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Anspruch auf Mon Cheri

Einanonymershopbloggerleser hat eine Frage:
Folgendes Erlebnis sorgt zur Zeit in meiner Familie für Meinungsverschiedenheiten und ich würde nur zu gern deine Meinung hören:

Meine 17 jährige Schwester legte eine Packung Mon Cheri sowie eine Tafel Milka Schokolade auf das Kassenband, die Kassiererin schaut auf die Mon Cheri und dann meine Schwester an "die verkauf ich dir nicht" und legt sie vom Kassenband. nun unstrittig ist das meine Schwester zu jung ist sie zu kaufen, sie ist aber der Meinung das die Kassierin in jedemfall nach ihrem Ausweis fragen muss, während ich der Meinung bin das im Gegenteil sie ihren Ausweis hätte zeigen müssen und so beweisen das sie berechtig ist sie zu kaufen. wobei mir sogar im Kopf rumspukt das der Händler mir sowieso jede Ware vorenthalten kann bevor ich sie bezahle ? ich also auch mit meinen 26 Jahren keinen Anspruch auf diese Mon Cheri hätte ?
Ja und nein und ja und nein und ja und nein...

Niemand muss seinen Ausweis vorzeigen. Aber andererseits muss die Kassiererin auch niemandem Alkohol verkaufen, den sie für zu kung dafür hält. Einen Anspruch darauf, etwas verkauft zu bekommen, hat man nunmal nicht.

Die Frage danach, ob es im Sinne des Geschäfts ist, wenn sich eine Kassiererin dermaßen verhält, steht allerdings noch auf einem vollkommen anderen Blatt.
Wir wollen hier schließlich Geld verdienen und wenn meine Mitarbeiter den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol ohne Begründung verweigern würden, weil ein Kunde nicht freiwillig und ohne Aufforderung seinen Ausweis vorgezeigt hat, würde ich eine mittelschwere Krise bekommen.

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Kommentare

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Andreas am :

Fällt Mon Cheri ernsthaft unter das Alkoholverbot für Jugendliche?! Echt jetzt? Meine Güte... wenn ich bedenke, in welchen Mengen ich das Zeugs früher gefressen hab... und bei meiner Omma die Weinbrandbohnen... bzw. noch viel mehr diese Edlen Tropfen in Nuss...

... ich erinnere mich parallel dazu an so nen Test, wo geguckt wurde, wie viel Weinbrandbohnen man essen muss, bis ein wirklich "brauchbarer" Alkoholpegel erreicht wurde, und wenn ich mich recht entsinne, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass man vorher zur besinnungslosigkeit kotzt, als dass etwas messbar war...

MHD am :

Mon Cheri habe ich als Kind auch verschlungen und nach 10 Stück war mir nur schlecht. Von dem bisschen Alkohol bin ich auch noch eingeschlafen. Mir hat es nicht geschadet.

ton cheri am :

Man darf ernsthaft mit 17 kein "Mon Cheri" kaufen?

Razool am :

Die Story ist doch ein Witz, oder? Mon Cheri?!?!?! Also bei Bier etc. könnte ich es ja verstehen, aber es geht schon bei Naschereien los? Die Dame an der Kasse war wohl etwas übermotiviert. Also wenn das wirklich wahr ist....ui ui ui

MHD am :

Ist leider war und anderes Naschzeug wo auch Alkohol drin ist, muss extra auf der Vorderseite stehen, das soll so Kinder vor zu früher Abhängigkeit beschützt. :-O

MiniMoppel am :

Sag mal, liest du eigentlich deine Kommentare nie nochmal durch, bevor du sie abschickst?

T. am :

Schau Dir einfach Kommtentar 1.1 an, dann weisst du Bescheid :-)

Grüße

T.

DJ Teac am :

Enthällt Moncherie nicht Brandwein?
Damit darf es dann ja erst an Leute ab 18 verkauft werden da das Gesetz ja auch Brandweinhaltige Produkte einschliest.

Bier hätte sie mit 17 übrigens kaufen dürfen.

MHD am :

Kirschlikör ist da drin, kein Brandwein das gibt es bei den Brandweinbohnen.

Razool am :

Ach so, stimmt ja. Bier gibt es ja schon ab 16. Hm, war ein blödes Beispiel von mir.

Mavez am :

mittlerweile is sogar die RumTraube-Nuss Schokolade von Ritter Sport ab 18 xD

Ron am :

Hier geht es nicht nur um das Mindestalter für Alkohol. Es kann nicht sein, dass eine Verkäuferin mich so barsch anraunzt "die verkauf ich dir nicht". Es geht um den Ton. Sie hätte fragen können: "Kann ich Ihren Ausweis sehen."

