Skip to content

Drohen mit dem Inkassobüro

Eine Rechnung habe ich (nachweisbar) bezahlt. Die Bankverbindung und auch die angegebene Rechnungsnummer stimmten definitiv. Trotzdem habe ich nun eine Mahnung bekommen, in der auch gleich sehr direkt damit gedroht wird, die Angelegenheit an ein Inkassobüro zu übergeben.

Muss ich die Angelegenheit aufklären? Irgendwie habe ich keine Lust, mir nach dem Tonfall auch noch Mühe zu machen. Sollen die doch selber ihre Kontoauszüge überprüfen.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

blogleserv2.0 am :

Frag doch mal Uwe :-)



PS: wer das nicht versteht, bitte alle alten Einträge mit Kommentaren lesen.

Raoul am :

Aka Udo (Vetter). Mann, da verlangst uns aber viel Hintergrundwissen ab...

Christina am :

Ist mir auch mal passiert. Nachdem ich denen eine kurze, aber bestimmte und leicht sarkastische Mail geschrieben hatte, war Ruhe und ich hab nie wieder was gehört. Schon peinlich, wenn die keine Ordnung in ihrem System haben.

Superblogger am :

Nö, du hast gezahlt und damit ist gut.
Lass die sich schön mal ein paar Kosten vom beauftragten Inkasso aufbrummen. Vielleicht geht das Inkasso sogar durch bis zum Mahnbescheid *LOOOOOOOOOOOOOOL*

Es schallt IMMER so aus dem Wald, wie man hineinruft ;-)

indalo am :

Wenn du eh schon nachgeschaut hast, wann du bezahlt hast, würde ich mit Christinas Tipp halten und eine kurze lakonische Mail loslassen, fertig.

Mirco am :

Das gleiche hatte ich mal bei einem großen Versandunternehmen für Bücher (nein, nicht Amazon), das auf Rechnung liefert.

Telefonisch war die Sache schnell erledigt, aber scheinbar gibt es immer noch einen Eintrag in meiner Kundendatenbank, denn als ich ein paar Wochen später mal wieder dort bestellen wollte, verlangten die plötzlich per E-Mail Vorkasse, da es bei mir in der letzten Zeit zu Zahlungsproblemen gekommen sei.

Tut mir leid, ich habe nichts gegen Vorkasse, aber wenn man mit Zahlung auf Rechnung wirbt, dann bitte auch dann noch, wenn das eigene Unternehmen einen Fehler gemacht hat.

Seit dem wird halt woanders bestellt.

Anonymus am :

Das ist ja gerade das Problem mit nicht wenigen Firmen, daß sie selbst nicht genau wissen, was sie tun, aber anderen dafür die Schuld geben möchten.

Insofern würde ich eher zum Nichtstun raten: Denn noch viel ärgerlicher ist es, wenn man die Firma auf ihren Fehler hinweist, sie aber dennoch auf Inkasso besteht. Das kommt ja auch nicht gerade selten vor in Deutschland!

Deshalb sollte der Grundsatz gelten: Ich habe meine Pflicht erfüllt, ich rühre keinen Finger mehr.

Earonn am :

Es kann ja auch sein, dass durch einen Fehler bei der Bank die Überweisung nicht korrekt durchgeführt wurde.
Ich würde eine - höfliche (wenn Du den unhöflichen Ton bemängelst, ist das doch eine gute Gelegenheit, denen zu zeigen, wie man es richtig macht ^^ ) Mail zurückschreiben, evtl. mitsamt Screenshot des entsprechenden Kontoauszug-Ausschnitts. Dann können die prüfen, ob das Geld überhaupt bei ihnen eingegangen ist.

(Wie man sieht - ich arbeitete lange auf der Seite, die die Mahnungen verschickte, unsere waren allerdings höflicher).

Auch wenn man selbt einen Fehler gemacht hat, freut man sich doch, wenn der andere einem hilft, diesen zu beheben, oder?

Wer von euch noch keinen Fehler im Beruf gemacht hat, werfe mal locker den ersten elektronischen Stein (oder spiele die beleidigte Leberwurst). Ich bleib da lieber verständnisvoller Mensch.
Das bezieht sich auf den Fehler an sich, nicht auf den Ton der Zahlungserinnerung!

