Monday, June 8. 2009E-Mail "Betriebsprüfung"Trackbacks
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Die Steuernummer ist doch per Gesetz vorgeschrieben. Oder hab ich deinen letzten Satz missverstanden?
#1
on
2009-06-08 06:29
Die Steuernummer ist wohl nur auf Rechnungen vorgeschrieben, und nicht auf Briefen.
#1.1
on
2009-06-08 08:59
Ich kenne viele Firmen, die die Steuernummer zusammen mit der Rechnung auf das Firmenpapier aufdrucken - deren Geschäftspapier hat Logo, Firmennamen, Adresse, Inhaber und Bankverbindung darauf.
Wenn ich mich recht erinnere, wird die Pflicht zur Angabe der Steuernummer erst seit einem oder zwei Jahren durchgesetzt, wer also ältere Papiere hat oder beim Nachdrucken einen alten Entwurf verwendet, muss die "neuen" nötigen Angaben immer dazu drucken. Ich habe mein Papier erst letztes Jahr gestalten lassen und werde (als kleiner Unternehmer) mit den Kartons voll Papier noch ein paar Monate hinkommen - bei mir sind Steuernummer und UStID mit drauf, um Kopfschmerzen zu sparen.
#1.2
on
2009-06-08 09:03
Achtung: Man muss die Steuernummer und die USt-IdNr. unterscheiden! Die Steuernummer sollte man NICHT veröffentlichen - u.a. kann man es mit etwas Geschick hinbekommen, mit Hilfe der Steuernummer "intime" Details über Unternehmens-/Bilanzdaten herauszufinden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer http://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer
#2
on
2009-06-08 09:08
Das verwechselst Du mit dem Impressum auf Internet-Seiten. Da ist die Steuernummer egal, eine UStID muß dort aber angegeben werden - sofern vorhanden.
Auf Rechnungen gehört die Steuernummer, da mit dieser ja vom Finanzamt geprüft werden kann, ob der "Verkäufer" auch ordentlich die vom "Käufer" gezogene USt abgetreten hat.
Ich hoffe ebenfalls, dass du statt der Steuernummer eher die UStIDNr verbreitest..
#3
on
2009-06-08 09:54
Nachtrag: Wer keine UStID hat, muß ja eh die Steuernummer angeben.
Außerdem bekommt man intime Details auch ganz locker über Creditreform und ähnliche Firmen raus...
Das Problem sind hier ausnahmsweise nicht die "intimen Details".
Sondern etwas viel schlimmeres: Bei der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung reicht die Steuernummer aus. Passwort o.ä. gibt es nicht. Wenn man von einem Unternehmen die Steuernummer kennt, kann man so eine falsche Steuermeldung beim Finanzamt machen. Das Finanzamt fordert den Betrag dann ein. Und man kann sich dann mit den daraus entstehenden Schwierigkeiten herumärgern.
#3.1.1
on
2009-06-08 22:07
Bei mir weigert sich das Finanzamt, elektronisch irgendwelche Daten anzunehmen, bis ich mich mit einem cent-genauen Betrag aus dem letzten Steuerbescheid plus Steuernummer identifiziert habe. Ausserdem musste man (als ich das letzte Mal nachgesehen habe, 2008) zum Anlegen des Accounts ein Passwort festlegen.
Da mein FA aber (noch ?) Papier-Anmeldungen akzeptiert, wenn man darauf hinweist, keinen Windows-PC zur Buchhaltung zu verwenden, habe ich nicht vor, mich online auch nur zu registrieren.
#3.1.1.1
on
2009-06-08 22:36
mich irritiert viel mehr die anrede, die ja nahelgt, dass der lieferant alle seine kunden duzt.
sehr seriös wirkt nicht.
#4
on
2009-06-08 11:58
"sehr seriös wirkt nicht. "
ok, dieser satz auch nicht ich hoffe man versteht mich.
#4.1
on
2009-06-08 12:00
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
rkeitsdaten für abgepack [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
"mit einem aufgeklebten Preiss
child" - das bezeichnet man gl
aube ich landläufig als "ausge
zeichnet".
Und: Die K [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:47
Und ganz nebenbei, es steht da
gar nicht das er ausgezeichne
t war. Soviel zu wer lesen kan
n
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:45
"In der Kasse war ein niedrige
rer Preis hinterlegt, "
Als
o scheint doch in der Kasse ei
n Preis hinterlegt gewes [...]
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