Sunday, March 29. 2009Tief Luft holenTrackbacks
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Versuchst Du eigentlich dafür Schadensersatz einzufordern (je nach Strafmündigkeit bei den Eltern oder per Anzeige), oder hätte das wie bei all den Ladendiebstählen keinen Sinn? Ist schließlich Sachbeschädigung; dagegen dürfte es keine Ausflüchte geben? (vielleicht hat das ja auch noch irgendeine Kamera mitgeschnitten)
Würde mich jedenfalls auch wahnsinnig ärgern wenns dafür nichts gibt; das K800i ist zwar bis auf die Ecken robust und ließe sich auf die Art auch bestimmt kosmetisch in Reparatur geben (Gehäuse tauschen), aber kostenlos ist sowas nicht. Sowas sollte dann ruhig mal der Verursacher zu tragen haben.
#1
on
2009-03-29 12:27
Immer Farbmarkierungsspray am Gürtel tragen. Zapp und der der Täter ist unabwaschbar hellrot im Gesicht. Dann Strafanzeige gegen den Hellroten wegen räuberischen Diebstahls. Der Knast ist sicher, wenn er sich nicht tagelang mit seiner roten Rübe zuhause versteckt.
#2
on
2009-03-29 13:00
Ist das denn erlaubt? Würde sowas nicht auch als Körperverletzugn durchgehen?
#2.1
on
2009-03-29 16:30
Nein es wäre Notwehr.
Dieses aus der Hand schlagen ist definitiv ein körperlicher Angriff, und Notwehr greift auch bei Sachbeschädigung wo sie als letztes Mittel erlaubt ist. In dieser Situation wäre sie erstmal das letzte Mittel gewesen, weil die Gefahr ja akut war und er nicht warten muss bis der Typ nun ein Regal umwirft oder ihm eine reinhaut.
Im Falle eines räuberischen Diebstahls ist angemessene Notwehr möglich. Die Farbe verletzt niemanden körperlich, sie geht ja mit etwas Mühe wieder ab. Vielleicht gibt es Schadensersatzforderungen, wenn das weiße, gebügelte Hemd eines danebenstehenden Kunden versaut wird.
http://www.youtube.com/watch?v=rtZp1El0HTU http://www.youtube.com/watch?v=4sSk0gi5Wa4
#2.1.2
on
2009-03-30 10:19
Ein Strafprozess wegen einer schweren Straftat (Raub) könnte zumindest wenn auf deren Seite ein Anwalt im Spiel ist die Bereitschaft erhöhen, Schäden "freiwillig" und schnellstmöglich auszugleichen und Wiederholungen zu vermeiden, um dem Richter guten Willen zu demonstrieren. Und wenn der Anwalt gut ist selbst dann wenn man auf Kippen und Alk verzichten muss um das zu finanzieren.
Falls du die nicht schon angezeigt hast, wundert mich das etwas. Jeden Ladendieb der dir einen noch so kleinen finanziellen Schaden am Laden verursacht zeigst du an, wenn aber jemand erst klaut, dann dein privates Eigentum verwüstet und dich und deine Mitarbeiter schlägt, nicht?
#3
on
2009-03-29 13:10
@anonym_gast
Polizei wird hier oft nicht mehr respektiert (hier = schlimmer Kiez innerhalb Berlin Weddings). Ruft man die Polizei, kann es auch sein, dass man nächste Woche statt 8 Leuten 18 Leute im Laden stehen hat. In meinem Haus war mal ein rühriger "Tante-Emma-Laden". Es gab da natürlich auch jugendliche Gruppen, die testen wollten, was man alles mit sich machen lässt. Er hat sie nach massiven Grenzüberschreitungen ein paar Mal sehr entschlossen mit einem Baseball-Schläger verscheucht (niemand wurde verletzt, keine Angst!), dann war Ruhe. Stärke wird IMO respektiert. Ansonsten: Wachschutz engagieren, am besten Leute mit dem kulturellen Hintergrund, aus dem auch jene Problem-Jugendlichen kommen (ist ja von Gegend zu Gegend anders).
#3.2
on
2009-03-29 14:13
Hätte ein Sicherheitsdienst denn am Eingang was tun können?
#4
on
2009-03-29 14:22
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfordert (a) die Kenntnis des Täters und (b) dessen Solvenz.
Ergänzt sei, daß der Versuch, Leergut aus dem Lager zu entwenden, um dann damit den Automaten zu füttern, auch bei der Anwendung von Gewalt bei der Flucht natürlich weder Raub noch räuberischer Diebstahl ist. Raub erfordert die Gewaltanwendung oder Drohung zur Wegnahme - das ist nicht der Fall gewesen -, räuberischer Diebstahl erfordert sie zur Beutesicherung - auch das lag hier nicht vor -.
#5
on
2009-03-29 15:11
wenn sony clever ist, hast du morgen ein neues handy. leider ist sony in dieser hinsicht nicht für seine cleverness bekannt..
#6
on
2009-03-29 17:00
Haha, "verurteilt" werden die in Bremen nicht. Die Verurteilungsquote für "jugendliche" Straftäter (Anführungszeichen, weil die Richter gerne noch bis 21(!) Jugendstrafrecht anwenden - gedacht war die Möglichkeit als Ausnahme) liegt in Bremen bei knapp über 15%. Im Bundesdurchschnitt 43,8%.
Gerade erst ist in Bremen ein Jugendstrafrichter von einem Zuschauer einer Verhandlung wegen Rechtsbeugung angezeigt worden. Das wurde aber wohl gleich von der Staatsanwaltschaft wegen "mangelnden Tatverdachts" abgewürgt. (Quelle: Bild.de - nicht lachen) Komisch: In Gleichstellungsfragen werden statistische Beweise (Frauenbeschäftigungsquote) gewürdigt. Wenn ein Bundesland nur 1/3 so viele Jugendliche verurteilt, wie der Durchschnitt, dann ist das natürlich etwas anderes - da nimmt man dann vielleicht an, das hier schlicht fast alle Beschuldigten unschuldig sind. Aber in Bremen wundert mich gar nichts mehr. Björn, da musst Du wohl einen Wachservice anstellen.
#7
on
2009-03-29 19:49
Nutze die Gelegenheit und hole Dir ein zeitgemäßes Mobiltelefon lieber Björn. Sony Ericsson ist mit seiner Produktpalette grandios gescheitert und steht kurz vor der Auflösung.
#8
on
2009-03-29 19:59
Die Handys sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Früher konnte man sich mit denen noch wehren und zur Not einen damit niederschlagen.
#9
on
2009-03-30 08:56
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Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
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about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
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zeichnet".
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Sun, 27.05.2012 12:47
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