Mit der Tagespost trudelten in meinem Markt in Findorff zwei Infoblätter der Polizei Bremen ein. Dort heißt es:
Vorsicht beim Verkauf von folgenden Chemikalien:
· Wasserstoffperoxid >12%
· Ammoniumnitrat
· Kaliumchlorat
· Kaliumnitat
· Kaliumperchlorat
· Kaliumpermanganat
· Natriumchlorat
· Natriumnitrat
· Natriumperchlorat
Diese werden neben ihrer legalen Nutzung zur illegalen Herstellung von Explosivstoffen verwendet!
Mit Natriumchlorid kann ich dienen, kiloweise dazu, aber das ist wohl nicht so spannend. Wieso bekommen wir nur so ein Schreiben, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, auf folgende Dinge zu achten:
· Kunde zögert sich auszuweisen und Personalien mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben oder eine schriftliche Bestellung aufzugeben
· Erreichbarkeit des Kunden nur über Mobiltelefon
· ohne erkennbaren Grund veränderte Bestellpraxis
· Übergabe an Parkplatz oder Bahnhof
· angegebener Verwendungszweck ist nicht plausibel
· u.v.m.
Auf alle Fälle wird eindringlich darauf hingewiesen, den Vorfall der Polizei zu melden.
Ich habe von diesen Dingen keine Ahnung, darum einfach mal in die Runde gefragt:
1.: Dürfen diese Chemikalien einfach so in beliebigen Mengen frei verkauft werden?
Wenn dies zutrifft, ist das Infoblatt relativ wertlos. Niemand tut etwas illegales beim Kauf oder Verkauf dieser Stoffe. Unbescholtene Verwender geraten aufgrund irgendeiner (möglicherweise unbeabsichtigten) Unregelmäßigkeit ins Visir der Polizei.
2.: Dürfen diese Chemikalien unter Einhaltung bestimmter Richtlinien verkauft werden?
Dann sind die Abläufe sicherlich klar geregelt. Legitimation des Käufers, ggf. Verwendungszweck und/oder -Nachweis.
Was kommt als nächstes? Hinweise an Tankstellenpächter, darauf zu achten, wer Benzin in Reservekanister füllt und Putzlappen kauft, weil man daraus Molotow-Cocktails basteln könnte?