Das ist sowieso ein Problem: Als Kunde vermeide ich einige Geschäfte, weil es dort einige sehr unfreundliche Verkäuferinnen gibt. Als Chef bekommt man das nicht mit, dass solche Angestellten durch ihre Unfreundlichkeit Kunden vertreiben. Genauso vermeide ich Kneipen, bei denen die Bedienungen mir bewusst zuviel abrechnen. Leider trifft dann das Ausbleiben der Gäste letztendlich wiederum die Chefs, die davon nichts ahnen.
Daher finde ich Testkäufer sinnvoll. Die Verkäuferinnen müssen ja nicht überfreundlich sein. Neutral sein reicht auch. Aber dieses Genervtsein und Barschheit, wenn man selber nicht unfreundlich ist, verursacht einfach nur schlechte Laune.

Tichondrius am :

Erstmal entweder Weinbrand, aus Wein, oder allgemein Branntwein.

"Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten"
sagt der Gesetzestext, dürfen Kinder und Jugendliche nicht, aber Mon Cheri enthält doch kaum Alkohol? Ich finds jedenfalls überzogen.

gntr am :

Also Mon Cherie hab ich schon mit 8 (als Geschenk für meinen Vater, der die gerne isst) gekauft und ich hätte wirklich nie gedacht, dass das Zeug unter das Jugendschutzgesetz fällt O_o

m6 am :

Jetzt weiß ich endlich, warum mir meine Kinder nie "Edle Tropfen in Nuss" zum Geburtstag schenken, obwohl ich doch so scharf auf die "Schnapspralinen" bin.

Nangilimia am :

Es gibt Verkäuferinnen/Kassiererinnen die einfach unfreundlich zu allem sind was jung ist o_O
Schon oft erlebt: Eine gleichaltrige oder ältere Frau wird vor mir höflich und lächelnd bedient, ich kriege nur einen abschätzenden Blick und mit etwas Glück ein "Hallo".

Pepper am :

Super, "Kinder Pingui" ab 18 http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e040.gif

Kraft Foods! am :

Also mich dürfte man nicht an die Kasse setzen, ich würd nicht jedem Alkohol verkaufen. Die Kunden such ich mir schon gut aus. Auch ein Dealer muss ab und zu Verantwortungsbewusstsein zeigen. :p

Eric am :

Der Verkäufer ist generell nie verpflichtet dir etwas zu verkaufen.
Das Angebot im Regal ist erstmal nur ein Angebot an dich. Die übereinstimmenden Willenserklärungen (die für einen Handel nach §433 BGB benötigt werden) kommen erst an der Kasse zustande, z.B. indem dir die Kassiererin einen Preis nennt und du bezahlst.
Genauso kann es sein, dass man einen 40 jährigen keinen Orangensaft verkauft, eine Begründung wird nicht benötigt.
Aber wie Björn schon meinte auf Dauer wär das mächtig blöde für den Händler ^^

Jörg am :

Mit 14 wurde uns auch mal eine Cherry Coke vorenthalten. Die Kassiererin dachte wohl an Sherry...

J am :

Dann war sie der Erfindung der Alcopops Jahre voraus :-)

Ina am :

Mon Cherie und Co dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.
„Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten“, sind z. B.Eisbecher mit Spirituosenzusatz, alkoholhaltige Pralinen, Früchte in Alkohol (Rumfrüchte)"
...Alkoholgehalt von mehr als 1 Volumenprozent (% Vol.)...
http://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/gesetze_verordnungen/vollzugshinweise_juschg.pdf

Papa am :

Also leider muss ich sagen das es halt so ist, wie es ist. Am Ende ist man der Willkür der Verküferin an der Kasse ausgesetzt. Obwohl Mon Cherie nicht unter das Alkoholgesetz zu fallen scheint, bekam meine Tochter (15) ebenfalls keine Packung verkauft. Die Verkäuferin berihte sich einfach dadrauf das es sich um einen Artikel mit Alkoholgehalt handelt. Im Grunde bin ich ebenfalls der Meinung das Alkohol nicht an Kinder ausgegeben werden darf. Aber in diesem Fall ist es übertrieben, da der Gehalt einfach zu gering ist. Eher wird man sich übergeben wegen der vielen Schokolade und des Zuckers.

Georg am :

Viel schlimmer wie die Abgabe ab 18 finde ich die Überheblichkeit bzw. die Unverschämtheit der Verkäufer(innen). Anstatt höflich zu fragen: "Haben Sie Ihren Ausweis dabei?" oder "Ich bräuchte den Ausweis" heißt es gleich "Ne, die verkauf ich dir nicht". Weil man sich ja zu 100%-sicher ist das der Kunde / die Kundin unter 18 ist. Ist mir wg. meines jungen Aussehens schon oft passiert dass ich - obwohl ich 18 bin - dumm angemacht werden - so nach dem Motto "Darfst du das schon und ist das für dich?"

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