Monday, January 11. 2010Beute steuerpflichtig?Trackbacks
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Auch Einkommen aus strafbaren Handlungen muss strenggenommen versteuert werden. Kann leider keine Quelle nennen, hat der Prof in einem Steuern-Grundkurs gesagt.
#1
on
2010-01-11 02:07
§ 40 der Abgabenordnung ist die gesuchte Norm. Allerdings glaube ich nicht, dass Einkünfte aus Diebstählen einer der Einkunftsarten des Einkommenssteuergesetzes unterliegen. Deshalb wird gestohlenes Geld wohl zumindest einkommenssteuerrechtlich nicht zu versteuern sein.
#1.1
on
2010-01-11 02:31
wenn dann ist es doch Steuerhinterzieung "in Tateinheit" mit dem Diebstal und damit fällt die Steuerhinterziehung unter den Tisch
Müsste er das Geld nicht einfach zurückgeben bzw. würde es, wenn der Eigentümer nicht ermittelbar ist, nicht dem Staat zufallen?
#2
on
2010-01-11 03:24
also ich würde sagen, dasss das einkommen zufällig ist und damit nicht steuerpflichtig.
bei wiederholtem ein bruch kann man aber wohl von einer gewinnerzielungsabsicht reden udnd amit wären das dann einkünfte aus selbstständiger arbeit gem. §18 EStG so meiner meinung nach
Diebstahl ohne Gewinnerzielungsabsicht? Interessante These.
Also einmal hat man frei, weils unter Neugier fällt, oder wie?
http://dejure.org/gesetze/StGB/73.html
#4
on
2010-01-11 09:37
Danke für den Link. Damit hätte sich jegliche Diskussion eingentlich erledigt!
Wenn man mal von der Verjährung absieht, ist es so, dass man keinen Profit aus einer nachgewiesenen Straftat erzielen darf. Verfall bedeutet in diesem Fall, dass der Staat, das Geld einzieht, sofern kein Anspruchssteller zu ermitteln ist. Würde also ein Räuber die erlangte Beute gewinnbringend anlegen, so würden die Gewinne an den Staat fließen, die Beute aber an den Geschädigten zurückgehen.
#4.1
on
2010-01-11 12:05
Die Sache hat nur einen Haken: Der §73 StGB setzt voraus, dass sich das Gericht mit der Tat beschäftigt. Diebstahl ist ein Antragsdelikt, sofern also kein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, bekommt ein Richter den oben konstruierten Fall niemals zu Gesicht und kann somit auch keinen Verfall anordnen, da er nicht über die Rechtswidrigkeit zu entscheiden hat...
#4.1.1
on
2010-01-11 22:49
So ähnlich wurde canabis in den niederlanden legalisiert. Irgend ein Coffeeshop hats seinen Umsatz einfach versteuert und als man dann später mal genauer hingeschaut hat, hatte der Staat bereits fleissig daran mitverdient.
Ob das jetzt auf Einbrüche übertragbar ist bezweifle ich allerdings
#5
on
2010-01-11 09:47
Es ist halt leider noch immer nicht legalisiert, deswegen wiederhole ich mich gerne:
Legalisiert Cannabis, und zwar STEUERFREI! Man kann einem Maiskolben ja auch nicht das Wachsen verbieten, und die Schilderindustrie würde sich freuen: "Privatacker! Maisfeld betreten und rauchen verboten!" (Die Unterzeile "Von Schusswaffen kann Gebrauch gemacht werden!" könnte man ja evtl. in Bayern wieder zulassen.)
#5.1
on
2010-01-11 23:18
Vermutlich ist dir in deinem Drogenrausch entgangen, dass du diese empörende Forderung zum ersten Mal stellst und dich daher nicht wiederholst. Aber halte dich nicht an Kleinigkeiten auf.
#5.1.1
on
2010-01-11 23:49
Erklärbären fallen unters CITES-Abkommen. Die werden hier in Wiscons..., äh: Bayern nicht gejagt.
#5.1.1.1
on
2010-01-11 23:54
Hmm... Erinnere mich an den Fall eines Geldtransporter-Überfalls. Der Täter war danach 20 Jahre erfolgreich untergetaucht, so das die Tat eigentlich verjährt war.
Als er dann wieder aufgetaucht ist hat man ihm ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angehängt, was dabei herausgekommen ist weiß ich allerdings nicht.
#6
on
2010-01-11 09:48
Im Sinne des EStG wird dieses "Einkommen" sicherlich nicht zu einer der Einkunftsarten gehören und damit nicht zu versteuern sein.
