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Vorbestellungen (nicht) nur gegen Vorkasse

Blogleser Thorsten hat eine Frage:
Hallo Björn,

hier mal wieder eine Frage für dich oder deinen Blog :-)

Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde kommt und eine größere Menge eines bestimmten Artikels bestellen möchte.
Handelt es sich dabei um haltbare Ware aus dem Trockensortiment ist das alles meistens problemlos zu regeln.

Doch jetzt der Knackpunkt, du selbst verkaufst ja auch Aufbackware und Obst und Gemüse.
Nehmen wir mal an du bekommst eine Kundenbestellung über 50 Stück $teurer tagesfrischer Artikel$ (z.B. Kopfsalat oder eine Brot- oder Baguette-Sorte die aufgebacken werden muss) die der Kunde zum bestimmten Termin abholbereit bei dir erwartet.

[...]

Vereinbarst du bei "kritischen" Artikeln grundsätzlich Vorkasse?

Für deine Ansicht und Tipps für die Vorhergehensweise würde ich mich freuen!
Diese lange Frage kann man mit wenigen Worten beantworten: Normalerweise bestelle ich derartige Artikel nur gegen Vorkasse, bzw. zumindest 50% Anzahlung. Als bestes beispiel fällt mir gerade Bio-Weihnachtsgeflügel ein. Da kostet ein Vogel durchaus mal 60 Euro und darauf möchte man nicht gerne sitzen bleiben.

Bei bestimmten, persönlich bekannten Kunden, verzichte ich aber durchaus mal auf irgendwelche Vorleistungen. Da weiß ich dann aber auch, dass sie den Anstand besitzen, ihre bestellte Ware abzuholen.

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Kommentare

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Stiffler am :

Am einfachsten verankert man eine Anzahlung bei Vorbestellung in den AGB. Dadurch wird verhindert, dass Kunden verärgert werden.

Fred am :

Hihi, willst du sagen, dass du "Oh! Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich im Voraus schon bezahlt habe, weil das nicht den AGB steht!" vermeiden mochtest? ;-)

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