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Gewerbedatensammlung

Werbefax einer Online-Gewerbedatensammlung. Ich soll doch bitte die Daten "nochmals auf Ihre Richtigkeit kontrollieren" (sic!) und das ganze mit meiner Unterschrift bestätigen.

Mit der Unterschrift, mit der man gleich den in kleiner Schrift gedruckten Teil akzeptiert, in dem erklärt wird, dass die Eintragung in diesem (im Übrigen vollkommen nutzlosen) Verzeichnis kostenpflichtig ist. Die "umseitigen AGB" sind auf dem Fax natürlich ebenfalls nicht zu finden.

Wer den Text nicht richtig liest, wird glücklicherweise lediglich mit einem Betrag in Höhe von deutlich unter 100 Euro belangt. Das ist wenigstens notfalls noch zu verschmerzen.

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Kommentare

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Zsasor am :

Wirklich schlimm ist eigentlich nur, dass es Leute gibt die dumm genug sind auf sowas reinzufallen.

Vegeboy am :

Noch schlimmer ist es doch, dass die vermeintlich Dummen nicht gegen solche Machenschaften geschützt werden. Da keine AGBs mitgeschickt werden, sollte eine Unterschrift grundsätzlich nicht rechtswirksam werden.

Westfalica am :

Ist sie dann auch nicht. Nur die Beweisfrage ist dann schwierig....

Joe am :

Hat jemand schon mal ein Fax mit Rückseite (!) gesehen? Die Beweislage dürfte trivial sein.

Matze am :

Das, was der Normal-User/-Einkäufer/-Kunde ohne zu lesen mit einem Klick/Nicken/Pin-Eingeben/Unterschreiben akzeptiert.

Marco (nicht registriert) am :

Warum sollte deswegen gleich kein Vertrag geschlossen werden? Es genügt doch vollkommen, dass die AGB nicht in den Vertrag einbezogen werden.

RemmiDemmi am :

Du vergißt, dass sich dieses Angebot an Kaufleute richtet - und die unterliegen eben nicht dem "Verbraucherschutz". Es sind alle Konditionen in sehr weiten Grenzen frei verhandelbar.

Außerdem werden die AGBs in Form des Kleingedruckten eben doch mitgeschickt. ;-)

Hans am :

100 Euronen sind zu verschmerzen?????????? Genau auf der Masche reiten die doch!! Selbst ein Euro wäre Betrug. Und was AGBs sind?! GOOGLEN! :-) Selbst ist der Mann ;-)

kai am :

Scheint zu stimmen, was man so über Menschen sagt, die mehr als die nötigen Satzzeichen verwenden.

Aber ok, auch für solcherlei Mensch verständlich: AGB ist bereits der Plural!!!!!!!111
Ok?

jemand® am :

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen(s) ;-)

henschwa am :

Im B2B ist es nicht üblich und auch nicht notwendig die AGBs jedesmal mitzuschicken. Sie sollten jederzeit zur Einsicht bereitliegen - fertig.

Das ist der klassische Lüdenbach-Trick: http://www.bauernfaenger.info/6-Online/6g-Recht-und-Gerechtigkeit/Formular-Kommentare/139-Luedenbach-form.htm

Mein Chef wäre auch fast auf sowas reingefallen ... allerdings gings dabei um einen kostenpflichtigen Eintrag für 3 Jahre zu jeweils EUR 1.181,--. Das finde ich wiederrum ziemlich happig!

Timo am :

Von hundert Euro kann kann man sechs mal am Wochenende zu zweit ins Kino gehen. Zweimal zu zweit essen gehen. Zwei Wocheneinkäufe erledigen. Zweimal volltanken. Einen halbes Netbook kaufen. Vier Monate lang im Internet surfen und per Flatrate ins Festnetz telefonieren. Zwanzig bis fünfundzwanzig große Schachteln Kippen kaufen. Eine Woche Miete zahlen. Zwei neue Hosen kaufen.

Ich fänds schade, sowas einem miesen betrügerischen Abzocker in den Rachen zu werfen und das dann noch "verschmerzbar" zu finden.
Wieso werden dann nicht lieber die Angestellten übertariflich bezahlt, wenn es der Firma offenbar so gut geht? Die hätten es meiner Meinung nach ja eher verdient...

MrBrook am :

Du übersiehst da etwas Gravierendes. Erstens handelt es sich hier um das Geld, was in den Betrieb gesteckt wird. Ich will nicht sagen, dass 100 Euro da wirklich Peanuts sind, aber regelmäßig muss da sehr viel mehr Geld für Ausstattung, Einkäufe, Regale und Co gezahlt werden. Frag doch mal Björn, was so ein Leergutautomat, eine Tiefkühltruhe, ein neuer Kühlschrank oder andere Sachen kosten. Oder was er durch abgelaufene Waren und Diebsathl jährlich verliert. Dagegen sind 100 Euro doch eher wenig.
Zweitens geht es hier um "notfalls". Glücklich wäre Björn mit Sicherheit nicht darüber, wenn er 100 Euro für so einen Mist bezahlen müsste; Aber wenn es doch aus Unachtsamkeit passiert, wird der Laden durch diesen Betrag nicht in die Insolvenz rutschen und der wirtschaftliche Schaden hält sich in engen Grenzen.

Delean am :

Björn meinte ja auch es seinen deutlich UNTER 100 € gewesen...

Rétablissement am :

Wozu die Wikipedia-Verlinkung? Leser, die nicht wissen, was (sic!) bedeutet, dürften auch kaum merken, was an "nochmals auf Ihre Richtigkeit kontrollieren" falsch ist.

Peter Undowski am :

Die Bildung des gemeinen Pöbels sollte uns allen am Herzen liegen.

Das sic! bitte direkt nach dem Fehler. Ich habe eine halbe Stunde danach gesucht!

Mao-B am :

wäääääh.... ich hab grad GEWEBEdatensammlung gelesen.... *weird*

Niels Bo am :

Die sind doch harmlos. Die schicken eine Mahnung nach der anderen, mehr nicht. Wenn die anrufen sage ich denen wenn sie wirklich der Meinung sind das sie einen Anspruch auf das Geld haben soll en sie einen Mahnbescheid beantragen und gut.
Ist aber noch nie etwas gekommen. :-)

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