Saturday, November 14. 2009Dreist, ängstlich oder einfach nur doof?Trackbacks
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Ah ... der junge Mann durfte sich im Lager bis auf die Unterhose ausziehen? Da scheinen mir die Herren Polizeibeamten ein bisschen voreilig gewesen zu sein. Oder sie haben noch nie in ihr Polizeigesetz geguckt. Und wenn, dann sind sie sicher nicht bis § 3 gekommen, in dem steht, dass die Verhältnsimäßigkit zu wahren ist.
Mindestens mit Blick auf Art. 2 I, 1 I GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist solch eine Maßnahme nicht mehr verhältnismäßig im engeren Sinne. Ich zweifle aber, dass die Maßnahme überhaupt erforderlich war. Abtasten oder Abklopfen hätte es mit Sicherheit auch getan.
#1
on
2009-11-15 00:44
Alter, halt einfach die Klappe.
Ernsthaft. Wenn Bullen eins nicht abkönnen, dann wenn sie offenstichtlich belogen werden. Dann dehnen die die Paragraphen wie es ihnen passt. Und es interessiert die einen scheiß, was du Nerd dazu zu sagen hast.
#1.1
on
2009-11-15 01:23
Sonst gehts dir aber gut oder was? Weil die Polizisten sich nicht ausreichend respektiert fühlen haben sie das moralische Recht, geltende Gesetze zu brechen oder was?
Um mal deinem Argumentationsstil zu fröhnen: Verpiss dich mal nach Saudi Arabien, damit du mal Polizeiwillkühr kennenlernst, du Idiot.
#1.1.1
on
2009-11-15 03:15
Mooooment... Nun mal halblang. Wenn sich die Person _freiwillig_ vor dem Beamten ausgezogen hat, also keinerlei Zwangsmaßnahme eingeleitet wurde, sind wir vollkommen im rechtlichen Rahmen. Analog dazu mein immer wieder gern genommenes Beispiel mit der Ausweiskontrolle vor der Disco. Ein Recht, meinen Ausweis zu sehen, hat die Zivilperson vor mir nicht, aber ebenso habe ich kein Recht, den Laden zu betreten.
Björn sagt eindeutig, er hätte sich selbst ausgezogen. Einer Aufforderung eines Polizeibeamten ist zwar in der Regel Folge zu leisten, da ansonsten je nach Rechtslage Bußgeld oder Zwangsmaßnahme(Durchsetzung der Aufforderung, bzw Verbringung der Person an die Wache) drohen, das stimmt so weit. Wenn sich die Person nicht anfassen lässt, dabei nicht handgreiflich wird, ist eine Zwangsmaßnahme im Sinne von Abtasten nicht angebracht(siehe das geliebte GG). Eine Entkleidung als Zwangsmaßnahme, vorgenommen durch die Beamten ist in jedem Fall rechtswidrig. Eine entsprechende, GG konforme Zwangsmaßnahme in diesem Fall wäre Verbringung in die Wache, freiwillige Entkleidung unter Wahrung der Würde. Wenn der Mann aber hofft, dass erkennungsdienstliche Erfassung durch eine vorzeitige Entkleidung zu vermeiden ist und sich wo anders entkleidet, sehe ich da kein Problem. Es soll ja auch Menschen geben, die sich freiwillig bis auf ein unterhosenähnliches Kleidungsstück ausziehen und dann in aller Öffentlichkeit in größere Ansammlungen Wasser springen,
#1.1.1.1
on
2009-11-15 03:49
Solchen Leuten wie Benni und Jörg wünsch ich die schlimmsten Straftäter an den Hals, damit sie mal einen Überblick über Verhältnismäßigkeit und Recht und Unrecht gewinnen.
#1.1.1.2
on
2009-11-15 08:47
Na, sicher war das verhältnismäßig. Immerhin ging es um eine Straftat und einen durch das Video schon recht deutlichen Verdacht.
#1.2
on
2009-11-15 03:39
Der Typ hat - per Videobeweis überführt - etwas eingesteckt und Du hältst in so einem Fall eine Leibesvisitation für unverhältnismässig.
Stellt sich mir die Frage, was Du für verhältnismässig hältst. Abklopfen führt nur zur Frage "Was ist das?" und wenn der Junge dann immer noch sagt "Das ist nix": Wie will man das Gegenteil behaupten?
#1.3
on
2009-11-15 09:19
Dieser Post gilt als Antwort für alle vorherigen:
Ihr solltet mal lesen, was ich geschrieben habe. Für unverhältnismäßig halte ich, dass sich der junge Mann im Lager ausziehen "durfte" (Guckt euch dazu auch noch einmal den Wortlaut in Björns Post an, der _keine_ Freiwilligkeit suggeriert und deshalb nicht mit freiwilligem, leicht bekleidetem Baden zu verwechseln ist.), während wohl auch noch andere als maximal zwei Polizeibeamte drumherum standen. Ich lehne auch nicht die Durchsuchung des Körpers, wozu das Ausziehen gehört, ab, sondern nur, dass die Polizeibeamten sich nicht an die korrekte Vorgehensweise gehalten haben, die da wäre: -- Nachfragen -- Androhung der Durchsuchung -- Abtasten: Bei Auffinden von etwas, hat er es -- herauszuholen. Und nur wenn nichts gefunden worden wäre, hätte er sich -- ausziehen müssen. Die lieben Polizisten haben einfach ein paar Stufen übersprungen. Übertragen auf Waffeneinsatz würde das bedeuten, dass sie zwar noch etwas sagen, dann auch noch einen Warnschuss abgeben. Aber anstatt dann ins Bein oder in den Arm zu schießen, wird der Täter gleich umgelegt. Wäre euch das recht? Wenn ich Frankys Kommentar sehe, denke ich, dass das die gewünschte -- wahrscheinlich noch harmloseste -- Vorgehensweise ist. zwei weitere Anmerkungen: 1. Diese "Knüpft-ihn-auf"-Mentalität hat keinen Hauch eines rechtsstaatlichen Bewusstseins. 2. Wäre es eine junge Frau, hättet ihr es bestimmt auch nicht gutgeheißen, hätte die sich im Lager ausziehen müssen. Aber mit jungen Männern/Burschen kann man es ja machen. Zucht und Ordnung usw. ... Willkommen im Mittelalter! ...
#1.3.1
on
2009-11-15 13:20
Das ist doch Unsinn. Ob das ganze verhältnismäßig war oder nicht lässt sich hier auf Grund der spärlichen Informationen nicht sagen. Grundsätzlich ist der "Striptease" - selbst wenn er unfreiwillig gewesen sein sollte, was ich aus dem Beitrag nicht eindeutig entnehmen kann - jedenfalls nicht deswegen unverhältnismäßig, weil er im Lager geschah. Auch wer um den Ladendieb herumstand wird aus dem Beitrag selbst nicht deutlich.
Ohne die genaueren Umstände zu kennen kann man aber kaum von "Unverhältnismäßigkeit" sprechen, das hat eher etwas von Kristallkugel lesen und wahrsagen.
Warum sollte man es nicht gutheißen, wenn es eine junge Frau gewesen wäre?
#1.3.1.2
on
2009-11-15 17:31
>>Für unverhältnismäßig halte ich,
Siehste, da ist schon das Problem. Es ist völlig egal, was du für unverhältnismäßig hälst, denn du hast da keinerlei Mitspracherecht. Wie kommst du eigentlich auf diese Checkliste, die der Polizist abzuarbeiten hat? Gerade selber auf Grund des eigenen Rechtsempfinden aufgestellt?
#1.3.1.3
on
2009-11-15 17:32
Manche Leute hätten besser den Weg zur Eizelle nicht gefunden.
#1.4
on
2009-11-15 17:11
Richtig doof wäre es eigentlich erst, wenn dadurch noch ganz andere Zufallsfunde gemacht worden wären
#2
on
2009-11-15 02:52
Richtig doof wäre gewesen, wenn der Junge die Sachen vorher unbeobachtet aufgegessen hätte, und man bei ihm nichts gefunden hätte.
#2.1
on
2009-11-15 08:08
...ausser die leeren Verpackungen
#2.1.1
on
2009-11-15 08:49
...die man auch im toten Winkel der Kameras hinter irgendwelchen Regalen loswerden kann.
#2.1.1.1
on
2009-11-15 09:21
Hm, finde ich jetzt ein wenig bedenklich, dass sich der Junge - Dieb oder nicht - ausziehen musste. Geht das denn so einfach??
Darüber ist jetzt 16 Beiträge lang diskutiert worden. Dann kommst du mit Kommentar #17 - und fängst wieder ganz bei Null an. Na prima. *augenroll*
#3.1
on
2009-11-15 19:20
was is das denn hier für ne trollranch? :?
#4
on
2009-11-15 19:58
Das ist "Drittes Fachsemester Jura" gegen "das Gesetz der Straße"
#4.1
on
2009-11-15 20:36
Was mich viel mehr verdudzt ist vor allem die Tatsache das Björn scheinbar dabei war. Das muss nun wirklich nicht sein und da sollte die Polizei auch für sorgen das solche Dinge nur in Anwesenheit der nötigen Beamten und sonst niemandem erfolgen.
#5
on
2009-11-20 10:26
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
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about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
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