Anonymus am :

Daß Fehler vorkommen, stimmt, und es stimmt auch, daß die überall vorkommen können, so daß es mithin unsinnig ist, sich darüber aufzuregen.

Wie erklären Sie es aber, daß es in Deutschland derart viele Fälle gibt, wo Kunden über einen langen Zeitraum von einer Firma belästigt werden, obwohl diesen Kunden nichts vozuwerfen ist, sie ihren Zahlungsverpflichtungen längst nachgekommen sind? Das geht tatsächlich bis zum Inkasso, obwohl die Zahlung längst eingegangen ist, nur die Firma es nicht kapiert, weil sie nicht rechnen oder nicht denken kann.

Und was sagen Sie dazu, daß mehrfache Hinweise des Kunden die betr. Firma nicht zum Einlenken bewegen können?! Das ist doch die leider alltägliche Absurdität, nicht ein einmaliger und schnell behobener Fehler.

christian Stephan am :

wenn du denen ne mail schreibst oder anrufst :-) dann gefärdest du arbeitspläte :-D
das ist deren job sollen sie doch gescheid in ihren unterlagen nachschauen :-) da würde ich keinen tastendruck für aufwenden ;-)

Max_Förster am :

Ich habe auch Probleme mit einer Firma. Habe mich im Oktober auf deren Website angemeldet, wo irgendwo versteckt im Text stand (nicht als Zahlen sondern ausgeschrieben), dass sie kostenpflichtig und ein Jahr im Voraus zu zahlen ist. Die Rechnung und 2 Mahnungen erhielt ich wie sich später raus stellte per Mail, welche direkt im Spamordner landete und deswegen von mir auch gar nicht registriert wurde. Erst, als Mitte Januar die Inkasso- Zentrale schrieb, habe ich davon erfahren. Ich ignoriere das, mal sehen, was da noch wird.

Anonymus am :

Was Sie hier beschreiben, ist doch aber etwas anderes: die klassische Abo-Falle. Hier sollte man ja gerade NICHT ZAHLEN. Inkasso können die sich doch in die Haare schmieren. Wenn die Ausgangsforderung unberechtigt ist, bringt denen das nichts außer evtl. Kosten, die sie selbst tragen müssen.

NewsShit! am :

... und dabei kann man Pornos doch auch kostenlos im Netz sehen. :-D

Aussteiger am :

Wenn Du die Leute ärgern willst, dann mach nichts. Dann kommen noch einige Schreiben vom Inkassobüro, die Kosten werden jedesmal höher.......
und wenn dann der gerichtliche Mahnbescheid kommt, musst Du reagieren und diesem widersprechen.
Das kostet nichts.
Und falls dann eine Klage kommt, brauchst Du nur die Belege vorlegen.

Aber schneller gehts natürlich, denen eine Mail mit den Daten zu schicken.

Und die muss nicht freundlich formuliert sein.

Anonymus am :

Die Frage lautet aber eindeutig anders: Wer ärgert hier wen? Der Ärger geht eindeutig von der Firma aus, nicht von Herrn Harste (egal, wie er reagiert).

Alexander am :

... und spätestens ab dem Mahnbeschied hat er einen Eintrag bei Schufa, Kreditreform, Bürgel und anderen Auskunfteien. Macht sich nicht wirklich gut, wenn es darum geht, in den nächsten Jahren einen Investitionskredit zu beantragen.

Amerikanerjan am :

ein Mahnbescheid rechtfertigt noch lange keinen Eintrag in den Auskunfteien. Erst nach entsprechender Titulierung des Anspruchs kann man darüber nachdenken.

Anonymus am :

Was Sie hier anmerken, ist sachlich aber nicht zutreffend. Nicht Herr Harste ist beweispflichtig, sondern die Firma mit ihrer (unzutreffenden) Forderung.

Wer einen Mahnbescheid beantragt, der muß schon im eigenen Interesse sicherstellen, daß seine Forderung auch 100%ig berechtigt ist, sonst schneidet er sich, auch finanziell, ins eigene Fleisch.

