am :

Ich kann nur darüber berichten was ich lese. Und da verändern sich häufig Sachlage und vermeintliche Fakten.

Ich war ja nicht dabei, nicht mal in der Nähe.

Vergleichbare eigene Erfahrungen kann ich auch nicht beisteuern. Meine Sexualpartnerinnen sind weit entfernt von einem Koma. Diese Gefahr besteht dann eher bei mir selbst. :-)

The other one am :

Wiederholungsgefahr. Echt?

Glauben die Richter wirklich, das Opfer geht nochmal mit den beiden in die Wohnung? Hmmmm ....

dr. pop am :

Natürlich. Das mutmaßliche Opfer wurde dermaßen geil durchgevögelt, dass es auf einen weiteren Besuch in der Wohnung des mutmaßlichen Täters schon jetzt richtig heiss ist.

The other one am :

OT

Unser Bonvivant hat sich irgendwie aus dem Netz abgemeldet.

Es gibt wohl keine Leitung mehr ins Unterholz.

dr. pop am :

"Das wurde in den ersten Artikeln anders berichtet. Ein möglicher Nachweis ist wohl nur einem einem engen Fenster von Stunden möglich, nicht von Tagen."

Das wurde in keinem Artikel anders berichtet, da der Beschuldigte selber einen Rettungswagen gerufen hatte. Die herbei gerufenen Ärzte haben Blut abgenommen und festgestellt, dass das Opfer mit K.O.-Tropfen betäubt wurde.
Das alle geschah sher zeitnah.

The other one am :

"Das wurde in keinem Artikel anders berichtet, ..."

Dann muss ich das wohl glauben, da ich mir nicht zutraue alle Artikel zu kennen.

dr. pop am :

Verlinke doch einfach diese "ersten" Artikel.

The other one am :

Poste mal kurz die Liste aller Artikel zu diesem Thema, Du hast die ja sicherlich komplett parat. Ich suche das dann heraus. Diese Mühe mache ich mir dann gerne.

dr. pop am :

Ich denke, Du bist da in der Bringschuld.

"Das wurde in den ersten Artikeln anders berichtet. Ein möglicher Nachweis ist wohl nur einem einem engen Fenster von Stunden möglich, nicht von Tagen."

Der Nachweis wurde binnen weniger Stunden erbracht.

The other one am :

Nee, das sehe ich nicht so.

"Dann muss ich das wohl glauben, da ich mir nicht zutraue alle Artikel zu kennen."

Mir ist dieser Fall nicht so wichtig, ich glaube deine Version. Dafür lohnt sich keine hitzige Diskussion. Wenn Du allerdings darauf bestehst unbedingt Recht behalten zu müssen und mit sehr starken Ansagen kommst, dann verschiebe die Bringschuld nicht auf mich. Du hast ja ein Interesse daran diese Diskussion weiter zu führen.

Schaf Nase am :

Vor dem Arbeitsgericht sind es im Kammertermin immer drei Richter ...

JeriC am :

Tatverdächtig != Unschuldig. Weißt du selber?
Wieso tust du hier eigentlich immer so dumm?

The other one am :

Ich tue nicht so, ich füge mich in mein Schicksal:

"... wenn man den ganzen tag im shopbloggerblog rumhängt, kriegt man vermutlich nicht so viel mit."

Oder willst Du etwa behaupten Lammi hätte keine Ahnung?

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