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Eigenverbrauch

Timo fragt:
Hallo Björn,

eine Frage, die schon lange in mir brennt:
Bezahlst du deine Waren, die du dir aus dem eigenen Regal nimmst eigentlich ordentlich an der Kasse oder - da es ohnehin dein Eigentum ist? Nimmst du dir einfach das, was du brauchst? Oder schreibst du dir selbst an?
Alle Mitarbeiter von mir müssen natürlich ihre Ware bezahlen und sich, wie in allen anderen Unternehmen auch, den Bon an die Ware heften. Manchmal würde ich gerne als gutes Beispiel vorangehen und ebenfalls alle Artikel, zumindest die, die ich direkt hier verbrauche, mit einem entsprechenden Kassenbon versehen lassen.

Das wäre aber wirtschaftlicher Unsinn, denn es gibt einen pauschalen Satz, der in der Bilanz als Eigenverbrauch berechnet wird. Würde ich diese Waren, die ja nun schon mit der Pauschale besteuert wurden, auch noch über die Kasse ziehen, müsste ich für den entstandenen Umsatz (bzw. weitgreifender: Für den letztendlich daraus resultierenden Gewinn) ja noch zusätzlich Steuern zahlen.

Darum nehme ich mir Dinge eben "einfach so" aus dem Laden. Egal, ob das Getränke zwischendurch sind oder der größere Vorrat für zu Hause.

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Kommentare

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Neugieriger am :

Daraus folgert dann aber die nächste Frage ...
Schreibst Du Dir für Dich zumindest grob auf, was Du entnimmst? Damit Du z.B. bei einer Inventur in etwa abschätzen kannst, was Dein Eigenverbrauch war und was als "allgemeiner Schwund" anzusehen ist.

horst55 am :

Auch mich würde interessieren, wie dies dann bei der Inventur läuft...
Ich dachte eigentlich, dass ein Kaufmann Eigenentnahmen irgendwie erfassen muss um versteuertes Privat- und zu versteuerndes Geschäftsvermögen zu trennen.
Irgendwie ist das deutsche Steuersystem doch zu einfach.
Bei Privatentnahmen dachte ich, dass auch die Differenz bei Privatverbrauch zwischen Händlereinkaufspreis und -verkaufspreis zu versteuern wäre, somit also der Privateinkauf zum Verkaufspreis die Sachen nicht verteuern würde, sondern letztenendes steuerlich neutral wäre.

T. am :

Ich weise aus gegebenem Anlass nochmal daraufhin, dass Björns Sparmarkt eine PERSONENgesellschaft ist.
Er müsste nach deinen Vorstellungen versteuertes Geld nehmen, damit bei sich einkaufen, und von dem Erlös nochmal Steuern zahlen. Absurd, oder?
Ohne die Pauschale könnte er den Einkaufspreis als Privatentnahme buchen. Solange er mit der Pauschale klarkommt, braucht er das aber nicht.

Grüße

T.

horst55 am :

Würde er in einem anderen Laden einkaufen, müsste er diese Steuern auch bezahlen.
An Tankstellen sieht es sogar so aus, der Angestellte muss seine Lohnsteuer bezahlen, tankt er selbst nochmals Mineralöl-, Öko- und Mehrwertsteuer.
Warum sollte der Besitzer eines Ladens besser gestellt sein, als ein Angestellter?

Jochen am :

Das stimmt so nicht. Privatentnahmen in Form von Waren (unabhängig von einer Pauschale) sind nicht zum Einkaufspreis anzusetzen. Es ist ein Aufschlag notwendig und darauf zusätzlich die anfallende Umsatzsteuer. Der Unternehmer darf sich nicht übermäßig besser stellen (billiger als normal schon, aber eben nicht zum Einkaufspreis), als wenn er den Betrieb gar nicht führen würde. Etwas hypothetisch weitergedacht könnte man damit ja auch einfach nur einen Betrieb aufmachen um so einfach nur billiger für sich selbst einzukaufen (in einigen Bereichen gibt es ja auch bei kleinen Bestellmengen bereits Wiederverkaufsrabatte).

Abgesehen davon ist die Überlegung nicht absurd (wieder Pauschalregelung ausgenommen). Denn so handelt ja auch jeder andere. Das Geld, was ausgegeben wird, stammt aus Einkommen, das versteuert wurde. Das ist nicht absurd, sondern ganz logisch in einem System von Gewinnsteuern.

Machtin am :

Und wie harmoniert das mit dem Warenwirtschaftssystem?

Simon am :

Also im Sinne des kaufmännischen Rechnungswesens müsstest du das ja eigentlich als Eigentümerentnahme verbuchen, damit das in der Bilanz als erfolgsneutraler Geschäftsvorfall auftaucht, oder?

Jochen am :

Die Pauschbeträge sind Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie Bäckereien oder Lebensmitteleinzelhandel. Da wäre eine genaue Abrechnung bzw. deren Kontrolle der entnommenen Waren für Unternehmer und Finanzamt einfach unverhältnismässig. Im Übrigens sind diese Entnahmen nicht erfolgsneutral, weil diese Pauschbeträge (und auch alternativ Entnahmen aus Umlauf- und Anlagevermögen, nicht Bargeldentnahmen) den Einnahmen hinzugerechnet werden. Auf die Pauschbeträge muß zusätzlich auch Umsatzsteuer gezahlt werden.