Ein Schufa-Eintrag hat mit einem Mahnbescheid nicht das Geringste zu tun. Schufa-Einträge kann man überhaupt nur unter zwei Bedingungen veranlassen: daß man selbst ein Geschäftsverhältnis mit der Schufa unterhält (viele Firmen haben das nicht) und daß der Eintrag auch zutreffend ist. Unzutreffende Einträge kann der Betroffene löschen bzw. zuerst sperren lassen. Die Drohung mit unzutreffenden Schufa-Einträgen ist übrigens illegal.

Heiko am :

Forderung schriftlich bestreiten (ggf. Kopie vom Kontoauszug mit der Überweisung dazu) und schon ist das Inkassobüro kalt gestellt.

PS: Sicher, das sich Deine Zahlung und deren Mahnung nicht überschnitten haben?

evchen am :

So ist es, wenn der Nachweis der Bezahlung wasserdicht ist und das Geld auf das angegebene Konto gegangen ist, einfach genüsslich zurücklehen und abwarten. Ich würde denen nur eine Mail schicken, dass nicht gezahlt wird.

Nicht mehr und nicht weniger.

Im normalen Geschäftsverkehr macht man das bei Mahnungen, die schon mal passieren können, obwohl gezahlt wurde, nicht. Da weist man dann höflich daraufhin, dass wohl ein Fehler vorliegen dürfte, aber der Ton macht die Musik.

Ryan am :

Bei der heutigen katastrophalen Zahlungsbereitschaft lohnen sich Mahnungen ohne deutliche Ankündigung der Folgen bei Nichtzahlung gar nicht mehr.

Freundliche Briefe, über die der professionelle Zahlungsverschlepper nur lacht, sind nur unnötiger Kostenaufwand für den Gläubiger.

Die zahlungsunwilligen Schuldner zahlen heute nicht mehr, wenn es nicht richtig teuer und unangenehm wird.

Bei Buchungsirrtümern, die passieren können, leidet der ehrliche Kunde natürlich auch unter den Schmarotzern, weil er automatisch ein saftiges Drohschreiben bekommt.

Anonymus am :

Sagen Sie doch bitte mal, wie es funktionieren soll, daß ein Schuldner, der sich VON VORNHEREIN weigert, die Forderung zu erfüllen (es vielleicht auch gar nicht kann), durch Drohungen dazu gebracht werden kann, doch zu zahlen. So eine Person ist doch da logischerweise resistent. Mit Inkasso bekommen sie doch nur die Zerstreuten und weitgehend Ahnungslosen.

Außerdem kommt ja hinzu: Wenn ich die Firma ausdrücklich darauf hingewiesen habe, daß ich als (angeblicher) Schuldner nicht zahlen werde, darf sie im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht gar kein Inkassobüro einschalten. Sie würde für diese Kosten sonst selbst aufkommen müssen.

Ryan am :

Mit Zahlungsverschleppern meine ich nicht diejenigen, die sich aktiv weigern zu zahlen. Gemeint sind die gut verdienenden Ignoranten, die regelmäßig Verträge abschließen und eigentlich problemlos zahlen können, aber es ohne Begründung nicht tun.
Nach Mahnung gleich per gerichtlichem Mahnbescheid und ggf. Klage die Forderung zu titulieren und die Zwangsvollstreckung einzuleiten ist bei zahlungsfähigen Schuldnern tatsächlich empfehlenwert.

Anonymus am :

Okay, da stimme ich Ihnen zu. Man muß es als Inkassomensch dann bloß gut beurteilen können, wer welcher Kategorie zuzuschlagen ist ...

Tichondrius am :

Ablage P ;-)

irgendeiner am :

Nö. Kreuzchen auf dem gerichtlichen Mahnbescheid machen, falls jemals einer kommt, und weiter warten. Hast ja bezahlt, also lass die mal machen.
Die freundliche Version wäre natürlich, dem Mahnenden Bescheid zu sagen, damit der sich die weiteren Kosten spart, aber das musst du selbst wissen, je nach dem, wie asozial das Schreiben formuliert war. (Wobei das ja mittlerweile auch schon Textbaustein ist)

S. am :

Ich würde wohl schon, auf der Mahnung kurz vermerken "Zahlung am xxx" und dann an den Lieferanten zurück schicken.
So ganz ohne Hinweis, dass schon bezahlt wurde, glaube ich nicht, dass nochmal die Kontoauszüge überprüft werden.

