Saturday, November 21. 2009500kmTrackbacks
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Wäre es normalerweise nicht gemein, jemanden ein Bewerbungsgespräch zu verwehren?
Gemein (für dich) wäre es dann, wenn er von dir (zu Recht) die Fahrkosten erstattet bekommen lassen möchte.
Das frag ich mich auch, seit wann bekommt man "zu Recht" Fahrtkosten erstattet.
Ich kenne das nur dann als üblich, wenn ein mehrtägiges Assessment Center stattfindet, aber doch nicht für ein popeliges Einstellungsgespräch.
Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen, wie das Magazin „Karriere“ in seiner Dezemberausgabe berichtet.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich der Jobsuchende auf eine Stellenanzeige oder initiativ beworben hat und ob am Ende ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. „Es spielt auch keine Rolle, ob die Einladung zum Gespräch schriftlich oder telefonisch erfolgt ist“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für Arbeitsrecht in München.
Bei meinem letzten Bewerbungsgespäch hab ich keine Ausgaben erstattet bekommen.
Aber dafür den Job, da werde ich mich sicher nicht beschweren.
Soweit ich weiß kann die Kostenübernahme trotzdem im voraus ausgeschlossen werden. Von daher müsste das nur in der Einladung erwähnt werden. Von daher kann sich Björn den Spaß durchaus auch ziemlich kostengünstig machen, wobei ich davon ausgehen würde, dass der Bewerber dankend ablehnen würde
also ich weiß ja nicht, wie du den 67ßer interpretierst... aber wenn ich mir den anschaue und azu auch die vorhergehenden paragraphen anschaue, dann fällt es mir schwer das ganze auf ein bewerbungsgespräch anzuwenden, eher auf ein auftrag etwas zu tun, aber halt nicht auf ein bewerbungsgespräch... wäre ja ziemlich deppert... ich bewerb mich am anderen ende von deutschland, lass mir das erstatten und mache auf die kosten eines anderen eine deutschlandreise?!?!?!
Jetzt wissen wir auch, warum diese Bewerbung über 500km Entfernung ging.
Mit Einschränkungen: Ja. Das sieht die Rechtsprechung meines Wissens nach zumindest so. Die Konstruktion sieht wie folgt aus: Wenn der potentielle Arbeitgeber den Bewerber zum Bewerbungsgespräch einläd beauftragt er ihn damit, zu einem Gespräch vorbeizukommen. Damit greifen dann die Auftragsvorschriften.
Allerdings kann man - wie schon gesagt - abweichende Vereinbarungen treffen. Wenn der potentielle Arbeitgeber die Kosten nicht zahlen will, schließt er das eben in der Einladung zum Bewerbungsgespräch aus.
Es ist ein dem cic ähnlicher Gedanke. Dementsprechend unter ähnlichen vorrausetzungen.
voraussetzungen...iPhone. Peace.
Und wieder einer, der seinen kleinen Schwanz mit einem anderen Gerät kompensieren muss.
Wieso?
Ich fahre Porsche, während ich mit dem iPhone telefoniere. Das ist wirklich eine sehr dünne "kleines Ding" Begründung. Das gibt auf jede Fall doofe Ohren für deine Kinder. Ferndiagnostisch würde ich zudem sagen, zu wenig Sauerstoff auch schon in jungen Jahren. Gibt es eigentlich auch schwule bären? Achso, was hast du denn für ein prengel-Handy? Trommel? Du ziehst nebenluft, geh mir aus der Sonne.
Gab es auf dem Hauptschul-Pausenhof keine verdreckten Spritzen mehr zum Inhalieren?
Wie? Das war's ? Mehr kommt nicht?
Du langweilst mich. Keine Ödipal-Witze mehr? Go iron my Shirt, bitch! Move it.
Hö? Ja. Nein? Nein.
Seit wann kann man Spritzen inhalieren, du inzestgeschädigter Bär?
Jawoll!
Der hängt hier auch nur rum, weil er seine Freunde aufgefressen hat. In your face.
Peinlich bist du und deine selten dämlichen Postings trotzdem. Scheint in der Familie zu liegen. Armer Kerl.
Wie der Erklärbär schin sagt: Geh weiter Kleber schnüffeln.
Haha, da reißt ja der Richtige die Klappe auf. Bei dem vorherigen war ich mir nicht sicher, aber du brauchst definitiv einen Arzt. Psychologe würde ja auch gar nicht so fern liegen.
Bist du dir sicher, dass man da nicht das Auftragsverhältnis direkt heranzieht? Ich muss ehrlich gestehen: Arbeitsrecht ist nicht so ganz meins. Aber rein von der Überlegung her würde ich sagen, dass schon die Einladung zum Vorstellungsgespräch einen Auftrag - und damit ein Vertragsverhältnis - begründet, wodurch ich die cic eigentlich nicht mehr benötige.
Der Auftrag ist ja auch erstmal das schuldverhaltnis. Hinsichtlich der Aufwendungen, d'accord. Aber was ist, mit dem Fall, dass der nette Mensch bei Anfahrt verunfallt?
Schönen Abend.
\|||/
(o o) ,~~~ooO~~(_)~~~~~~~~~, | Please | | don't feed the | | TROLL! | '~~~~~~~~~~~~~~ooO~~~' |__|__| || || ooO Ooo blablabla
Allzulange versuchst Du noch nicht, am Berufsleben teilzuhaben, oder?
Doch so kenne ich das auch, bei meinem ersten (und einzigen
War ein 45-Minuten Gespräch. Freiwillig machen die das bestimmt nich
Da sie das im Vorfeld auch locker und rechtswirksam ausschließen könnten: Doch, sie machen das freiwillig.
Vermutlich hat er dabei an den Ortsteil "Bremen" von Hehentengen gedacht und dabei nicht auf die Postleitzahl geachtet. Das ist dann nämllich in Baden-Württemberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bremen_%28Hohentengen%29
Wobei, Björn ist ja in Bremen-Neustadt, und Neustadt gibt es auch in BW.
Und wenn er nicht auf die Postleitzahl achtet, kann sowas passieren.
Der hat sich wohl gedacht, daß Bremen ja nicht so weit weg ist von Aurich.
The Proclaimers, geil!
Lad ihn doch ein. Termin wäre dann morgens um 07.30 Uhr
genug Gründe wird er schon haben, ob er Dir alle nennt steht in den Sternen. Schlimmstenfalls ist er in seinem Einzugsbereich bekannt wie ein bunter Hund.
Darum: Augen auf, nicht nur im Straßenverkehr!
und wenn er es ernst gemeint hat?
Normalerweise nur Arbeit im Umkreis, aber Bremen und bei Björn wäre schon 'ne Alternative ... |
CalendarArchivesQuicksearchCommentsTue, 16.03.2010 02:23
Da hat dich dein Sachverstand
wohl im Stich gelassen
Tue, 16.03.2010 02:14
Fast so peinlich wie die Aktio
n im Microsoft Store...
Tue, 16.03.2010 02:10
Hätte ich nun den Text nicht g
elesen, würde ich glatt glaube
n jetzt kommt die ganze Vegane
r-WG auf einmal um sich [...]
Tue, 16.03.2010 02:06
Das war noch vor Björns Diät-A
mbitionen. :p
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