Monday, September 7. 2009In der Tasche vergessenTrackbacks
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Natürlich ist derjenige, der keinen Vorsatz hinsichtlich der Wegnahme bzw. Zueignungsabsicht aufweist, nicht strafbar. Es besteht allein das praktische Problem, wie glaubwürdig man dies - Unschuldsvermutung hin oder her - erklären können wird.
#1
on
2009-09-07 17:00
naja ... wenn man dinge fuer 20.- kauft und bezahlt, liegt die moeglichkeit einen 30 cent-artikel versehentlich in der jacke vergessen zu haben nicht so weit weg ... kann mann schon glauben, finde ich ...
#2
on
2009-09-07 17:17
Meine Frage passt grade so gut dazu:
Neulich im Supermarkt hab ich mir keinen Korb mitgenommen, weil ich dachte, dass es auch so geht. Hab aber schnell gemerkt, dass es doch etwas mehr ist und hab überlegt, ob ich das nicht einfach in meine Fahrradtaschen (die ich auf dem Arm hatte) packen könnte bis zur Kasse. Habs dann aber doch seingelassen, um nicht als Ladendieb dazustehen. Jetzt die eigentliche Frage: Kann man schon Probleme bekommen, bloß weil man's in die Tasche steckt oder nur, wenn man an der Kasse nicht alles wieder rausholt?
#3
on
2009-09-07 17:41
Was genau bedeutet es, wenn man eine "Ent- oder Weder-Frage" mit "ja", bzw. "nein" beantwortet?
#3.1.1
on
2009-09-07 19:01
Kommt ganz drauf an...
#3.1.1.1
on
2009-09-07 19:31
Ja
#3.1.1.2
on
2009-09-08 14:44
Als gestohlen zählt es erst dann, wenn du den Kassenbereich verlassen willst und es nicht bezahlt hast. Im Markt selbst, kannst du es hin packen, wo du willst. Allerdings stehst du dann vor dem praktischen Problem, daß der Hausdetektiv dich dann immernoch rausholen kann und, unter Umständen, auch wird, ganz besonders wenn die Taschen, die du benutzt hast, nicht offen sichtlich leer sind (Rucksäcke, nicht durchsichtige Beutel, Fahrradtaschen usw.).
#3.2
on
2009-09-07 20:41
Ich habe eine Frage an Blogleser Mark: Was, denkst Du, ist die Bedeutung folgenden Wortes?
QUOTE: Unzwar Und, falls Du das auch noch beantworten magst: Was ist das für eine Berufsschule, die Du besuchst?
#4
on
2009-09-07 17:43
Und auch ich habe eine Frage, gleich und direkt an Dich lieber Jochen:
Was denkst Du ist die Bedeutung folgender Worte, und auf wenn könnte das eventuell zutreffen: "Besserwisserischer Affe, der auf Tippfehlern herumreitet, weil er nix Besseres zu tun hat"
#4.1
on
2009-09-07 18:06
Na du bist ja ein ganz toller Hecht - selbst grammatischer Totalversager, aber hier fett die freche Fresse aufreissen. Auf Typen wie dich hat die Welt gewartet.
#4.1.1
on
2009-09-07 18:28
Ironie an:
![]() Ironie aus
#4.2
on
2009-09-07 18:41
Oh, das hast Du aber fein gemacht. Aber mußt Du nicht vielleicht noch Besorgungen machen oder trainieren? Ich möchte nämlich auf gar keinen Fall, daß Du meinetwegen von wichtigen Dingen abgehalten wirst...
#4.2.1
on
2009-09-07 18:55
Ich habe mal mitbekommen (aus juristisch gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen), dass man im Laden gar nichts in die eigene Tasche stecken darf. Man muss Waren offen transportieren, damit deutlich wird, dass man sie bezahlen wird. Schon das Einstecken unbezahlter Ware im Laden vor der Kasse gelte als versuchter Diebstahl. Dazu gibt es sogar ein lateinisch-juristisches Fachwort, das ich mir natürlich nicht gemerkt habe.
Mir leuchtet das ein, weil man schließlich die Absicht oder den Mangel an Absicht dahinter nie wird eindeutig beweisen können. Insofern wäre das konsequent. Aber natürlich wird in der Praxis ein Händler damit vorsichtiger umgehen. Gibt es hier versierte Juristen, die das bestätigen oder widerlegen können?
#5
on
2009-09-07 18:14
Gewahrsamsenklave.