Wenn ihm allerdings der Geschädigte den Wert überlässt, obwohl er ihn zurückfordern könnte, könnte das ein Fall einer Schenkung i.S.d. ErbStG sein. Unter fremden Dritten ist dann schon bei relativ kleinen Werten eine Steuer zu erheben.
#7
on
2010-01-11 11:08
Wie wäre es denn mit Schenkung? Wenn der Geschädigte auf sein Geld verzichtet. Da würde z.B. bei 100.000 Euro eine Steuer von 24.000 Euro anfallen.
#8
on
2010-01-11 13:17
Suchst Du ein neues Geschätsfeld und stellst gerade einen Businessplan auf? *lol*
#9
on
2010-01-11 18:30
Was wohl dabei rauskäme wenn ein Einbrecher seine Tätigkeit auf dem Rathaus als Gewerbe anmelden wollte...
Wahrscheinlich ein "Ja haben Sie den einen großen Befähigungsnachweis?"
#10
on
2010-01-11 20:09
Bruce "Hudson Hawk" Willis hätte sogar einen Meistertitel vorweisen können.
#10.1
on
2010-01-11 20:49
Ganz klar steuerpflichtig. Entweder als Sonstige oder als Gewerbliche Einkünfte.
#11
on
2010-01-11 22:19
Den zielführenden Hinweis geben hier die Hinweise zur Einkommensteuer. Es kommt auf die Art der Straftat an ob das erzielte Einkommen steuerbar ist.
H 17.1.5 Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn die Tätigkeit an sich verboten ist (Hehlerei, Rauschgifthandel, Schwarzhandel, Schlepperei). Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist bei Schlepperei bereits anzunehmen, wenn sich die Schleppertätigkeit grundsätzlich auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt. Ob sich dieser Personenkreis auf alle Staatsangehörigen eines bestimmten Landes oder nur aber auf jene Staatsangehörigen erstreckt, welche der gleichen politischen Überzeugung sind und aus diesem Grund verfolgt werden, ist dabei unerheblich (VwGH 12.9.2001, 96/13/0184). Delikte wie Diebstahl, Raub, Veruntreuung begründen dagegen keine Teilnahme am Güterund Leistungsaustausch, und stellen daher für sich alleine, ohne dass die betreffende Beute weiterverkauft wird, keine gewerbliche Tätigkeit dar.
#12
on
2010-01-11 23:06
Also der Diebstahl von Geld ist damit einkommenssteuerfrei, der Verkauf von gestohlenen Sachwerten muss wieder versteuert werden. Wenn man die Sachen selbst benutzt (z.B. einen gestohlenen Fernseher) oder verzehrt (Kekse, Schokolade) entfaellt die Einkommenssteuer wiederum.
Beim Verkauf von gestohlenen Sachwerten muesste dann auch wieder Mehrwertsteuer abgefuehrt werden. Es sei denn man verkauft an einen Hehler, der betreibt das ja gewerblich. Wenn man nun an einem Hotelbuffet klaut (z.B. ein paar Glaeser Marmelade und Silberbesteck) und direkt weiterverkauft, gilt fuer die Marmelade der ermaessigte Mehrwertsteuersatz.
#12.1
on
2010-01-14 18:46
Fällt unter § 22 EStG: sonstige Einkünfte.
#13
on
2010-01-12 11:48
Wurde nicht Al Capone wg. Steuerhinterziehung bestraft, weil man ihm sonst nicht beikommen konnte?
Grds. muss Einkommen, egal woher es kommt, versteuert werden.
#14
on
2010-01-13 08:29
Durch Zufall gefunden:
http://das-knast-blog.blogspot.com/2009/11/post-vom-finanzamt-steuerschulden.html Also wehe, hier wird nicht das Zusatzeinkommen (Eine Scheibe Käse versteuert). Freio dem Motto: Illegal? Da sind wir dabei Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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CalendarQuicksearchCommentsMon, 13.02.2012 17:18
Du erhältst wirklich Bewerbung
en in Klarsichtshüllen und Sch
nellheftern?..wow
Mon, 13.02.2012 16:55
Ein Link zu Deinem Wunschzette
l bei Amazon könnte die Treffe
rquote erhöhen...
about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 15:45
*notiz*
Tresor bei Björn ist
älteres Modell.
Ähm, was jh
ast Du noch gleich gesagt, von
welchem Hersteller ist [...]
about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 15:04
*lol*
http://www.stadtbranche
nbuch.com/herzberg-elster/1801
537.html
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