Monday, May 18. 2009Was tun, wenn das Hau...Trackbacks
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Dieses Mal keine Polizei?
#1
on
2009-05-18 01:48
Hm ... die Frage ist, dürfte Björn den Ladendieb eigentlich festhalten wenn er nicht selbst bleibt? Mann hofft ja schon das es soetwas im deutschen recht gibt das man jemand der klaut auch gegen seinen Willen fest setzen darf.
Aber würde mich nicht wundern wenn das irgend ein Gesetz gibt was genau das wieder in die richtung "Freiheitsberaubung" schiebt. Klärt mich mal auf und nein ich habe nicht vor zu klauen sondern habe einfach interesse dran.
#1.1
on
2009-05-18 01:55
http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Festnahme#Jedermann-Festnahme
Das heisst im umkehrschluss aber auch, das Björn einen "klauenden Stammkunden" dessen Identität er kennt eigentlich nicht festhalten dürfte ...?
#1.1.1
on
2009-05-18 02:11
Er darf ihn allerdings solange festhalten bis dieser die Waren rausrückt, lässt er sich nicht durchsuchen von Björn (was sein gutes Recht ist sich nicht durchsuchen zuu lassen) darf er ihn vermutlich doch festhalten bis die Polizei da ist.
In dem Moment geht es ja darum Denjenigen daran zu hindern mit den Waren abzuhauen. Wer nun will darf das gerne in Fachchinesich übersetzen, ich bin müde.....
Er darf ihn solange festhalten (bzw. jeder), bis er seine Identität _beweisen_ _und_ die gestohlene Ware wieder abgegeben hat.
Dabei muss Björn (oder ein Kunde...) ihn aber "auf frischer Tat ertappt" haben, d.h. er muss es eindeutig gesehen haben und ihn direkt "schnappen" - und nicht, wenn er z.B. 3 Stunden später nochmals in den Laden kommt.
#1.1.1.1.1
on
2009-05-18 04:09
Er darf ihn Festhalten auch wenn er die Ware rausgibt. Auch wenn er stammkunde ist darf er ihn festhalten. Denn er wird sicher nicht seine Adresse und Geburtsdaten im kassensystem haben.
Wenn er sich glaubhaft ausweisen kann, und die Ware rausrückt dann muss er Ihn gehen lassen. Allerdings lasse ich Leute die nur einen Ausländischen Reisepass haben nicht gehen, da dieser bei mir schonmal gefälscht war. Kleiner Tipp: Wenn das Bild auf dem Ausweis etwas anderes aussieht als der Typ , dann nicht gehen lassen, sondern Polizei rufen und einfach die echtheit des Ausweises anzweifeln :o))) Ob es später stimmt oder nicht , ist ja nicht deine Sache. Du bist Verkäufer und kein Dokumentenechtheitsüberprüfer ^^ Notfalls kann Björn ihn auch solang erforderlicher/gerings möglichen wirksamen Mittel durch den Laden prügeln bis er die Ware rausrückt. Besitzwehr.
#2
on
2009-05-18 06:07
hups natürlich Besitzkehr...
#2.1
on
2009-05-18 06:09
Ein Fussballspieler, der eine rote Karte bekommt, muss diese auch vom Schiri direkt gezeigt bekommen. Wenn er sie ignoriert, darf er ja trotzdem nicht weiterspielen.
Ich würde das jetzt aufs Hau... übertragen
#3
on
2009-05-18 07:41
Wie schaut das eigentlich aus, wenn der Kunde sagt: "Ihr Hausverbot interessiert mich nicht - aber so unfreundlich, wie Sie sind- hier komme ich nie wieder hin!"
Ist das dann selbst-auferlegtes Hausverbot?
Da sollte man endlich mal Nägel mit Köpfen machen.
Immer wieder diese einzelnen Hausverbote. Einfach mal den Laden für 4-8 Wochen schliessen. Dann gucken die Ladendiebe aber dumm aus der Wäsche.
#5
on
2009-05-18 10:42
Hausverbot ist wie die Kündigung eines Vertrages eines der wenigen einseitigen Rechtsgeschäfte, dh. dein Gegenüber muss nicht zustimmen oder bestätigen.
Wenn er dann wieder kommt und behauptet er hätte es nicht gewusst wird das natürlich schwierig zu beweisen sein, was aber bei den übrigen genauso gilt. Im Prinzip müsstest du die Hausverbote als penibel inkl. Foto oder Video dokumentieren oder unterschreiben lassen.
#6
on
2009-05-18 11:16
Hausverbote darf der Inhaber jederzeit und an jeden verteilen - auch grundlos. Wenn er also wieder kommt und behauptet, er wüsste nichts von einem Hausverbot, dann bekommt er ein:"Jetzt wissen Sie es!"
#7
on
2009-05-18 12:40
Bei den Dieben die hier schon erwischt wurden, wundert mich das jetzt doch, das der "Herr des Ladens" das nicht weiss
#8
on
2009-05-18 13:03
> Hausverbote darf der Inhaber jederzeit und an jeden
> verteilen - auch grundlos. Wenn er also wieder kommt > und behauptet, er wüsste nichts von einem Hausverbot, > dann bekommt er ein:"Jetzt wissen Sie es!" Falsch. Ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen ist in Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, nicht möglich. > Hausverbot ist wie die Kündigung eines Vertrages > eines der wenigen einseitigen Rechtsgeschäfte, > dh. dein Gegenüber muss nicht zustimmen oder > bestätigen. Falsch. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht und damit tatsächlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das entbindet sie aber noch lange nicht vom Zugang. Beim mündlichen Zugang unter Anwesenden wird von der h. M. die eingeschränkte Vernehmungstheorie angewandt. Diese Auffassung bejaht den Zugang einer mündlichen Erklärung unter Anwesenden, wenn für den Erklärenden kein begründeter Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass der Empfänger seine Worte richtig und vollständig vernommen hat. Das Aussprechen eines Hausverbots ist allerdings ein bloßer Realakt. Ob die Theorie hier auch anwendbar ist, ist fraglich. > Kann doch eigentlich nicht mein Problem sein, wenn > der Typ das nicht hören wollte? Fraglich.
#9
on
2009-05-18 16:39
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Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
rkeitsdaten für abgepack [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
"mit einem aufgeklebten Preiss
child" - das bezeichnet man gl
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zeichnet".
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Sun, 27.05.2012 12:47
Und ganz nebenbei, es steht da
gar nicht das er ausgezeichne
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