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Nicht gestattet, diese zu lesen

Unter einer geschäftlichen E-Mail stand am Ende der Signatur folgender Satz:
Diese Information ist vertraulich und ausschließlich für die adressierte Person bestimmt. Personen, für die diese Information nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen […]
Vielleicht sollte der Hinweis ganz oben stehen und nicht erst am Ende der Mail. :-D

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Kommentare

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The other one am :

Das ist ja kein Problem:

http://i49.tinypic.com/noxdt4.png

JSG am :

*Juristischer Scheißklug-Modus:*

So ein Hinweis bringt nach wohl herrschender Ansicht eh nichts, auch am Anfang der Mail. Selber schuld, wer falsch verschickt - und auch wenn die Post einen Fehler macht. Dennoch schreiben selbst Anwaltskanzleien dergleichen in jede Mail...

Wohl in der Hoffnung, ggf doch jemanden abzuschrecken. Und einem echten Empfänger zu zeigen, dass man die Privatsphäre ernst nimmt.

Das weiterverbreiten einer falsch zugegangenen Sendung kann natürlich strafbar sein. Das sollte sich aber auch ohne Hinweis verstehen.

Erklärbär™ am :

Klug geschissen. Dem ist wenig hinzuzufügen, obwohl ich gerade Druck hätte.

SimonB am :

Ich bekam ja mal ein Fax von der Polizei...
Fußzeile: "Sollte Sie dieses Fax nicht oder nur unvollständig erreicht haben, so melden Sie sich unter Tel. ..."

mmh. genau.

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