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Der falsche Bericht

Ein Kunde hat Leergut abgegeben. Eine kleine Sammlung, die nach Fundstücken aussah. Mit dabei war eine 1,5-Liter-PET-Mehrwegflasche von Coca-Cola. Allerdings hat die Flasche wohl jemand im Backofen oder mit einem Heißluftgebläse bearbeitet, denn sie war etwa auf die halbe Größe zusammengeschrumpft. Auf dem unförmig ausgebeulten Torso prangte noch das zusammengeschrumpelte Etikett, auf dem eindeutig zu erkennen war, um was es sich einst handelte.

"Die kann ich leider nicht annehmen." erklärte ich. "Die können Sie wegwerfen. Das war wohl mal eine große Flasche, aber die ist völlig zusamengeschrumpelt."

"Sie müssen die aber annehmen. Das ist eine Pfandflasche."

"Aber die ist zerstört. Für eine Glasflasche werden Sie auch kein Pfandgeld bekommen, wenn Sie die irgendwo in Scherben abliefern."

"Da habe ich wohl den falschen Bericht gelesen."

(Hat er wohl, sagte ich ihm aber nicht. :-P )

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Kommentare

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oldschool am :

Ja, da war neulich ein Bericht - in Galileo glaube ich - über die größten Pfandmythen...da ging es auch um kaputte Flaschen, die angenommen werden müssen.
Auf den Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg hinzuweisen war aber wohl zu viel verlangt...

Michaela am :

Ich fürchte, hier hast du den falschen Bericht gelesen. Solange die Flasche identifizierbar ist, musst du das Pfand auszahlen, §9 iVm §6 Abs. 8 Verpackungsverordnung sieht da keine Ausnahmen vor.

CarstenB. am :

Siehe #1: Dies gilt nur bei Einwegflaschen (diese werden ja eh zerstört).
Bei Mehrwegflaschen ist der Zustand durchaus relevant.

Moxie am :

Ich fürchte, du hast den Blogbeitrag nicht gelesen. BH spricht hier eindeutig von einer Mehrwegflasche. Noch kursiver gehts leider nicht.

Krümmel am :

QUOTE:
Noch kursiver gehts leider nicht.
Das riecht nach einem Vorschlag an das Unicode-Komitee. ;-)

Tom am :

Man lernt nie aus - ich hätte eine kaputte Flasche von vorneherein weggeworfen - egal ob Mehr- oder Einweg.

Pfand am :

der Pfand ist sehr wohl auszuzahlen !

Alles andere ist Betrug !

x am :

Es heißt "DAS Pfand" und Betrug ist es auch nicht..

Stephan___ am :

Es ist eine Mehrwegflasche. Für die gibt es Pfand zurück, weil die erneut verwendet wird. Wenn das nicht mehr geht, weil sie zerstört ist, gibt's auch das Pfandgeld nicht zurück.

MHD am :

Wenn eine Mehrweg so Aussieht nimmt die keiner an, die ist wirklich reif für den Müll. Bei einer Einweg isses doch egal, die wird sowieso vernichtet.

Postender am :

Heisser Tee.
Nein, tatsächlich, eine Standard-Cola/Fanta/Sprite Flasche schrumpelt zusammen, wenn man versucht Tee hinein zu füllen. Jedenfalls wenn er noch recht heiss ist. 70 Grad reichen da schon. Eine normale 1,5er Flasche schrumpelt auf 1l grösse zusammen. Sonst ist die Flasche Okay. Sieht bloss aus wie eine dünne Miniatur-Version. Sofern das Wasser gerade rein kommt. Giesst man es so, dass es an einer Seite der Flasche abperlt, schrumpelt nur diese zusammen.

DJ Teac am :

Da gibt es sogar Leute die diesen Effekt nutzen um mit den Flaschen zB undichte Rohre abzudichten oder soetwas.

DigiTalk am :

Hum, mein Wissensstand (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) ist folgender:

Einweg-Pfandflaschen (dünnes Plastik, werden geschreddert, meist als 6er-Pack eingeschweißt zu kaufen) müssen angenommen werden, solange sie als Pfandflasche identifizierbar sind, unabhängig von ihrem Zustand. (Mit einem Berg Plastik ankommen und sagen, es wären 5 Pfandflaschen geht auch nicht).

Mehrweg-Pfandflaschen (PET, dickes Plastik, werden nicht geschreddert und sind im Kasten zu kaufen) müssen nur angenommen werden, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind. Dabei spielt allerdings das Etikett keine Rolle, sie müssen nur erkennbar PET-Flaschen sein.

Jakob am :

Ich finde diese Diskussion wirklich sehr interessant. In der Vergangenheit hatte ich es nämlich schon öfter erlebt, dass vor allen Dingen Tankstellen meine Einweg-Pfanddosen nicht zurückgenommen haben, weil diese nicht in ihrem Sortiment verfügbar sind. Ich würde von euch ( scheint ja Experten zu sein ) gerne wissen, ob das legitim ist oder nicht. Eigentlich werden Einwegflaschen doch eh geschreddert, also dürfte es doch keinen Unterschied machen, was für eine Marke auf der Dose steht...

kein Name am :

Hat die Tankstelle eine Verkaufsfläche über 200m²?
Dann muss sie die Dosen zurücknehmen. Sonst ist sie rechtlich nicht verpflichtet.

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