Timo am :

Wie verträgt sich das denn mit eventuellen Eigentumsvorbehalten der Lieferanten? Die Weiterübereignung ist ja üblicherweise nur im Rahmen des normalen Geschäftsgangs gestattet, weil dann auch ein entsprechender Gegenwert ins Vermögen des Verkäufers fließt. Wenn das Mitnehmen von Waren für den Eigengebrauch nicht zum normalen Geschäftsgang zählt (was ich nicht weiß, wofür aber einiges spräche), stünden die Sachen - sofern unbezahlt - weiterhin im Eigentum des Lieferanten - mit allen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen :-)...

der_wahre_pop am :

Nominiert für den Schlaubi-Schlumpf-Award 2009 in der Rubrik "Rumgeschwafel bei vollkommener Ahnungslosigkeit".
Herzlichen Glückwunsch.

T. am :

:-)
Am Band mit Eichenlaub.

Grüße

T.

NewsShit! am :

Nach Deiner Logik dürfte jeder Artikel erst dann an den Kunden ausgehändigt werden, wenn dieser ordnungsgemäß beim Lieferanten bezahlt wurde. Aber auch erst dann, wenn der seinen Vorlieferanten bezahlt hat. Aber auch erst dann, wenn der seine Rohstoff-Lieferanten bezahlt hat.

Schließlich geht der Besitz erst über, wenn vollständig bezahlt ist...

LeereDose am :

Vor allem weil sich die Summe aller entnommen Waren (hier und da mal ne Cola-Flasche - +Pfand! -, allgemeines Essen) sich gegen die hunderten von Menschen, die sich jeden Tag durch das Geschäft wühlen auf ganze...

naja. Sagen wir mal... groooob gepeilt übers Jahr, bei der Lage und Werbung....

auf bestimmt ganze knapp unter 1% summieren.

peace, love and pizza an alle diskutierakrobaten!

Jan-Remmer am :

Mein Eigenverbrauch ist geteilt auf 7% und 19% Waren, insgesamt sind das knapp über 200 € monatlich. Der ganz normale Standartpauschbetrag eben..

Ich hab grad mein schickes Datevbüchlein nicht zur Hand. @ Björn: Wieviel sind das denn bei der Lebensmittelbranche? Wird da zwischen der Größe des Objektes bzw zwischen der Anzahl angebotenen Artikel unterschieden? Ich erinnere mich noch relativ schlecht an den Teil meiner Steuerfachausbildung, doch der gleiche Pauschbetrag galt sowohl für Tante Emma als auch für realkommastrich, oder?

Biks am :

Ich frage mich eher, wie du es schaffst, der ständigen Versuchung zu widerstehen. Ich vermeide es ganz bewusst, am Arbeitsplatz mehr Süßigkeiten und Co. liegen zu haben, als ich mir am Tag zugestehe. Du dagegen hast jederzeit vollen und praktisch unbegrenzten Zugriff auf die gesamte Palette der Verführungen. Wie kommst du damit zurecht?

the-sun am :

Irgendwann hat man das einfach über denk ich. Ging mir zumindest so, als ich im Studium damals in einem Lager mehrere Wochen Schokoriegel a la Mars, Snikkers, Milky way, Balisto täglich gestapelt habe. Nach drei Tagen hing mir das zeug zum Hals raus, am Ende hatte ich das Gefühl, ich würde nie wieder Schokoriegel essen *rofl*. Hat nicht lange gehalten, aber immerhin ;-))

Sabine am :

ich glaube, da wird es Björn mit seinen Fressalien wie mir mit den Büchern gehen: man hat es zwar den ganzen Tag vor Augen, hat aber irgendwann gar nicht mehr das Bedürfnis, ständig zugreifen/kaufen zu wollen... Nicht, dass es seinen Reiz verloren hätte - man ist nur genau so wählerisch wie andere. Und man muss es sich nicht mehr schenken lassen - man hat selbst die beste Auswahl ;-)

Jan (naturkost.com) am :

Dass es eine solche Pauschale gibt, war mir bislang nicht bekannt.

Ähnlich wie Björn habe auch ich stets unzählige leckere Singe um mich herum (naturkost.com). Auch ich verbrauche viel, das wir selbst im Sortiment haben, aber ich fakturiere und berechne die entnommenen Waren ganz normal.

Das muss in meinem Fall schon deswegen so sein, da wir auf eine korrekte Bestandsführung angewiesen sind. Andernfalls würde das unsere Statistik verfälschen, und unser Bestellwesen würde falsche Stückzahlen und/oder Artikel nachordern.

Wie ist das denn in einem Supermarkt wie Deinem, Björn? Wir da nicht auch der Bestand entsprechend verwaltet? Falls nicht: Wie ermittelst Du möglichst wirtschaftlich, was wo in welcher Stückzahl fehlt oder zur Neige geht?

Touni am :

Das könnt auch nur ihr Deutschen. Eure überhöhten Steuern bis ins letzte Detail korrekt zahlen zu wollen. Einfach Lächerlich!

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