Wobei schon schlimm ist, daß sich mit soetwas allen Ernstes Gerichte befassen müssen. Nichts in eigene Behältnisse zu legen, bevor es bezahlt ist, ist Grundbenimm, den selbst Vorschulkinder beherrschen, zumindest die auch nur grundlegend sozialisierten. Aber die gleiche Klientel entblödet sich ja nicht einmal, hier regelmäßig Diskussionen darüber vom Zaun zu brechen, daß am Verzehr noch nicht bezahlter Artikel doch nichts auszusetzen sei...
#5.1
on
2009-09-07 18:45
Blöde Situation, mir ist neulich was ähnliches passiert - da wollte ich ziemlich im Streß nur schnell eine Zahnbürste in einer Drogerie kaufen, ich hatte das Teil ganz offen in der Hand, dann kam noch ein Anruf, auf den ich schon gewartet hatte, und ich ging telefonierenderweise mit der Zahnbürste an der Kasse vorbei... aufgefallen ist es mir dann erst auf der Straße 20m weiter, gemerkt hatte keiner was, die Kassiererin hat auch nicht bemerkt, das ich von draussen mit der Ware wieder rein kam... und es war mir trotzdem verdammt unangenehm, das Gefühl, als wenn mich jeden Moment jemand anspringt und als Dieb erwischt. Wer glaubt einem schon sowas...
#6
on
2009-09-07 18:35
Eine ziemlich ähnliche Situation habe ich im zarten Alter von 12 genossen (übrigens in einem INTERSPAR
Nun, vermutlich schon allein dadurch, dass wir uns eben im Supermarkt die Zeit vertrieben, wurde wohl der Ladendetektiv auf uns aufmerksam, und es kam, was kommen musste - gleich nach den Kassen schnappte er uns. In der Tasche meines Kollegen fand sich noch ne Dose Cola, von der ich gar nichts mitbekommen hatte. Auch das Angebot, die Waren direkt zu bezahlen, half nichts und wir bekamen das (aus Sicht eines Kindes betrachtet) volle Programm, d.h. verständigen der Eltern und Abholung durch diese (= verlassen des Arbeitsplatzes und 20 km Fahrt). Die Krönung war dann noch, dass es der Geburtstag meiner Mutter war Hausverbot gab es übrigens keines, ebenso wenig wie ne Anzeige. Auf jeden Fall ein einschneidendes Erlebnis, an das man sich wie man sieht auch nach Jahr(zehnt)en noch erinnert.
#7
on
2009-09-07 20:28
Klassischer Fall von Mundraub.
Hat den Mund nicht aufgemacht beim Bezahlen
#8
on
2009-09-08 07:04
Die deutschen Gesetze sind da recht eindeutig. Vollendeter Diebstahl ist dann, sobald die Ware für die Verkäufer "unsichtbar" "verpackt" wird (also z.B. Einkaufstasche (die Collis), Tüten, Jacken, ...).
#9
on
2009-09-08 22:54
hi leute! hab da ne ganz wichtige frage!!
heute bin ich in nem supermarkt und hab ne gesichtscreme für 11 euro in die jackentasche gesteckt, weil ich noch chips tüten kaufen wollte. spontan hab ich mich dazu entschlossen die chips tüten doch nicht zu kaufen. ich bin dann zur kasse (immernoch mit der creme in der jackentasche) und habe mich da normal angestellt. ich stand dann also da und plötzlich kam n hausdetektiv und wollte dass ich mitkomme. er hat mir natürlich nicht geglaub dass ich die creme bezahlen wollte. auch nicht nachdem ich ihn gesagt habe, dass ich doch sonst einfach normal rausgegangen wäre und mich nicht normal angestellt hätte, wenn ich nicht vorgehabt hätte es zu bezahlen. er meinte ich solle am gleichen tag 50 euro zahlen, sonst kommt es zu ner anzeige. ich bezahle also die 50 euro. im nachhinein denk ich mir dass ich doch im recht liege. ich bin mit der creme ja nicht rausgegangen und die 50 euro hat er bekommen ohne dass es zu ner anzeige kam. ist das überhaupt legal? könnte ich ihn nicht anzeigen, dass er seiner pflicht nicht nachgekommen ist und meine 50 euro zurückverlangen, da ich mit der creme nicht an der kasse vorbei gelaufen bin?? vielen dank im voraus Thomas
#10
on
2009-09-09 21:15
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
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Sun, 27.05.2012 21:38
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