Monday, September 14. 2009Monetärer Vorteil durch zurückgebrachten Fremdeinkaufswagen?Trackbacks
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Herzlichen Dank für die freundliche Nennung
Ich denke, du hast aber recht, wenn du sagst, dass Einzelhändler oder Filialen größerer Ketten sich nicht die strafrechtliche Verfolgung solcher Delikte antun. Hier wird eher in den sauren Apfel gebissen, dass die Einkaufswagen einen anderen Standort besitzen - solange der Kunde "seinen" Wagen ja wieder zum Einkauf mitbringt, ist der Schaden für den Einzelhändler ja auch nicht mehr ganz so groß. Wenn die Wagen komplett verschwinden würden und nie wieder zurückkämen, wäre das wohl eher ein Spaß, der auf Dauer zu teuer würde. Grüße aus dem Saarland - unweit deines Webservers
So lange der Kunde den Wagen zum nächsten Einkauf wieder mitbringt (und das auch von Anfang an beabsichtigt), ist "die strafrechtliche Verfolgung solcher Delikte" nicht nur zuviel Aufwand, sondern es liegt schlicht kein Delikt vor. Der unbefugte Gebrauch steht nur bei Kraftfahrzeugen und Fahrrädern unter Strafe, und ein Einkaufswagen ist weder das eine noch das andere.
http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html
#1.1
on
2009-09-14 11:37
Das Problem der strafrechtlichen Verfolgung beginnt schon damit, daß man den Dieb auf frischer Tat erwischen und stellen muß. Welcher EInzehändler hat schon das Geld dafür jemanden einzustellen? Denn darauf liefe es für eine effektive Bekämpfung aus. Solange die Verluste an Einkaufswagen geringer sind als die Kosten für solches Personal und sich in der Erziehung der zükünftigen "Diebe" nichts grundlegendes ändert, werden wir mit "wilden" Einkaufswagen leider leben müssen.
Den Euro (sofern er denn noch drin ist) einzusacken, wenn man den Wagen zurückbringt, ist kein Diebstahl, da der vorherige Besitzer das Eigentum an dem Euro offensichtlich aufgegeben hat, sonst hätte der ja den Wagen besser versteckt.
#2
on
2009-09-14 09:52
Der Euro ist doch eine Bagatelle. Viel interessanter finde ich, was hier beim shopblogger auch schonmal Thema war, daß die Läden die Wagen anscheinend gar nicht zurückhaben wollen, bzw. zumindest nicht bereit sind, jemanden vorbeizuschicken, der diese abholt. Dabei dürfte so ein Wagen doch recht teuer sein, es sich somit lohnen, einen Mitarbeiter (Aushilfe, Azubi...) vorbeizuschicken, der den oder die Wagen abholt.
#3
on
2009-09-14 11:30
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
rkeitsdaten für abgepack [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
"mit einem aufgeklebten Preiss
child" - das bezeichnet man gl
aube ich landläufig als "ausge
zeichnet".
Und: Die K [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:47
Und ganz nebenbei, es steht da
gar nicht das er ausgezeichne
t war. Soviel zu wer lesen kan
n
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:45
"In der Kasse war ein niedrige
rer Preis hinterlegt, "
Als
o scheint doch in der Kasse ei
n Preis hinterlegt gewes [...]
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