Ich arbeite bei einer Krankenkasse, in unseren Mahnungen ist auch vermerkt, dass wir nach einer Woche ohne Zahlung ggf. ZV Maßnahmen einleiten müssen. Krankenkassen und Finanzämter können direkt Vollstreckungsmaßnahmen (Kontenpfändungen, Gerichtsvollzieher, etc.) einleiten.
Von daher habe ich auf solche Vorgänge noch einen anderen Blickwinkel.

Anonymus am :

Ja, und wenn Sie einen Fehler machen in Ihrer Firma, wieso möchten Sie das dann auf den Kunden abwälzen?? Wenn Sie mahnen und mahnen ohne Antwort, dann schauen Sie nicht irgendwann mal aufs eigene Konto? Selber schuld, würde ich sagen.

Daß Fehler vorkommen - ganz klar (siehe oben). Warum versuchen nur alle Fehlerverursacher, die Schuld auf andere zu delegieren, und warum finden sich so viele, die eine derartige Verantwortungslosigkeit unterstützen? Und dann noch der nette Ton der Fehlerverursacher gegenüber Herrn Harste. Da fällt doch die Entscheidung leicht ...

Claudia am :

Wenn die Rechnung nachweislich bezahlt würde, würde ich ruhig eine Kopie des entsprechenden Kontoauszuges machen und den zusammen mit einem netten Briefchen hinschicken. Mag vielleicht unsinnig weil rechtlich (oder warum auch immer) unnötig sein, aber so kann ja eigentlich wirklich nichts mehr passieren und es sollte Ruhe herrschen.

Andernfalls halt nochmal schreiben und in einem etwas schärferen Tonfall einfach mal eine schriftliche Entschuldigung verlangen. Hat bei mir dazu beigetragen, dass die Herren Inkasso Ruhe gegeben haben.

antispammerin am :

Lieber Max schau mal bei antispam.de vorbei wegen der Abofalle, da gibts Tipps

Björn, Du hast Dir nix zu schulden kommen lassen, Dir kann eigentlich nix passieren wenn Du nicht reagierst
vielleicht melden die sich ja mit ner 2. Mahnung oder merkens selber und entschuldigen sich
Drücke die werten Daumen

Max_Förster am :

Danke für die Tipps. Es handelt sich nicht um Pornos (lach) sondern um eine Mitfahrzentrale. Schönes Wochenende

tokra am :

Wie wärs denn mit der Antwort: "Wäre Ihr Schreiben freundlicher gewesen, hätte ich Ihnen die längst erfolgte Zahlung gerne mit Datum, Verwendungszweck und Kontoauszugskopie nachgewiesen. So aber überlasse ich Ihnen die Recherche in Ihren Unterlagen."

christa am :

Nichts desto Trotz sollte man die Situation im Auge behalten, besonders, wenn dann später ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Dann darf man auf gar keinen Fall versäumen, fristgerecht Widerspruch einzulegen!
Wer das nicht tut, riskiert den Besuch des Gerichtsvollziehers. Und dann ist wirklich alles zu spät.
Erst wenn man Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, ist das Inkassounternehmen bzw. der Forderer in der Pflicht vor Gericht nachzuweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind.
Das bringt Kosten, die der Kläger erst einmal verauslagen muss.
Und da den meisten dann doch noch einfällt, dass ihre Forderungen wohl doch nicht so ganz berechtigt waren, bekommt man dann vom Amtsgericht einen Bescheid, dass der Kläger den Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zurückgezogen hat.
Erst dann kann man sich entspannt zurück lehnen. Wirklich erst dann.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Selbst-Erlebnis-Bericht mit dem Magenta-Riesen und einem Fitness-Studio.

Walter am :

Nein. Widerspricht man einem Mahnbescheid nicht (rechtzeitig), kommt erst noch ein Vollstreckungsbescheid (VB). Erst wenn man gegen diesen keinen fristgerechten Einspruch einlegt, ist die Forderung tituliert. Dann kann der Gläubiger problemlos die Zwangsvollstreckung einleiten.

Merke: Wenn man auf MB und VB nicht reagiert, kommt der GV etc. auch bei völlig unberechtigten Forderungen. Aussitzen funktioniert hier also nicht.

Die Lösung #20 finde ich hier sehr passend

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen