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Klar, Polizisten...

Wir haben einen Ladendieb im jungen Erwachsenenalter gestellt und hatten mit ihm eine rege Auseinandersetzung in der Nähe der Lagertür.
Plötzlich kamen zwei Typen dazu, die nicht viel älter waren als der Dieb, ezählten irgendwas davon, dass sie "Polizisten und gerade zufällig in zivil unterwegs" wären und dass sie ihn doch am besten gleich mitnehmen würden.

Leider konnte ich mich um die beiden Spinner nicht auch noch kümmern und habe sie komplett ignoriert, bis sie sich schließlich von selber vom Hof machten. Hätte mich mal interessiert, was die (echte) Polizei, die sich schließlich um den eigentlichen Dieb kümmerte, mit denen noch angestellt hätte.

Ist das per Definition eigentlich schon Amtsanmaßung?

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Kommentare

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Kampfschmuser am :

Ja, defintiv.

Zappzarapp am :

Na logisch. Und der Spaß wäre danach für die beiden auch definitiv zu Ende gewesen. Da reagiert die Polizei sehr algerisch drauf.

Flash am :

Ich frage mich gerade, was man sich unter "algerischen Reaktionen" der Polizei vorzustellen hat...*lol*

...mit "allergisch" könnte ich schon eher was anfangen.

Zappzarapp am :

Buchtipp: Niveau ist keine Handcreme. ;-)

ladenschreck am :

die Herren Bullen bekommen einen Hautausschlag von solchem Ärger. Sie werden gerufen obwohl schon Kolleschen da sind, der Kaffe im Büro wird kalt inzwischen.

Caruso am :

in der zeit wo du dich um den dieb gekümmert hast haben die "Polizisten in zivil" die regale geplündert

Zappzarapp am :

Nachtrag: §132 StGB - "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Andreas am :

Das es ein Vergehen (und kein Verbrechen) ist, müsste die Strafbarkeit des Versuches ausdrücklich im Gesetz stehen. Dies ist nicht der Fall.

"Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19.1.2007 ( (2/5) 1 Ss 111/06 (51/06)) in beiden Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt.

Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt."

Siehe auch: http://www.sokolowski.org/blog/strafrecht/amtsanmasung-nur-bei-amtlicher-tatigkeit/278/ für weiterführende Links.

Merke: Vorsichtig mit juristischem Halbwissen umgehen, denn genau so entstehen die Legenden, die wir weiter unten bewundern dürfen.

David_ am :

Naja, mindestens mal nach dem Dienstausweis fragen. Echte Polizisten zeigen den gerne. Falsche Polizisten reagieren *darauf* aber sehr allergisch :-D

frankstohl am :

Also Beamter darf man sagen: http://stohl.de/wordpress/?p=12618 haben wir der GEZ zu verdanken. Kam mal bei Fernsehkritik.tv in Folge 26.

iubaris am :

Wir haben mal eine kleine Prügelei, die wir aus einem Auto sahen, gestoppt, indem wir riefen "Stop, aufhören, Polzei." Und tatsächlich ließen die Täter von ihrem Opfer ab. Später bei der Polizeit sagte uns der Beamte, dass er das lieber nicht im Bericht aufnehmen möchte, da dies unter Umständen als Amtsanmaßung gewertet werden würde. Also selbst in guter Absicht, die in Ihrem Fall ja nicht mal gegeben ist, ist das nicht erlaubt.

PAX am :

Das habe ich so ähnlich auch mal erlebt.
Im Bericht stand dann als gesagtes sinngemäss: "...oder ich hole die Polizei", wobei das "oder ich hole" wohl sehr undeutlich gesprochen und vom gegenüber nicht zu verstehen war. :-)

DJ Teac am :

Würde im dem Moment nicht die Situation das ganze rechtfertigen?
Ich glaube nicht dass man in diesem Fall dafür wirklich bestraft werden könnte.

NIE am :

Kann ich mir nicht vorstellen. In Deutschland bekommt man z.B. als Hauseigentümer ja schon Probleme, wenn sich ein Einbrecher verletzt.

Andy am :

Und wieder der übliche, polemische Blödsinn.

NIE am :

Ist es nicht. In Deutschland werden die Täter geschützt. So manches Einbruchsopfer fand sich schon als Beklagter vor dem Kadi wieder, weil ein Einbrecher vom Wachhund gebissen wurde, der Einbrecher in einen Gartenteich fiel oder eine Treppe ohne Geländer vorfand. Besonders gewitzte Einbrecher brechen Kellerfenster auf und monieren dann, dass sie auf Stacheldraht landeten.

Andreas am :

Na und? Dann gehen sie halt vor Gericht. JEDER, also auch der Einbrecher, hat das Recht, ein solches Verfahren anzustreben. Fraglich ist vielmehr, ob die Klage Erfolg hatte. Und wenn Du mir nun auch nur ein einziges Beispiel belegen kannst, wo die von Dir geschilderte Situation tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht geführt hat, dann bin ich gerne bereit Dir Glauben zu schenken.

Bis dahin bleibt es, wie schon mein Vorschreiber und beinahe Namensvetter treffend ausführte, "polemische Blödsinn".

Jan Schejbal am :

Hättest du den Dieb laufengelassen und dich stattdessen um die zwei "Polizisten" gekümmert, hätte die echte Polizei wohl mal nicht das normale "aufnehmen, laufenlassen, keine Folgen"-Programm durchgezogen. *g*

Max am :

Waren es zufällig diese Mitbürger?
http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/dpa/2009/10/16/doenerattacke-an-imbissbude.html

PsychoXenocide am :

Hmm,
vielleicht möchte Björn mit den Bremer Polizisten in Zukunft noch enger zusammen arbeiten und das was nur die "nicht-erkannte" Vorhut?
EGAL, nur in Bremen werden angeblich neue DNA Markierungsmittel verwendet:
http://portal.gmx.net/de/themen/wissen/mensch/9136112-Kuenstliche-DNA-gegen-Diebstahl.html

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